📖 Versicherungslexikon
Versicherungsglossar
Alle wichtigen Fachbegriffe der Versicherungswelt – verständlich erklärt, geprüft von unseren Experten. Schlagen Sie nach, was hinter Selbstbeteiligung, Obliegenheit & Co. steckt.
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A
Abstrakte VerweisungDie abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die BU-Leistung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte.AllgefahrendeckungDie Allgefahrendeckung (Allrisk) versichert alle plötzlichen, unvorhergesehenen Schäden, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.AufschubzeitDie Aufschubzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Rentenbeginn, in dem bei einer Rentenversicherung Kapital angespart wird.AußenversicherungDie Außenversicherung erstreckt den Schutz der Hausratversicherung vorübergehend auf Sachen außerhalb der Wohnung.
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BeitragsanpassungEine Beitragsanpassung ist die Änderung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherer – meist eine Erhöhung aufgrund gestiegener Kosten oder Schäden.BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden.BeitragsdynamikDie Beitragsdynamik ist eine vereinbarte jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung, die den Schutz an Inflation und steigenden Bedarf anpasst.BeitragsfreistellungBei der Beitragsfreistellung wird ein Vertrag ohne weitere Beitragszahlung fortgeführt – der Schutz bleibt bestehen, sinkt aber meist.Benannte GefahrenBeim Prinzip der benannten Gefahren sind nur die im Vertrag ausdrücklich aufgeführten Gefahren versichert.BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist die Person, die im Leistungsfall – etwa bei einer Lebensversicherung – die Versicherungssumme erhält.
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DeckungssummeDie Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall leistet – besonders wichtig in der Haftpflichtversicherung.DeliktunfähigkeitDeliktunfähig sind Personen, die für einen verursachten Schaden rechtlich nicht haftbar gemacht werden können – etwa Kinder unter sieben Jahren.
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GAP-DeckungDie GAP-Deckung schließt bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen Zeitwert und Restwert bzw. Ablösesumme nach einem Totalschaden.GarantiezinsDer Garantiezins ist die garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils klassischer Lebens- und Rentenversicherungen.GefahrerhöhungEine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Erhöhung des versicherten Risikos, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer anzeigen muss.GefährdungshaftungDie Gefährdungshaftung ist eine Haftung ohne Verschulden, die allein an den Betrieb einer gefährlichen Sache anknüpft.GesundheitsprüfungDie Gesundheitsprüfung umfasst die Gesundheitsfragen, die vor Abschluss einer Personenversicherung wahrheitsgemäß zu beantworten sind.Gleitender NeuwertDer gleitende Neuwert ist ein Verfahren der Wohngebäudeversicherung, das die Versicherungssumme über den Wert 1914 automatisch an die Baukostenentwicklung anpasst.GliedertaxeDie Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile gilt.Grobe FahrlässigkeitGrobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt.
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HinterbliebenenrenteDie Hinterbliebenenrente ist eine Leistung, die nach dem Tod des Versicherten an Angehörige – etwa Partner oder Kinder – gezahlt wird.HöchstentschädigungDie Höchstentschädigung ist der maximale Betrag, den der Versicherer für einen bestimmten Schaden oder eine Schadenart leistet.
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KapitalwahlrechtDas Kapitalwahlrecht erlaubt es, sich das angesparte Guthaben einer Rentenversicherung zu Rentenbeginn einmalig auszahlen zu lassen statt als Rente.KarenzzeitDie Karenzzeit ist ein vereinbarter Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls, für den noch keine Leistung gezahlt wird.Konkrete VerweisungBei der konkreten Verweisung kann der Versicherer auf einen anderen Beruf nur verweisen, wenn der Versicherte ihn tatsächlich ausübt.KulanzKulanz ist eine freiwillige Leistung des Versicherers, auf die kein vertraglicher Anspruch besteht.
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Mallorca-PoliceDie Mallorca-Police erweitert die deutsche Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme auf Mietwagen im europäischen Ausland.MindestlaufzeitDie Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag fest abgeschlossen wird und vor dessen Ablauf eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist.MitwirkungsanteilDer Mitwirkungsanteil beschreibt, in welchem Maß Krankheiten oder Gebrechen an den Folgen eines Unfalls mitgewirkt haben – die Leistung wird entsprechend gekürzt.
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NachhaftungDie Nachhaftung sichert Schäden ab, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, deren Ursache aber in die Vertragslaufzeit fällt.NachprüfungBeim Nachprüfungsverfahren überprüft der BU-Versicherer, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht oder sich der Gesundheitszustand gebessert hat.NachversicherungsgarantieDie Nachversicherungsgarantie erlaubt es, den Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.NeuwertDer Neuwert ist der Betrag, der nötig ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen – ohne Abzug für Alter oder Abnutzung.NeuwertversicherungDie Neuwertversicherung ersetzt im Schadenfall den Neuwert einer Sache, also die Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung.
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Passiver RechtsschutzDer passive Rechtsschutz ist die in der Haftpflichtversicherung enthaltene Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.PauschaldeckungBei der Pauschaldeckung werden mehrere Positionen unter einer gemeinsamen Versicherungssumme zusammengefasst, ohne sie einzeln aufzulisten.PrognosezeitraumDer Prognosezeitraum ist der Zeitraum, für den eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss, damit ein Leistungsanspruch entsteht.ProgressionDie Progression sorgt dafür, dass die Leistung der Unfallversicherung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt.
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RegionalklasseDie Regionalklasse bewertet die Schadenbilanz einer Zulassungsregion und beeinflusst den Beitrag in der Kfz-Versicherung.RegressRegress ist der Rückgriff des Versicherers auf den Verursacher eines Schadens, um geleistete Zahlungen zurückzufordern.RentenfaktorDer Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro angespartem Kapital aus einer Rentenversicherung gezahlt wird.RisikoausschlussEin Risikoausschluss nimmt bestimmte Risiken von vornherein aus dem Versicherungsschutz heraus.RisikozuschlagEin Risikozuschlag ist ein Beitragsaufschlag, den der Versicherer bei erhöhtem Risiko – etwa einer Vorerkrankung – verlangt.RückkaufswertDer Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommt.RückstufungDie Rückstufung ist die Herabstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse nach einem gemeldeten Schaden, die zu einem höheren Beitrag führt.
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SchadenfreiheitsklasseDie Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer unfallfrei gefahren ist, und bestimmt den Beitragssatz in der Kfz-Versicherung.SchadenminderungspflichtDie Schadenminderungspflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, im Schadenfall den Schaden so gering wie möglich zu halten.SchadenversicherungDie Schadenversicherung ersetzt den konkret entstandenen Vermögensschaden – höchstens bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens.SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt – der Versicherer zahlt erst darüber hinaus.SelbstregulierungSelbstregulierung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Kleinschaden selbst trägt, um eine Höherstufung oder den Verlust von Schadenfreiheitsrabatten zu vermeiden.SubsidiaritätSubsidiarität bedeutet, dass eine Versicherung nur nachrangig leistet – also erst, wenn keine andere Versicherung eintritt.SummenversicherungBei einer Summenversicherung wird im Leistungsfall eine vorab vereinbarte feste Summe gezahlt – unabhängig von der Höhe eines tatsächlichen Schadens.
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UnterversicherungUnterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert – im Schadenfall kürzt der Versicherer dann anteilig.ÜberschussbeteiligungDie Überschussbeteiligung ist die Beteiligung der Versicherten an den Gewinnen des Versicherers, die über die garantierten Leistungen hinausgeht.ÜberversicherungÜberversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert übersteigt – Sie zahlen dann zu viel Beitrag, ohne mehr Leistung zu erhalten.
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VerkehrssicherungspflichtDie Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Betreiber, Gefahren von ihrem Grundstück oder Bereich für Dritte abzuwenden.VerschuldenshaftungDie Verschuldenshaftung ist die Haftung für Schäden, die jemand schuldhaft – vorsätzlich oder fahrlässig – verursacht.Versicherte PersonDie versicherte Person ist diejenige, deren Risiko bzw. Leben oder Gesundheit versichert ist – sie muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.VersicherungsfallDer Versicherungsfall ist das im Vertrag definierte Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.VersicherungsnehmerDer Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, die Beiträge zahlt und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist.VersicherungsprämieDie Versicherungsprämie ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig für den Versicherungsschutz zahlt.VersicherungsscheinDer Versicherungsschein – auch Police genannt – ist die Urkunde, die den Inhalt des Versicherungsvertrags dokumentiert.VersicherungssummeDie Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Wert des versicherten Objekts entspricht und die Grundlage für Beitrag und Entschädigung bildet.VersicherungswertDer Versicherungswert ist der tatsächliche Wert der versicherten Sache und Maßstab dafür, ob Unter- oder Überversicherung vorliegt.VorerkrankungEine Vorerkrankung ist eine vor Vertragsabschluss bestehende oder bekannte Erkrankung, die für die Risikobewertung relevant ist.VorsatzVorsatz bedeutet, einen Schaden bewusst und gewollt herbeizuführen – vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert.VorsorgeversicherungEine Vorsorgeversicherung deckt neu hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mit, bis sie regulär in den Vertrag aufgenommen werden.Vorvertragliche AnzeigepflichtDie vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben.
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WartezeitDie Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem trotz Beitragszahlung noch kein Leistungsanspruch besteht.WerkstattbindungBei der Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherte, Reparaturen in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen – im Gegenzug für einen günstigeren Beitrag.WiderrufsrechtDas Widerrufsrecht erlaubt es, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.WiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzubeschaffen – als Neuware oder in gleichem Zustand.WiederherstellungskostenWiederherstellungskosten sind die Kosten, die nötig sind, um ein beschädigtes oder zerstörtes Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
