Auslandsversicherung auf Kreditkarte

Die Auslandskrankenversicherung: Definition, Vorteile und Auslandsversicherung auf Kreditkarte

Zu den Pflichtversicherungen gehört in Deutschland die Krankenversicherung. Sie schützt die Versicherten vor den Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls im Inland. Wer seinen Urlaub gerne im Ausland verbringt, möchte aber auch hier von dem vollen Versicherungsschutz seiner Krankenkasse profitieren. Dies lässt sich optimal mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung umsetzen. Entscheidet man sich für eine Kreditkarte mit Auslandskrankenversicherung, ist bei einigen Anbietern der Krankenversicherungsschutz im Ausland in die Funktionen der Kreditkarte integriert.   

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls, wenn sie sich auf einer Reise befinden. Sie bietet dem Versicherungsnehmer auf allen privaten oder beruflich veranlassten Reisen den vollen Versicherungsschutz. Zu beachten ist, dass sie nicht in einem Land gilt, in dem eine versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium für den Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung gilt, wenn die versicherte Person in dem besuchten Land als Arbeitnehmer gemeldet ist.

Wer sich auf eine Reise innerhalb oder außerhalb Europas befindet, kann in den folgenden Fällen von der Kostenübernahme seiner Auslandskrankenversicherung profitieren:

  • Suche oder Bergung von Verletzten
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Medizinisch veranlasste Transportfahrten im Ausland
  • Rücktransport in das Heimatland, soweit dieser medizinisch sinnvoll ist
  • Betreuung eines Kindes, soweit diese Betreuung notwendig ist
  • Überführung zu einem Bestattungsort in Deutschland  
Ausland versicherung Helikopter
Eine Auslandsversicherung bietet sowohl bei der Suche nach Verletzten als auch bei dem Rücktransport in das Heimatland eine Rückerstattung der Kosten an.

Eine Auslandskrankenversicherung ermöglicht überdies den Nutzen, dass der Versicherungsnehmer auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt von dem vollen Versicherungsschutz profitiert. Für kürzere Aufenthalte im Ausland wird zwischen dem Jahresschutz und dem Einmalschutz unterschieden.

Der Jahresschutz einer Auslandskrankenversicherung gilt für eine Reisedauer von maximal 56 Tagen. Dies bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer im Jahr beliebig viele Reise unternehmen kann, ohne den Versicherungsschutz einzubüßen. Er muss nur darauf achten, dass die maximale Anzahl von 56 Tagen pro Reise nicht überschritten wird.

Wählt der Versicherungsnehmer den Einmalschutz, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Reise. Diese darf nicht länger als 31 Tage dauern.   

Wo liegen die Unterschiede zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiseversicherung?

Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass der Leistungskatalog einer Reiseversicherung dem Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung entspricht. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Die Reiseversicherung erfüllt die Versicherungsleistung nur, wenn der Versicherungsnehmer eine Notfallbehandlung bezahlen muss.

Die Auslandskrankenversicherung schützt den Versicherungsnehmer dagegen vor den finanziellen Folgen jeder Erkrankung. Vorausgesetzt wird nicht, dass es sich hierbei um einen Notfall handeln muss. Der Versicherungsschutz tritt ein, sobald der Versicherungsnehmer Deutschland verlassen hat. Bei der Prüfung seiner Leistungspflicht macht der Auslandsversicherer keinen Unterschied, ob es sich um einen Notfall oder eine Vorsorgeuntersuchung handelt.

Wann ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn man sich gelegentlich oder regelmäßig im Ausland aufhält. Bei jeder Unternehmung geht der Reisende das Risiko einer unerwarteten Erkrankung oder eines Unfalls ein. Die Behandlung und der Heilungsprozess sind im schlimmsten Fall mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Wer nun denkt, dass er durch seine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland geschützt ist, geht von einer falschen Annahme aus.

Beispiel

Nach einem Unfall auf einer Reise durch Nordafrika ist aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig. Die Kosten dürfen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden. Hat der Verletzte keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, muss er die Flugkosten für die Ambulanz selbst übernehmen. Dies ist mit Kosten verbunden, die bis in den vierstelligen Bereich gehen können.  

Die gesetzliche Krankenversicherung tritt nur ein, wenn die Kosten für die Behandlung eines gesundheitlichen Schadens innerhalb Deutschlands anfallen. Nur Privatversicherte profitieren auch im Ausland von den Leistungen ihrer Krankenkasse. Wer gesetzlich versichert ist und häufig ins Ausland reist, sollte für sich prüfen, welche Vorteile der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bringt. Hier lohnt es sich, die Konditionen der verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen.

Welche Vorteile sind mit einer Auslandskrankenversicherung verbunden?

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist für den Versicherungsnehmer mit den folgenden Vorteilen verbunden:

  • Unabhängig davon, ob es sich um eine stationäre oder eine ambulante Behandlung handelt, erstattet die Auslandskrankenversicherung alle anfallenden Kosten.
  • Das ausländische Krankenhaus nimmt den Versicherungsnehmer als Privatpatient auf.
  • Wird ein Rücktransport in das Inland aus medizinischen Gründen sinnvoll, werden die Kosten zu 100 % übernommen.
  • Ein Notrufservice bietet 24 Stunden am Tag medizinischen Rat.
  • Eine Auslandskrankenversicherung kann unmittelbar vor Urlaubsantritt online abgeschlossen werden.
Unabhängig davon, ob eine ambulante oder eine stationäre Behandlung im Ausland notwendig sind, werden die Kosten von einer Auslandskrankenversicherung übernommen.
Unabhängig davon, ob eine ambulante oder eine stationäre Behandlung im Ausland notwendig sind, werden die Kosten von einer Auslandskrankenversicherung übernommen.

Extra: Die Kreditkarte-Auslandskrankenversicherung

Wer sich die Anschaffung einer Kreditkarte überlegt oder diese wechseln möchte, profitiert bei einigen Anbietern von einem Vorteil: Neben den gängigen Funktionen, die mit einer Kreditkarte möglich sind, können auch die Kosten für eine Krankenbehandlung im Ausland abgedeckt werden. Diesen Service bietet eine Kreditkarte-Auslandsversicherung, die bei verschiedenen Anbietern zum Leistungskatalog gehört. Ein Vergleich der Anbieter zeigt, welche Konditionen dem Versicherungsnehmer die besten Vorteile bringen.   

Kreditkarte mit Auslandsversicherung: Was ist das?

Eine Kreditkarte ermöglicht es dem Inhaber, weltweit zu bezahlen oder an einem ausländischen Bankschalter Geld abzuheben. Darüber hinaus ist es ihm auch möglich, Einkäufe im Internet mit der Kreditkarte zu bezahlen.

Einige Kreditkartenanbieter statten ihre Angebote mit einer zusätzlichen Funktion aus: Der Karteninhaber kann die Karte auch nutzen, wenn er im Ausland eine Krankenversicherung benötigt. Deshalb sollte vor dem Antritt einer Reise geprüft werden, welche der folgenden Versicherungsleistungen mit der eigenen Kreditkarte abgedeckt sind:

  • Medizinisch erforderliche Behandlungskosten
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport in das Heimatland des Versicherungsnehmers.
  • 24-Stunden-Hotline für Unterstützung im Notfall
  • Kostenübernahme bei der Behandlung bereits bestehender Erkrankungen

Ist der Versicherungsschutz der Kreditkarte mit Auslandskrankenversicherung nicht umfassend, empfiehlt es sich mit einem Vergleich andere Angebote einzuholen.

Was ist bei dem Abschluss einer Kreditkarte-Auslandsversicherung zu beachten?

Bei dem Abschluss einer neuen Kreditkarte-Auslandsversicherung beachtet ein Versicherungsnehmer insbesondere die folgenden Punkte:

Sind alle möglichen Risiken abgedeckt oder behält sich der Anbieter vor, in bestimmten Fällen keine Kostenübernahme zu gewährleisten? In diesem Fall sollte geprüft werden, ob es Angebote gibt, die mit besseren Konditionen für den Versicherungsnehmer aufwarten.

Ist die Deckungssumme ausreichend? Wer im Besitz einer guten Kreditkarte ist, profitiert in jedem Fall von dem vollen Versicherungsschutz. Einige Anbieter begrenzen ihre Leistungspflicht. Ab einem bestimmten Betrag kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von der Übernahme der Kosten profitieren. Einige Modelle von Kreditkarten sehen überdies eine Selbstbeteiligung vor, wenn ein Kreditkarteninhaber den inkludierten Auslandskrankenversicherungsschutz in Anspruch nimmt.    

Auslandskrankenversicherung mit Kreditkarte: Ist ein Karteneinsatz notwendig?

Der Einsatz einer Kreditkarte im Ausland ist bei vielen Leistungen mit der Zahlung von Gebühren verbunden. Hier unterscheidet man zwischen der Abhebegebühr, der Automatengebühr und der Fremdwährungsgebühr.

Hinsichtlich der Serviceleistungen bei einer Auslandskrankenreiseversicherung bieten einige Anbieter ihren Kunden an, dass sie die Karte in diesem Fall nicht einzusetzen brauchen. Hier können die Leistungen aus der Auslandskrankenversicherung auch ohne Karteneinsatz in Anspruch genommen werden. Ein Überblick bei Geldrat zeigt auf, welche Anbieter hierzu gehören.  

Welche Aspekte sollten bei der Wahl der Kreditkarte noch beachtet werden?

Unabhängig von den Leistungen, die mit den Funktionen einer Kreditkarte verbunden sind, gilt es, einen weiteren Aspekt zu beachten. Dieser bezieht sich auf die Gebühren, die für die Nutzung einer Kreditkarte anfallen können. Neben der Jahresgebühr können hier noch weitere Kosten anfallen, wenn die Karte im Ausland zum Einsatz kommt.

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