Bordsteinkratzer bei Leasingrückgabe

Leasing-Rückgabe mit Felgenschäden: Welche Versicherung springt ein?

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist oft ein kritischer Moment. Jedes Detail wird geprüft, und selbst kleinere optische Mängel können teuer werden. Besonders Felgen stehen dabei im Mittelpunkt, weil sie im Alltag schnell Schaden nehmen. Ein unsauberer Bordstein-Kontakt reicht aus, um Kratzer oder Dellen zu verursachen – und genau diese Schäden können bei der Abgabe hohe Zusatzkosten nach sich ziehen. Viele Leasingnehmer fragen sich daher, welche Versicherung für solche Schäden aufkommt, wann eine Reparatur sinnvoll ist und wie man unnötige Kosten vermeiden kann. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, gibt praxisnahe Tipps und zeigt, welche Rolle Versicherungen, Gutachten und Reparaturlösungen bei der Rückgabe spielen.

Warum Felgenschäden bei der Leasing-Rückgabe kritisch sind

Wer ein Leasingfahrzeug zurückgibt, wird schnell feststellen, dass der Zustand des Autos streng geprüft wird. Felgenstehen dabei besonders im Fokus, weil sie durch Bordsteinkontakt, Schlaglöcher oder unsauberes Parken schnell verkratzt oder beschädigt werden. Schon kleine Kratzer können bei der Abnahme als Schaden gewertet werden. Leasinggesellschaften berechnen dafür häufig hohe Kosten, die den Restwert des Fahrzeugs beeinflussen. Deshalb ist es entscheidend, zu wissen, wie Versicherungen in solchen Fällen greifen.

Typische Bewertung von Felgenschäden bei der Rückgabe

Bei der Rückgabe unterscheidet der Gutachter zwischen normalem Gebrauch und übermäßiger Abnutzung. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Verschmutzungen sind meist unproblematisch. Tiefe Kratzer, Absplitterungen oder sichtbare Deformationen zählen dagegen als übermäßiger Verschleiß und werden in Rechnung gestellt. Hier liegt der Unterschied oft im Detail: Ein kleiner Kratzer an der Oberfläche kann akzeptiert werden, während ein tiefer Schaden zur Reparatur oder zum Austausch zwingt. Deshalb lohnt es sich, im Vorfeld zu prüfen, ob man beschädigte Felgen reparieren lassen sollte, bevor das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeht.

Felgenschaden

Kaskoversicherung und Felgenschäden

Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand oder Glasbruch ab – Felgenschäden durch Bordsteinkontakte sind hier nicht enthalten. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann unter Umständen auf Unterstützung hoffen. Hierbei gilt: Nur wenn es sich um einen Unfall handelt, greift die Vollkasko. Ein einfaches Streifen am Bordstein ohne weiteren Unfall wird meist nicht übernommen. Zudem fallen in der Regel Selbstbeteiligung und Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse an.

Restwertversicherung und Rückgabeschutz

Manche Leasingverträge enthalten zusätzliche Bausteine wie eine Restwertversicherung oder einen Rückgabeschutz. Diese Policen sollen unvorhersehbare Wertminderungen abfangen. Hier sind oft auch Felgenschäden eingeschlossen, abhängig von den Vertragsbedingungen. Es lohnt sich, schon vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob solche Zusatzleistungen enthalten sind. Wer erst bei der Rückgabe feststellt, dass keine Absicherung besteht, trägt die Kosten in der Regel selbst.

Smart-Repair als kostengünstige Lösung

Bevor man das Fahrzeug zurückgibt, ist eine Aufbereitung oft günstiger als die Abrechnung durch den Leasinggeber. Smart-Repair-Verfahren können Kratzer und kleine Schrammen an Felgen professionell und preiswert beheben. Der Vorteil: Der Schaden ist optisch kaum noch erkennbar, und die Leasinggesellschaft kann keine hohen Austauschkosten geltend machen. Gerade bei Alufelgen kann der Austausch schnell mehrere hundert Euro pro Felge kosten, während eine Smart-Repair-Lösung oft deutlich günstiger ist.

Wann eine Felgenreparatur sinnvoll ist

Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt vom Schaden ab. Oberflächliche Kratzer lassen sich fast immer nachbessern. Tiefe Risse oder verbogene Felgen gelten jedoch als sicherheitsrelevant und dürfen nicht repariert werden. In solchen Fällen bleibt nur der Austausch. Wichtig ist, rechtzeitig vor der Rückgabe zu prüfen, welche Schäden bestehen und ob sie behebbar sind. Eine professionelle Werkstatt kann eine verbindliche Einschätzung geben.

Werkstattwahl und Kostenvergleich

Nicht jede Werkstatt darf Felgenreparaturen durchführen. Es gibt spezialisierte Betriebe, die sich auf Aufbereitung und Instandsetzung konzentrieren. Ein Kostenvergleich lohnt sich, da die Preise je nach Region und Verfahren stark variieren können. Während einfache Lackschäden für 80 bis 150 Euro pro Felge beseitigt werden, kann eine aufwendige Bearbeitung schnell über 250 Euro kosten. Im Vergleich zu den Forderungen einer Leasinggesellschaft ist dies jedoch in den meisten Fällen die günstigere Wahl.

Dokumentation und Beweissicherung

Vor der Rückgabe empfiehlt es sich, das Fahrzeug gründlich zu reinigen und alle Felgen zu fotografieren. So lässt sich nachweisen, in welchem Zustand die Räder übergeben wurden. Bei strittigen Fällen kann diese Dokumentation entscheidend sein. Manche Leasingnehmer beauftragen auch einen unabhängigen Gutachter vor der Rückgabe, um mögliche Streitpunkte im Vorfeld zu klären.

Felgenschäden und Wertminderung im Gutachten

Bei der Leasing-Rückgabe erstellt der Gutachter eine detaillierte Bewertung des Fahrzeugs. Felgenschäden haben hier eine besondere Bedeutung, da sie nicht nur die Optik, sondern auch die Wertminderung des Fahrzeugs beeinflussen können. Selbst kleinere Kratzer werden oft als Argument für einen Abzug genutzt. In vielen Fällen kalkuliert der Leasinggeber dabei nicht die reine Reparatur, sondern gleich den Austauschpreis einer Felge. Das führt zu deutlich höheren Kosten. Deshalb ist es sinnvoll, im Vorfeld selbst zu kalkulieren und einzuschätzen, wie stark sich der Schaden auf den Restwert auswirken kann.

Wertminderung durch Felgenschäden

Unterschiede zwischen Stahl- und Alufelgen

Ob eine Felgenreparatur erlaubt und wirtschaftlich ist, hängt auch vom Material ab. Stahlfelgen sind meist robuster und einfacher instand zu setzen. Kratzer oder Roststellen können relativ unkompliziert behandelt werden. Alufelgen hingegen sind empfindlicher, und hier gelten strengere Vorgaben: Tiefe Risse oder Verformungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht repariert werden. Stattdessen muss die Felge ersetzt werden. Leasinggesellschaften legen diese Standards strikt aus, da die Fahrsicherheit im Vordergrund steht. Wer sein Fahrzeug mit Alufelgen zurückgibt, sollte deshalb besonders aufmerksam prüfen, ob eine Reparatur möglich ist.

Rechtliche Grundlagen bei der Abrechnung von Schäden

Die Abrechnung von Schäden bei Leasingfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Leasingnehmer muss für Schäden aufkommen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Allerdings dürfen Leasinggeber keine überhöhten Kosten verlangen. Das bedeutet, dass eine fiktive Abrechnung – zum Beispiel der Preis einer komplett neuen Felge, obwohl eine Reparatur ausreichen würde – kritisch hinterfragt werden kann. Im Streitfall ist es möglich, sich auf ein neutrales Gutachten zu berufen oder rechtliche Beratung einzuholen. Auf diese Weise lassen sich überzogene Forderungen abwehren und die Kosten reduzieren.

Welche Versicherung im Einzelfall zahlt

  • Haftpflichtversicherung: Übernimmt keine Schäden am eigenen Fahrzeug, also auch keine Felgenschäden.
  • Teilkasko: Deckt nur äußere Einflüsse ab, keine selbst verursachten Kratzer.
  • Vollkasko: Greift nur bei einem Unfallereignis, nicht bei einfachen Bordsteinremplern.
  • Rückgabeschutz / GAP-Versicherung: Je nach Vertrag können Felgenschäden mit abgedeckt sein.

Wer also sicherstellen will, dass Schäden übernommen werden, muss den eigenen Vertrag sehr genau prüfen. Allgemein gilt: Ohne zusätzliche Absicherung bleiben die Kosten beim Leasingnehmer.

Tipps zur Vermeidung von Zusatzkosten

  1. Regelmäßige Pflege: Felgen häufiger reinigen, um kleine Schäden frühzeitig zu erkennen.
  2. Fahrweise anpassen: Besonders beim Einparken auf Bordsteinkontakt achten.
  3. Schäden sofort prüfen lassen: Kleine Schäden lassen sich günstiger beheben, bevor sie sich vergrößern.
  4. Vor der Rückgabe handeln: Frühzeitig Werkstattangebote einholen und Reparaturen durchführen lassen.

Fazit

Felgenschäden sind bei der Leasing-Rückgabe einer der häufigsten Streitpunkte. Ohne Absicherung über eine passende Versicherung oder Zusatzleistungen im Leasingvertrag bleibt der Leasingnehmer meist auf den Kosten sitzen. Wer rechtzeitig Schäden prüfen lässt, Smart-Repair in Anspruch nimmt und sich über die eigenen Versicherungsbedingungen informiert, kann unnötige Kosten vermeiden. Eine gründliche Vorbereitung und eine klare Dokumentation sind der sicherste Weg, die Rückgabe reibungslos und kostenschonend zu gestalten.

Tobias Friedrich

Über Tobias Friedrich

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH sowie Autor auf Versicherungsriese.de. Er ist geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO (IHK) und bringt nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch eine praxisnahe Beratungshaltung mit. Nach einem Diplomstudium im Maschinenbau und fünf Jahren Berufserfahrung als Ingenieur wechselte Tobias 2021 in die Versicherungsbranche. Heute unterstützt er seine Kundinnen und Kunden mit einem besonderen Fokus auf individuelle und herausfordernde Versicherungslösungen. Sein Motto: Versichern heißt verstehen – auch dann, wenn’s kompliziert wird.

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