Das Wichtigste in Kürze
- Den Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Hirsch übernimmt die Teilkasko.
- Weichen Sie aus und verunglücken ohne Zusammenstoß, zahlt nur die Vollkasko. Ohne sie bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
- Für die Regulierung brauchen Sie eine Wildschadenbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter.
- Ein Wildunfall führt in der Teilkasko nicht zur Rückstufung.
Besonders in der Dämmerung und im Herbst kreuzt schnell ein Reh die Straße. Kommt es zum Zusammenstoß, ist der Schaden am Auto oft erheblich. Ob und welche Versicherung zahlt, hängt entscheidend davon ab, was genau passiert ist, und ob Sie den Unfall richtig dokumentieren.
Welche Versicherung beim Wildunfall zahlt
Die Teilkasko übernimmt Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild. Dazu gehören Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase, also Tiere im Sinne des Jagdrechts. Wer eine Vollkasko hat, ist ohnehin abgesichert. Wichtig ist der tatsächliche Zusammenstoß: Nur wenn das Tier das Auto berührt hat, greift die Teilkasko.
Vorsicht beim Ausweichen
Hier lauert die größte Falle. Weichen Sie einem Tier aus und landen im Graben oder an einem Baum, ohne dass es zum Zusammenstoß kommt, zahlt die Teilkasko nicht. Solche Ausweichschäden deckt nur die Vollkasko, weil sie als selbst verursacht gelten. So verständlich der Reflex ist, ein kontrolliertes Abbremsen ist meist die sicherere und versicherungstechnisch günstigere Wahl als ein riskantes Ausweichmanöver.
Die Wildschadenbescheinigung
Für die Schadenregulierung verlangt der Versicherer einen Nachweis, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Diese Wildschadenbescheinigung stellt die Polizei, der zuständige Förster oder der Jagdpächter aus. Melden Sie den Unfall deshalb vor Ort und sichern Sie Spuren mit Fotos. Hinweise wie Tierhaare am Fahrzeug oder das tote Tier stützen Ihre Angaben.
Unfallstelle sichern und melden
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, sichern Sie die Stelle und verständigen Sie die Polizei. Berühren Sie verletzte Tiere nicht. Die Beamten informieren den Jagdpächter, der sich um das Tier kümmert und die Bescheinigung ausstellt.
Kfz-Schutz für Vielfahrer und Pendler
Wer oft über Land fährt, sollte gut abgesichert sein. Vergleichen Sie Teil- und Vollkasko und finden Sie den passenden Schutz.
Keine Rückstufung in der Teilkasko
Wie bei anderen Teilkaskoschäden gilt: Ein Wildunfall führt nicht zur Höherstufung, denn die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden also ohne Sorge um einen steigenden Beitrag. Anders ist es, wenn die Vollkasko zahlt, etwa nach einem Ausweichmanöver, dann kann eine Rückstufung folgen.
Bremsen statt ausweichen schützt doppelt
Der wichtigste Rat bei Wildwechsel klingt unbequem: kontrolliert bremsen, Lenkrad festhalten, nicht ausweichen. Das senkt das Risiko schwerer Unfälle, und es sichert Ihren Versicherungsschutz. Denn die Teilkasko zahlt nur beim Zusammenstoß, nicht beim Ausweichen ins Feld.

