📖 Versicherungslexikon

Versicherungs­glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe der Versicherungswelt – verständlich erklärt, geprüft von unseren Experten. Schlagen Sie nach, was hinter Selbstbeteiligung, Obliegenheit & Co. steckt.

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VerkehrssicherungspflichtDie Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Betreiber, Gefahren von ihrem Grundstück oder Bereich für Dritte abzuwenden.VerschuldenshaftungDie Verschuldenshaftung ist die Haftung für Schäden, die jemand schuldhaft – vorsätzlich oder fahrlässig – verursacht.Versicherte PersonDie versicherte Person ist diejenige, deren Risiko bzw. Leben oder Gesundheit versichert ist – sie muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.VersicherungsfallDer Versicherungsfall ist das im Vertrag definierte Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.VersicherungsnehmerDer Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, die Beiträge zahlt und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist.VersicherungsprämieDie Versicherungsprämie ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig für den Versicherungsschutz zahlt.VersicherungsscheinDer Versicherungsschein – auch Police genannt – ist die Urkunde, die den Inhalt des Versicherungsvertrags dokumentiert.VersicherungssummeDie Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Wert des versicherten Objekts entspricht und die Grundlage für Beitrag und Entschädigung bildet.VersicherungswertDer Versicherungswert ist der tatsächliche Wert der versicherten Sache und Maßstab dafür, ob Unter- oder Überversicherung vorliegt.VorerkrankungEine Vorerkrankung ist eine vor Vertragsabschluss bestehende oder bekannte Erkrankung, die für die Risikobewertung relevant ist.VorsatzVorsatz bedeutet, einen Schaden bewusst und gewollt herbeizuführen – vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert.VorsorgeversicherungEine Vorsorgeversicherung deckt neu hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mit, bis sie regulär in den Vertrag aufgenommen werden.Vorvertragliche AnzeigepflichtDie vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben.

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