Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
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Pflichtversicherung für Rechtsanwälte

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Nach §§ 51 bzw. 59 j Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) sind Rechtanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften verpflichtet, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt für Vermögensschäden abzusichern. Für Partnerschaften oder Sozietäten gibt es jedoch keine gesonderte Versicherungspflicht. Jeder Sozius oder Partner muss allerdings entsprechend persönlich versichert sein.

Die Mindestversicherungssumme beträgt in Berufshaftpflichtversicherungen 250.000 € je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstsumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf hingegen begrenzt werden, muss aber mindestens das 4-fache (mindestens 1 Mio. € für das Versicherungsjahr) betragen. Bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft beträgt die Mindestversicherungssumme 2,5 Mio. €. Diese muss ebenfalls im Minimum 4-fach für ein Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Wovor schützt sie?

Zur Abwehr etwaiger Schadenersatzansprüche hat ein Rechtsanwalt eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Für Rechtsanwälte ist eine solche Versicherung obligatorisch. Ohne diesen Versicherungsschutz erhält kein Anwalt eine Zulassung. Die Haftpflichtversicherung dient zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder zur Zahlung berechtigter Ansprüche, z.B. durch falscher oder nicht umfassender Rechtsauskunft, Versäumnisse von Rechtsmitteln und Begründungsfristen, oder fehlerhafter Prozessführung. Das sind nur einige von vielen möglichen Versicherungsfällen eines Rechtsanwaltes.

Bei welchen Tätigkeiten greift die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte?

Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, die in §§ 2 bis 3 BRAO normiert ist. Außerdem sind die in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Nebentätigkeiten mitversichert. Dazu gehören bspw.:

  • Insolvenzverwalter
  • Betreuer, Pfleger, Vormund
  • Schiedsrichter
  • gerichtlich bestellter Liquidator
  • Testamentsvollstrecker & Nachlassverwalter
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