Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen: Was Sie über VL-Sparen wissen sollten

Vermögenswirksame Leistungen werden auch als VL oder VWL Leistungen bezeichnet. Sie werden seit dem Jahr 1961 im damaligen „312-Mark-Gesetz“ angeboten.

Das Gesetz wurde seitdem mehrfach der aktuellen Entwicklung angepasst. Grundsätzlich ist VL Sparen freiwillig. Unter bestimmten Umständen genießen Arbeitnehmer eine staatliche Förderung, beispielsweise durch die Arbeitnehmersparzulage.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bis zu einem gewissen Grad ist der Name selbsterklärend. Als vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL oder VWL, werden freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter bezeichnet, die sie bei der Vermögensbildung unterstützen sollen.

Nach aktuellem Stand (November 2022) kann der Arbeitgeber bis zu 480 Euro im Jahr oder 40 Euro im Monat zukommen lassen, um Vermögen aufzubauen. Arbeitnehmer können das Geld in verschiedener Anlageform anlegen. Sehr beliebt ist beispielsweise ein klassischer Bausparvertrag, ein Banksparplan oder auch ein Sparplan bzw. Aktienfonds. Überschreiten die Einkommensgrenzen einen bestimmten Betrag nicht, können Arbeitnehmer staatliche Förderung in Anspruch nehmen, beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Die VL können auch in die private Altersvorsorge, beispielsweise eine Betriebsrente, eingezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf VL?

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Richter und Berufssoldaten, kurz gesagt alle abhängig Beschäftigte. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob er einen Zuschuss zur Vermögensbildung zahlt oder nicht. In vielen Fällen steht im Tarifvertrag, ob in der Firma eine derartige Förderung der Vermögensbildung gewährt wird oder nicht.

Sie können sich auch beim Betriebsrat oder direkt beim Chef erkundigen. Sie erhalten die Leistung nur, wenn Sie diese beim Arbeitgeber beantragen. Die Anlageform dürfen Sie selbst auswählen.

Der Arbeitgeber schließt mit Ihnen einen VL-Vertrag und überweist 40 Euro pro Monat auf die von Ihnen gewählte Anlageform. Sie müssen es nicht bei den 40 Euro belassen, sondern können den Betrag freiwillig aufstocken.

Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter und Soldaten erhalten vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro pro Monat von ihrem Dienstherrn, vorausgesetzt, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten und die Gesamtbezüge übersteigen 971,45 €/Monat.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Leistungen. Personen in der Ausbildung erhalten 13,29 Euro für den Aufbau eines Vermögens.

Welche Anlageformen für VL-Sparen und andere Leistungen gibt es?

Für das VL-Sparen stehen verschiedene Anlageformen zur Verfügung, die unterschiedliche Renditen bieten. Hauptsächlich werden folgende Arten angeboten:

Welche Form der Anlage gewählt wird und wie viel monatlich eingezahlt wird, muss der Arbeitnehmer selbst entscheiden. Der Arbeitgeber kann ihn bestenfalls beraten.

Die Frage nach dem Anbieter müssen sich Arbeitnehmer selbst beantworten. Die Entscheidung zwischen Finvesto oder Oskar oder Comdirect beim VL-Sparen ist bei der Wahl des richtigen Anbieters nicht trivial. Unter Umständen gibt es keine Förderung.

Welche staatliche Förderung kann in Anspruch genommen werden?

Es gibt mehrere Maßnahmen der staatlichen Förderung. Zu den bekanntesten gehören die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.

Um dafür infrage zu kommen, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Folgende Grenzen gelten:

VL-Sparen (Bausparvertrag und Tilgung eines Baukredits): Singles: 17.900 Euro im Jahr, Ehepaare 35.800 Euro.

Wertpapier- oder Aktienfonds: Singles: 20.000 Euro pro Jahr, Ehepaare 40.000 Euro.

Die Arbeitnehmersparzulage

Sie gehört zu den beliebtesten Möglichkeiten, vom Staat Fördergelder für vermögensbildende Maßnahmen zu erhalten. Um in den Genuss der Sparzulage zu kommen, müssen Sie einen VL-Vertrag abschließen, dessen Laufzeit mindestens sieben Jahre beträgt.

Die ersten sechs Jahre müssen Sie regelmäßig Einzahlungen in den Vertrag vornehmen. Im siebten Jahr kann der Vertrag ruhen. Danach können Sie sich das Geld auszahlen lassen.

Der Staat gewährt pro Jahr und Höhe der Einlagen eine jährliche Zulage von 43 bis 123 Euro.

Die Sparzulage wird sowohl für Aktienfonds als auch für Bausparverträge gewährt. Um die höchstmögliche staatliche Förderung zu erhalten, sollten Sie pro Jahr maximal 470 Euro in einen Bausparvertrag und 400 Euro in einen Wertpapiersparplan einzahlen.

Die Sparzulage muss in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Diese Bestimmung entfällt für alle Gelder, die nach 2017 angelegt wurden. Seitdem sind die Anbieter verpflichtet, die Summe der vermögenswirksamen Leistungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu melden.

Sie müssen sich nicht darum kümmern. Das Finanzamt überweist den Förderbetrag nach Ablauf der sieben Jahre Sperrfrist.

Die Wohnungsbauprämie

Mit der Prämie soll der Bau neuer Wohnungen gefördert werden. Die Prämie wird gezahlt, wenn Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben.

Um zu qualifizieren, dürfen Sie als Single nicht mehr als 35.000 € im Jahr und als Ehepaar maximal 70.000 € im Jahr verdienen. Der Zuschuss vom Staat beträgt für Singles maximal 70 € im Jahr und für Ehepaare 140 €.

Die Prämie muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Das Formular sendet die Bausparkasse zu.

Wie können Sie die Förderung maximieren?

Je nach Anlageform erfolgt die Förderung mit 9 oder 20 % der Anlagesumme. Mit 9 % werden Sparverträge wie zum Beispiel ein Banksparplan gefördert. Zu den Anlagen, die eine 20 Prozent Förderung erhalten, gehören:

  • Aktien
  • Fonds
  • Anleihen
  • Genossenschaftsanteile
  • Stille Beteiligungen
  • Kapitalbeteiligung an einer GmbH
  • Genussrechte

Die Vertragslaufzeit muss mindestens 7 Jahre betragen, wenn Sie den gesetzlichen Anspruch auf die Fördergelder realisieren wollen. Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im 7. Jahr ruht der Vertrag. Danach können Sie über das Geld verfügen.

Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag von monatlich 40 Euro, lohnt es sich, die Leistungen des Arbeitgebers aus eigener Tasche zu ergänzen.

Finanzexperten empfehlen, nach Ablauf der 6 Jahre bereits einen neuen Vertrag abzuschließen, um sich einen kontinuierlichen Zuschuss vom Arbeitgeber zu sichern.

Wie geschieht das Anlegen der VL Leistungen?

Arbeitnehmer können keine direkten VL Leistungen erhalten. Der Arbeitgeber zieht sie vielmehr vom Einkommen ab und überweist vermögenswirksame Leistungen direkt auf das Konto der gewählten Anlage. Um welche Form der Anlage es sich handelt, ist nicht so wichtig.

Entscheidend ist vielmehr, dass eine 7-jährige Sperrfrist besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer bei kurzfristigen finanziellen Problemen auf das Konto zugreift.

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen befindet sich nur im Angebot bestimmter Banken, Broker und anderer Anbieter: Bei Trade Republic vermögenswirksame Leistungen anlegen ist zum Beispiel nicht möglich.

Der Nachweis über die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen erfolgt auf dem Verdienstbescheid.

Wie verhält es sich mit Steuern und Sozialabgaben?

Auf vermögenswirksame Leistungen müssen Sie Steuer- und Sozialabgaben zahlen, da sie das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das trifft zumindest dann zu, wenn der Arbeitgeber solche Leistungen zahlt.

Die Leistungen erhöhen das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Wie die Besteuerung genau erfolgt, können Sie auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung überprüfen.

Welche Anlageformen lohnen sich für VL-Sparen?

Sie sollten auf jeden Fall eine Form der Geldanlage wählen, bei der Sie Fördergelder vom Staat bekommen. Obwohl sich langsam eine Änderung abzeichnet, sind die Zinsen im Moment noch niedrig.

Den höchsten Zins und somit die beste Rendite erhalten Sie aktuell auf Fondssparpläne. Dieser Meinung ist zumindest die Stiftung Warentest, die sich mit dem Thema vermögenswirksame Anlage in einem Test im März 2021 beschäftigt hat.

Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass diese Form der Anlage auch ein höheres Risiko als andere Formen birgt. Am Ende der Festlegungsfrist könnte auch ein Verlust auf dem Kontoauszug stehen.

Diese Art von Überraschungen gibt es bei einem Banksparplan nicht. Bei diesem Finanzprodukt ist der Wertzuwachs garantiert. Trotzdem sind solche Sparpläne nur wenig attraktiv, weil sie zwar Sicherheit, aber kaum Rendite bieten.

Viele Arbeitnehmer zahlen die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einen klassischen Bausparvertrag. Bei dem geht es nicht in erster Linie um möglichst hohe Zinsen, vielmehr sind die Verträge deshalb interessant, weil der Sparer damit ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen kann.

Da Finanzexperten von steigenden Zinsen ausgehen, ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Die Anlage von VL in eine betriebliche Altersvorsorge ist dagegen noch relativ wenig bekannt. Gegenüber den anderen Formen hat sie den Vorteil, dass auf die Leistungen weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden müssen.

Davon befreit sind Sie leider nicht, sie werden erst im Alter fällig, wenn es zur Auszahlung kommt. Für diese Art der Anlage besteht zudem kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie.

Auch andere Arten von Versicherungen eignen sich nur bedingt zum Anlegen von VL, da hohe Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten anfallen.

Lohnt sich VL-Sparen?

Die Beantwortung der Frage hängt von verschiedenen Umständen ab. Wenn Sie als Single weniger als 20.000 € im Jahr verdienen, haben Sie je nach Art der Anlage Anspruch auf staatliche Förderung.

Entscheidend ist auch, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt oder ob Sie die Leistungen aus eigener Tasche erbringen müssen. Sollte das der Fall sein, lohnen sich VL nicht.

Für junge Mitarbeiter, die erst am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, kann sich der Abschluss eines Vertrags aber durchaus lohnen, insbesondere wenn eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Wer beispielsweise jeden Monat 40 € in einen Sparplan einzahlt, hat nach Ablauf der 7 Jahre Sperrfrist zusammen mit den Zinsen und dem Zuschuss vom Staat mehr als 3.000 € zur freien Verfügung.

Zusammenfassung

Als vermögenswirksame Leistungen wird zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezeichnet, die den Aufbau eines Vermögens unterstützen sollen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen und verzichten deshalb darauf.

Das ist keine gute Entscheidung, da der Staat bis zu einer bestimmten Höhe des Einkommens VL fördert. Sie sollten sich zunächst in Ihrer Firma erkundigen, ob solche Leistungen angeboten werden, da sie auf freiwilliger Basis erfolgen.

Falls ja, wenden Sie sich an einen unabhängigen Finanzberater, um sich Tipps zur besten Anlage des Geldes geben zu lassen. Nehmen Sie die Leistungen nicht in Anspruch, obwohl sie Ihnen zustehen, verschenken Sie bares Geld.

Tobias Friedrich

Über Tobias Friedrich

Tobias Friedrich, 37, begann seine Karriere mit einem Maschinenbaustudium und arbeitete bei einem Automobilhersteller in Stuttgart. Nach einer Umschulung in der Versicherungsbranche ist er seit Januar 2021 geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung. Er bildet sich ständig weiter und schreibt fundierte Versicherungsfachtexte für Versicherungsriese.de. Seine technische Expertise und analytischen Fähigkeiten machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner in der Versicherungswelt.

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