Betriebs­rentenstärkungsgesetz (BRSG) 2026:Zuschuss & Förderung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersvorsorge reformiert – mit Pflichtzuschuss, Förderung für Geringverdiener und dem Sozialpartnermodell.

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Private Altersvorsorge Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) reformiert die bAV seit 2018.
  • Es führte den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ein.
  • Es schuf das Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage).
  • Geringverdiener werden über einen Förderbetrag unterstützt.
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Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif

Das BRSG soll die Betriebsrente stärken und verbreiten. Beim Blick auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz geht es um die konkreten Verbesserungen für Arbeitnehmer und Geringverdiener.

Infografik: Worauf es beim Versicherungsvergleich ankommt
Die fünf wichtigsten Kriterien für einen guten Versicherungsvergleich.

Achten Sie beim Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich vor allem auf diese Kriterien:

Vergleichskriterium Warum es zählt
Pflichtzuschuss mind. 15 % bei Entgeltumwandlung
Sozialpartnermodell reine Beitragszusage per Tarifvertrag
Geringverdiener-Förderung staatlicher Förderbetrag für Arbeitgeber
Freibetrag in der Auszahlung geringere KV-Beiträge auf die Betriebsrente
Höhere Fördergrenzen mehr steuerfreie Beiträge

Wichtig ist beim Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.

Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Mehr Förderung nutzen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die bAV spürbar verbessert – vor allem durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss und die Förderung für Geringverdiener. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber den Zuschuss korrekt zahlt und ob ein Sozialpartnermodell verfügbar ist. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Betriebsrente.

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die 2018 in Kraft trat. Ziel ist es, die Betriebsrente stärker zu verbreiten – besonders in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienern. Dafür wurden mehrere Verbesserungen eingeführt, von denen Arbeitnehmer direkt profitieren.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung.
  • Das neue Sozialpartnermodell als reine Beitragszusage.
  • Ein Förderbetrag für Arbeitgeber, die für Geringverdiener vorsorgen.
  • Höhere steuerfreie Beitragsgrenzen und ein Freibetrag in der Auszahlung.

Freibetrag bei Grundsicherung

Das BRSG sorgt zudem dafür, dass eine Betriebsrente bei der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei bleibt – Vorsorge lohnt sich also auch für Geringverdiener.

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Was es für Sie bedeutet

Für Arbeitnehmer bedeutet das BRSG vor allem mehr Förderung und einen Pflichtzuschuss des Arbeitgebers. Wer eine Entgeltumwandlung nutzt, profitiert seit 2022 vollständig vom 15-Prozent-Zuschuss. Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten an.

Förderung für Geringverdiener

Ein Kernziel des Gesetzes ist die Geringverdiener-Förderung: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Förderbetrag. So sollen gerade die Menschen erreicht werden, die bisher selten betrieblich vorsorgen.

Freibetrag bei der Grundsicherung

Das Gesetz sorgt dafür, dass eine Betriebsrente bei der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei bleibt. Früher wurde private Vorsorge voll angerechnet – jetzt lohnt sich Vorsorge auch für Geringverdiener, weil ihnen ein Teil der zusätzlichen Rente tatsächlich erhalten bleibt.

Die Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) stärkt die betriebliche Altersvorsorge seit 2018. Zwei Punkte sind besonders wichtig: Arbeitgeber müssen bei der Entgeltumwandlung einen verpflichtenden Zuschuss von 15 Prozent weitergeben, soweit sie Sozialabgaben sparen – für Neuverträge seit 2019 und für Bestandsverträge seit 2022. Zudem ermöglicht das Gesetz das Sozialpartnermodell, eine reine Beitragszusage ohne Garantien auf tarifvertraglicher Basis.

Neuerung Inhalt
Arbeitgeberzuschuss 15 % auf die Entgeltumwandlung (seit 2022 auch Bestand)
Sozialpartnermodell reine Beitragszusage, tarifvertraglich
Opt-out automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht

Förderung für Geringverdiener

Speziell für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen bis 2.575 Euro im Monat gibt es einen Förderbetrag: Zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag in die Betriebsrente, erhält er davon 30 Prozent über die Lohnsteuer zurück. So lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge auch bei kleinem Einkommen.

Zuschuss nutzen

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach dem verpflichtenden 15-Prozent-Zuschuss – er erhöht Ihre Betriebsrente spürbar, ohne dass Sie mehr einzahlen.

Häufige Fragen zur Betriebsrentenstärkungsgesetz

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Eine Reform der bAV von 2018, die Pflichtzuschuss, Sozialpartnermodell und Förderung für Geringverdiener eingeführt hat.
Was ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss?
Mindestens 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung, sofern der Arbeitgeber Sozialabgaben spart – seit 2022 für alle Verträge.
Was ist das Sozialpartnermodell?
Eine reine Beitragszusage ohne Garantie, die per Tarifvertrag eingeführt wird und höhere Renditechancen bietet.
Wie werden Geringverdiener gefördert?
Über einen staatlichen Förderbetrag für Arbeitgeber und einen Freibetrag, der die Anrechnung auf die Grundsicherung mindert.
Was bedeutet das BRSG für mich?
Vor allem mehr Förderung und einen Pflichtzuschuss des Arbeitgebers – Ihre Betriebsrente wird dadurch attraktiver.
Seit wann gilt das Gesetz?
Das BRSG trat 2018 in Kraft; der verpflichtende Zuschuss gilt seit 2022 für alle bestehenden Verträge.
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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.