Warum spielen Gesundheitsfragen eine zentrale Rolle in der BU-Versicherung?
- Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beispiele für Gesundheitsfragen
- Was sollte man beim Beantworten der Gesundheitsfragen beachten?
- FAQ
- Warum werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
- Was kann passieren, wenn ich unrichtige Angaben in den Gesundheitsfragen mache?
- Für welchen Zeitraum müssen Angaben zu meiner Gesundheit bei der BU gemacht werden?
- Wozu dient eine Risikovoranfrage vor dem Abschluss einer BU-Versicherung?
- Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ganz ohne Gesundheitsfragen auskommen?
- Bin ich verpflichtet, neue Krankheiten nach Vertragsabschluss der BU-Versicherung anzugeben?
- Gibt es anerkannte Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können?
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie eine Reihe von Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, das bildet die Grundlage für Ihren Versicherungsschutz.
- Die Fragen beziehen sich meist auf die letzten fünf bis zehn Jahre und erfassen ärztliche Behandlungen, Diagnosen, Beschwerden oder risikoreiche Hobbys und Tätigkeiten.
- Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden und im Ernstfall zur Leistungsverweigerung führen.
- Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, bei Vorerkrankungen vorab Klarheit über die Versicherbarkeit zu bekommen.
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wird schnell mit einem zentralen Bestandteil des Antragsprozesses konfrontiert: den Gesundheitsfragen. Diese Fragen sind für Versicherer essentiell, um das individuelle Risiko eines Versicherungsfalls realistisch einschätzen zu können.
Je nach Antwortlage kann der Versicherer den Antrag annehmen, individuelle Risikozuschläge berechnen oder bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. In manchen Fällen, etwa bei jungen Antragstellern unter 35 Jahren, bieten einige Anbieter auch Varianten mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.
Wichtig ist:
Ihre Angaben sollten stets vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Auch vermeintlich harmlose Auslassungen oder kleine Ungenauigkeiten können im Ernstfall dazu führen, dass der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur kerngesunde Menschen Aussicht auf eine Police haben.
Beispiele für Gesundheitsfragen
Der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält in der Regel einen ausführlichen Fragebogen. Dieser dient dazu, Ihre gesundheitliche Vorgeschichte zu erfassen, also etwa frühere oder aktuelle Erkrankungen, regelmäßige Beschwerden, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Operationen, Infektionen oder auch die Einnahme von Medikamenten.
Zu den typischen Gesundheitsfragen zählen unter anderem:
- Haben Sie in den letzten fünf Jahren länger als zwei Wochen dauerhaft Medikamente eingenommen?
- Waren Sie in den letzten fünf Jahren in psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung?
- Waren Sie in den letzten fünf Jahren aufgrund von Erkrankungen oder Beschwerden, etwa im Zusammenhang mit Allergien, Haut, Herz, Kreislauf oder Augen, in ärztlicher Behandlung?
- Wurden Sie in den letzten zehn Jahren operiert oder sind Operationen geplant?
Darüber hinaus fragen Versicherer auch nach möglichen Risikofaktoren in Ihrer Freizeit oder im Beruf. Dazu zählen etwa Hobbys wie Klettern oder Tauchen, die aus Sicht der Versicherer ein erhöhtes Risiko darstellen. Auch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Labor oder Arbeiten in großer Höhe, etwa auf Baustellen, werden berücksichtigt.
Was sollte man beim Beantworten der Gesundheitsfragen beachten?
1. Formulierungen genau lesen
Nicht jede Gesundheitsfrage meint dasselbe. Oft fragen Versicherer nach „Krankheiten“, „Gesundheitsstörungen“ oder „Beschwerden“. Diese Begriffe unterscheiden sich deutlich: Während eine Krankheit ärztlich diagnostiziert und meist behandlungsbedürftig ist, beschreibt eine Gesundheitsstörung eine körperliche Beeinträchtigung, die nicht zwingend als Krankheit gilt, etwa eine leichte Pollenallergie. Beschwerden wiederum sind subjektive Empfindungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit, die keinen medizinischen Befund voraussetzen.
Wichtig ist: Sobald eine dieser Beeinträchtigungen Anlass für eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung war, ist sie in der Regel auch anzugeben.
2. Zeiträume sorgfältig prüfen
Gesundheitsfragen beziehen sich fast immer auf einen definierten Zeitraum, in der Regel die letzten drei bis fünf Jahre. Alle Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen innerhalb dieses Zeitraums müssen angegeben werden, sofern sie vom Fragewortlaut erfasst sind. Besonders wichtig: Auch eine Nachuntersuchung zählt als ärztliche Untersuchung. Was darüber hinausgeht, also Behandlungen vor diesem Zeitraum oder selbst durchgeführte Maßnahmen ohne therapeutische Begleitung, ist in der Regel nicht anzugeben, es sei denn, die Frage verlangt es ausdrücklich.
3. Keine eigene Auslegung vornehmen
Ein häufiger Fehler: Antragsteller bewerten frühere Beschwerden oder Behandlungen selbst als „unbedeutend“ und lassen sie weg. Doch auch einmalige oder längst überstandene Beschwerden können für den Versicherer relevant sein. Selbst eine einfache Rückenverspannung, die Sie vor Jahren mit Physiotherapie behandelt haben, gehört in den Antrag, wenn der entsprechende Zeitraum betroffen ist. Die Beurteilung der Relevanz liegt ausschließlich beim Versicherer.
4. Dauerhafte Einschränkungen nicht vergessen
Auch wenn Sie wegen einer bestimmten Erkrankung oder Unfallfolge in den letzten Jahren nicht mehr in Behandlung waren, muss diese unter Umständen angegeben werden, etwa bei Fragen nach „bestehenden Krankheiten“ oder „körperlichen Schäden“. Ein künstliches Gelenk oder eine Metallplatte im Körper zählt auch dann, wenn Sie im Alltag keine Beschwerden mehr haben.
5. Auf Vermittler-Ratschläge nicht blind verlassen
Versicherungsvermittler können bei der Antragstellung unterstützen, doch sie verfolgen auch wirtschaftliche Interessen. Manche neigen dazu, Vorerkrankungen zu verharmlosen oder gar zu verschweigen. Das kann schwerwiegende Folgen für Sie haben, wenn es im Leistungsfall zum Streit kommt. Geben Sie daher nur das an, was Sie selbst für korrekt und vollständig halten und lassen Sie sich im Zweifel fachlich unabhängig beraten.
FAQ
Warum werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
Die Antworten auf die Gesundheitsfragen helfen dem Versicherer, das Risiko einer zukünftigen Berufsunfähigkeit realistisch einzuschätzen. Je höher dieses Risiko ausfällt, desto höher kann auch der Versicherungsbeitrag sein, oder es kommt zu Leistungsausschlüssen. Ziel ist es, eine faire und tragfähige Absicherung für beide Seiten zu schaffen.
Was kann passieren, wenn ich unrichtige Angaben in den Gesundheitsfragen mache?
Unvollständige oder falsche Angaben, ob bewusst oder versehentlich, können schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall verliert man den Versicherungsschutz und der Versicherer kann die Leistung verweigern oder den Vertrag anfechten. Bei vorsätzlicher Täuschung drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Deshalb gilt: Ehrlichkeit ist hier besonders wichtig.
Für welchen Zeitraum müssen Angaben zu meiner Gesundheit bei der BU gemacht werden?
Das hängt vom Versicherer ab. In der Regel müssen Sie Auskünfte über Ihre gesundheitliche Vorgeschichte der letzten fünf bis zehn Jahre geben. Die genauen Zeiträume sind im Antragsformular angegeben. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie lieber gezielt nach, das schützt Sie vor späteren Nachteilen.
Wozu dient eine Risikovoranfrage vor dem Abschluss einer BU-Versicherung?
Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Sie vorab prüfen lassen, ob und unter welchen Bedingungen ein Versicherer Sie absichern würde, ohne dass diese Anfrage in Ihrer Akte gespeichert wird. So erhalten Sie eine erste Einschätzung, ohne sich bereits festlegen zu müssen. Ein besonders sinnvoller Schritt, wenn Sie Vorerkrankungen haben und sich Klarheit verschaffen möchten.
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ganz ohne Gesundheitsfragen auskommen?
Einige wenige Versicherer bieten BU-Tarife ohne Gesundheitsprüfung an. Allerdings gehen diese Angebote mit deutlich höheren Beiträgen und oft auch mit Leistungseinschränkungen einher. Für die meisten Menschen ist diese Variante daher wenig empfehlenswert. Wer aufgrund von Vorerkrankungen keine klassische BU erhält, sollte prüfen, ob eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative infrage kommt.
Bin ich verpflichtet, neue Krankheiten nach Vertragsabschluss der BU-Versicherung anzugeben?
Nein. Die Gesundheitsprüfung findet ausschließlich bei Vertragsabschluss statt. Neue Krankheiten oder Beschwerden müssen nicht nachgemeldet werden. Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Tritt später eine Erkrankung auf, die zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit führt, greift der vereinbarte Versicherungsschutz, ganz unabhängig davon, wann die Krankheit entstanden ist.
Gibt es anerkannte Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können?
Eine pauschale Liste anerkannter Krankheiten gibt es nicht, entscheidend ist immer, inwieweit eine Erkrankung Ihre berufliche Tätigkeit einschränkt. Selbst häufige Diagnosen wie Depressionen, Bandscheibenvorfälle oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen nicht automatisch zur Leistungspflicht der Versicherung. Versicherer prüfen Anträge in der Regel sehr genau. Ablehnungen erfolgen oft aus formalen Gründen – etwa wegen angeblich unvollständiger Unterlagen oder mangelnder Mitwirkung.

