Sach-, Vermögens- und Personenschaden

Sach-, Vermögens- und Personenschaden. Wie unterscheiden sie sich?

Im täglichen Leben kann es jederzeit zu plötzlichen Schäden durch Missgeschicke oder Unfälle kommen. Versicherungstechnisch werden diese Schäden in Sach-, Vermögens- und Personenschäden unterteilt. Alle Kategorien haben ihre individuellen Besonderheiten. Diese Besonderheiten zu verstehen, ist wichtig, um die Notwendigkeit einer Versicherung einschätzen zu können. Streng genommen ist eine Haftpflichtversicherung in Deutschland für viele Personengruppen vorgeschrieben. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung hat allerdings nicht denselben Umfang wie eine private Haftpflicht­versicherung.

Eine private Haftpflichtversicherung kann alle drei Schadensarten abdecken

Wer mit dem Abschluss einer neuen Haftpflichtversicherung liebäugelt, sollte sich bewusst sein, dass die meisten Anbieter nur Personen- und Sachschäden abdecken. Geht es hingegen um Vermögensschäden, ist in der Regel der Abschluss einer separaten Versicherung wie einer Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht nötig. Es kommt jedoch immer darauf an und vereinzelt finden sich auch private Haftpflichtversicherungen, die alle drei Schadensarten abdecken. Eine solche Versicherung ist die Privathaftpflicht der DFV. Die täglich kündbare Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro ab. Außerdem ist sie weltweit gültig, sodass Versicherte selbst im Ausland den bestmöglichen Schutz genießen. Die private Haftpflichtversicherung ist mit und ohne Hundehaftpflicht verfügbar.

Sachschaden: private oder geschäftliche Gegenstände

Bei einem Sachschaden kann es sich sowohl um private als auch geschäftliche Gegenstände handeln. Im Grunde umfasst ein Sachschaden so ziemlich alle materiellen Güter, die einen gewissen Wert haben. Es kann sich unter anderem um beschädigte Autos, zerbrochene Fenster, defekte Fernseher oder kaputte Fitnessgeräte handeln. Sobald diese Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, handelt es sich um einen Sachschaden. Wie bei anderen Versicherungsfällen kommt es stark darauf an, ob der Schaden fahrlässig, mutwillig oder versehentlich verursacht wurde. Mutwillige Schäden sind selbst bei Versicherungen mit hohem Leistungsumfang nie abgedeckt.

Vermögensschaden: finanzielle Verluste

Normalerweise schützen sich Privatpersonen oder Unternehmen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht vor finanziellen Schäden. Vermögensschäden sind im Grunde alle Schäden, die mit einem bestimmten Ereignis zusammenhängen und einen schweren finanziellen Verlust zur Folge haben. Ein gutes Beispiel dafür sind Betrugsfälle wie die Veruntreuung von Firmengeldern. Solche Vorfälle können ein Unternehmen schnell in den wirtschaftlichen Ruin treiben und hängen meist nicht mit grober Fahrlässigkeit zusammen. Generell sind Vermögensschäden all die Arten von Schäden, die einen finanziellen Verlust zu Folge haben, aber nicht mit bestimmten Gegenständen in Zusammenhang stehen. So wird etwa der Diebstahl von Firmeneigentum nicht als Vermögensschaden klassifiziert. Selbst dann nicht, wenn sich dadurch das Vermögen des Unternehmens verringert. Es handelt sich höchstens um einen mittelbaren Vermögensschaden.

Personenschaden: Körper und Psyche

Die Definition für Personenschaden umfasst alle Schäden, die in irgendeiner Weise die Gesundheit eines Menschen beeinträchtigen oder gar dessen Tod verursachen. Dabei geht es um körperliche und psychische Schäden gleichermaßen. Wer zum Beispiel aufgrund des Verhaltens einer anderen Person ein Trauma davonträgt, erleidet einen Personenschaden und hat Recht auf Schmerzensgeld. Weitere potenzielle Gründe für einen Personenschaden sind Berufskrankheiten, Langzeitschäden durch medizinische Fehler oder Verletzungen wegen eines Unfalls. Solche Szenarien sind übrigens der Grund dafür, weswegen eine Berufshaftpflicht für bestimmte Tätigkeiten wie Ärzte vorgeschrieben ist.

Tobias Friedrich

Über Tobias Friedrich

Tobias Friedrich, 37, begann seine Karriere mit einem Maschinenbaustudium und arbeitete bei einem Automobilhersteller in Stuttgart. Nach einer Umschulung in der Versicherungsbranche ist er seit Januar 2021 geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung. Er bildet sich ständig weiter und schreibt fundierte Versicherungsfachtexte für Versicherungsriese.de. Seine technische Expertise und analytischen Fähigkeiten machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner in der Versicherungswelt.

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