Rente mit 63 beantragen. wer wann in Frührente gehen kann

Rente mit 63 beantragen: Was besonders langjährig Versicherte darüber wissen sollten

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Ampel-Regierung hält am bestehenden Rentensystem fest. Das bedeutet eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Ab 2024 wird die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Die Rente mit 67 beginnt dann für alle betroffenen Jahrgänge ab 1964.
  • Mit diesem hohen Renteneintrittsalter steht Deutschland ziemlich allein da. Nur in Island, Norwegen, den Niederlanden, Großbritannien und Irland müssen die Menschen ähnlich lange arbeiten, ehe sie den Ruhestand genießen können. In Griechenland und Italien können Arbeitnehmer dagegen bereits mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. 
  • In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus. Die meisten Deutschen gehen früher in Rente.  Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass die Deutschen im Durchschnitt mit 63 Jahren in Rente gehen.  

Was bedeutet der Begriff „Rente mit 63“?

Wenn die Mehrheit der Beitragszahler sowieso ab 63 in Rente gehen, warum wird dann dafür ein eigener Begriff geprägt? Der Grund ist sehr einfach. Wenn Versicherte früher in Rente gehen (vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters), müssen sie häufig  einen Abschlag ihrer Altersrente in Kauf nehmen. Wie hoch der Abschlag sein wird, hängt davon ab, wie viel Beitragsjahre sie auf ihrem Rentenkonto verbucht haben. 

Der Begriff Rente mit 63 bezeichnet eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die es ihnen ermöglicht, vorzeitig und abschlagsfrei in Rente zu gehen. 

Warum ist das Thema Ruhestand mit 63 für langjährig Versicherte ohne Abschlag relevant?

Das liegt an der wachsenden Belastung in der Arbeitswelt. Die Anforderungen der Arbeitgeber werden immer höher. Viele Arbeitnehmer schaffen es weder physisch noch psychisch, mit 65 Jahren oder gar noch älter noch zu arbeiten und ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Welcher Maurer, Dachdecker, Schweißer oder Transportarbeiter kann 35 Jahre oder gar 45 Jahre lang in seinem erlernten Beruf arbeiten? Die meisten müssen vorzeitig in Rente gehen. Dafür werden sie vom Staat bestraft, denn fehlende Beitragszeiten bis zur Regelaltersgrenze werden von der Rentenzahlung abgezogen.

Die im Jahr 2014 eingeführte sogenannte Rente mit 63 (Altersrente für langjährig Versicherte) ermöglicht bestimmten Gruppen von Beitragszahlern, bereits mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer mindestens 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann zwar ebenfalls eher Rente beziehen, muss allerdings Abschläge bei der monatlichen Rente in Kauf nehmen. 

Voraussetzungen für die Rente mit 63 für langjährig Versicherte

Die Regeln sind im Grunde genommen gar nicht so kompliziert. Alle Arbeitnehmer, die 45 Versicherungsjahre nachweisen können, gelten als langjährig und besonders langjährig Versicherte. Sie dürfen ihre Altersrente nach 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen und können ohne Abschläge in Rente gehen. Allerdings gilt die Regelung nur für die Jahrgänge bis 1953. Diese Personengruppe kann tatsächlich bereits ab 63 Jahren ohne Abzüge ihre gesetzliche Rente genießen. Das Rentenalter wird nämlich stufenweise angehoben, bis 2031 die geplante Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. 

Bis zum Jahrgang 1963 besteht also die Möglichkeit, unter Vorlage der nötigen Voraussetzungen eher als mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten. Für 1964 oder später geborene Personen gilt dann die abschlagsfreie Rente erst ab 67. 

Wann die vorgezogene Rente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann, hängt vom Geburtsjahrgang ab. Die zweite Voraussetzung sind 45 Beitragsjahre. 

Was zählt als Beitragszeiten für die Altersrente?

Über diese Frage wird immer wieder erbittert vor Gerichten verschiedener Instanzen gestritten, obwohl die Regelung eigentlich ziemlich eindeutig ist. Grundsätzlich werden die folgenden Zeiten bei der Rente berücksichtigt:

  • Zeiten, in denen Beiträge aus einer abhängigen Beschäftigung in die Rentenversicherung eingezahlt wurden 
  • Zeiten, in denen Selbstständige oder Freiberufler freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Bezugszeiträume von Arbeitslosengeld und/oder Krankengeld 
  • Perioden, in denen Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- oder Insolvenzgeld gezahlt wurden 
  •  Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber bezahlt wurden 
  • Wehr- und Zivildienst 
  • Pflegezeit von Angehörigen
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre des Kindes 

Ebenfalls berücksichtigt werden sogenannte Anrechnungszeiten. Das sind Perioden, während denen aus persönlichen Gründen keine Rentenbeiträge eingezahlt werden konnten. Die häufigsten Anrechnungszeiten sind Schule und Studium, teilweise auch die Berufsausbildung. 

Die Zeiten aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern und der Versorgungsausgleich während einer Scheidung können ebenfalls berücksichtigt werden. 

Obwohl die Regelungen an und für sich klar sind, ergibt sich im Einzelfall großes Konfliktpotenzial, da die Ansichten darüber, was Beitragszeiten sind und was nicht, weit auseinander gehen können. 

Wer keine Rente mit Abschlägen erhalten möchte, sollte einen lückenlosen Nachweis der Beitragszeiten vorlegen können. Unter Umständen können sich schon wenige Monate fehlender Beitragszeit auf die Höhe der Rente auswirken. 

Welche Vor- und Nachteile hat die Altersrente nach 45 Jahren Beitragszahlung?

Für die Arbeitnehmer hat diese Regelung große Vorteile, erlaubte sie doch den vor 1952 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ihren Ruhestand zu genießen. Für alle anderen Jahrgänge 1949 bis 1963 hängt es vom Geburtsjahr ab, wann sie in Rente gehen können. Der Jahrgang 1958 kann beispielsweise mit 64 Jahren die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, der Jahrgang 1960 immerhin noch mit 64 Jahren und vier Monaten in Rente gehen, während 1964 geborene Personen erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Wer ohne Abschläge in Frührente gehen will, muss jedoch mindestens 45 Jahre Beitragszahlungen für die Rentenversicherung geleistet haben. 

Während die Rente ab dem Alter von 63 für die Arbeitnehmer eine Vielzahl von Vorteilen bringt, ist sie für die Deutsche Rentenversicherung mit zahlreichen Nachteilen verbunden, da sie sich gegenläufig zum Trend der demografischen Entwicklung bewegt. Da viele der vor 1953 Geborenen ohne Abschläge Rente beziehen, erhöhen sich die Ausgaben für die Rentenversicherung. Gleichzeitig sinken die Einnahmen, weil es immer weniger Beitragszahler gibt. Die Rente mit 63 wird dadurch praktisch zum Opfer ihres Erfolgs.  Auf die Dauer kommt die Politik nicht darum herum, das Rentensystem zu reformieren, um eine Überlastung des Sozialsystems zu vermeiden. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rente mit 63 und Frührente

Was hat es mit der Altersrente nach 35 Jahren auf sich?

Dabei handelt es sich um eine Variante für vorgezogene Altersrenten. Wenn du mindestens 35 Jahre lang Beitragszahlungen in die Rentenkasse geleistet hast, erreichst du das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren. Allerdings hat die Sache einen großen Nachteil, denn sie wirkt sich negativ auf die Höhe der Rente aus. Berechtigte erhalten zwar eine frühe Rente, deren Höhe aber deutlich reduziert wird. Laut Aussagen der Rentenversicherung wird den Betreffenden pro Jahr, in dem sie frühestens in Rente gehen können, 3,6 Prozent abgezogen. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, selbst wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird. 

Darum sollte von dieser Möglichkeit nur Gebrauch gemacht werden, wenn es keine andere Wahl gibt. 

Welche andere Möglichkeit gibt es, eine frühe Rente zu beantragen?

Eine mögliche Alternative ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Rente gibt es für diese Personengruppe bereits ab 63. Jedoch wird auch bei dieser Personengruppe das Eintrittsalter für den Rentenbezug schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Um die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, müssen die betreffenden Personen 2 Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • 35 Beitragsjahre
  • amtlich festgestellter Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent. 

Darüber hinaus gibt es noch die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Für betroffene Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, steigt das Renteneintrittsalter stufenweise auf 62 Jahre. 

Wie wichtig sind die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn?

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn entscheidend für die Höhe der Rente wären. Das stimmt nicht. Für die Höhe der Rente zählt jeder einzelne Monat. Ein Körnchen Wahrheit liegt aber doch in den Gerüchten. Unter bestimmten Bedingungen können die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn doch sehr wichtig sein. Das ist dann der Fall, wenn die betroffene Person in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos war. Normalerweise werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld angerechnet, aber für diesen Fall gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Zeit wird nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit als Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstand. 

Wo können Versicherte die Rente mit 63 beantragen?

Die Rente kommt nicht automatisch auf das Konto, sondern man muss sie bei der Rentenversicherung beantragen. Falls du ab 63 Rente beziehen möchtest, musst du dich rechtzeitig darum kümmern. Da der Beratungsbedarf hoch ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zur Rentenberatung zu beantragen. Der sollte lange Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn liegen. Die Wartezeiten auf einen Termin in den Beratungsstellen betragen mehrere Monate. Zum Termin müssen die erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden. Dabei handelt es sich um die aktuelle Rentenauskunft und (nach Möglichkeit lückenlose) Nachweise der Beitragszeiten. Außerdem wird der Personalausweis benötigt. Schwerbehinderte müssen ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen.

Beim Beratungstermin werden die Unterlagen überprüft, ob beispielsweise alle Beitragszeiten erfasst sind. Die Ratsuchenden erfahren, wann sie frühestens in Rente gehen können und ob sie mit Abschlägen rechnen müssen. Die DRV betreibt in zahlreichen Städten und Gemeinden eigene Beratungsstellen. Das Netzwerk wird durch ehrenamtlich tätige Rentenberater ergänzt, die ebenfalls qualifiziert sind, Auskünfte zu erteilen. Die Beratung rund um alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rente ist kostenlos. Allerdings muss wegen der hohen Nachfrage mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Betroffene Personen sollten sich deshalb rechtzeitig um Rentenangelegenheiten kümmern, so lange wie noch Zeit ist, um Korrekturen oder Verbesserungen vorzunehmen. 

Tobias Friedrich

Über Tobias Friedrich

Tobias Friedrich, 37, begann seine Karriere mit einem Maschinenbaustudium und arbeitete bei einem Automobilhersteller in Stuttgart. Nach einer Umschulung in der Versicherungsbranche ist er seit Januar 2021 geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung. Er bildet sich ständig weiter und schreibt fundierte Versicherungsfachtexte für Versicherungsriese.de. Seine technische Expertise und analytischen Fähigkeiten machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner in der Versicherungswelt.

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