Das Wichtigste in Kürze
- Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn ein Schädiger den Schaden nicht zahlen kann.
- Dann zahlt Ihre eigene Haftpflichtversicherung – so, als wäre sie die Haftpflicht des Verursachers.
- Sie ist ein sinnvoller Baustein der privaten Haftpflichtversicherung.
- Meist sind ein rechtskräftiges Urteil und ein Mindestschaden Voraussetzung.
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung – auch Ausfalldeckung genannt – schützt Sie vor dem Zahlungsausfall eines Schädigers. Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, ist aber weder zahlungsfähig noch selbst haftpflichtversichert, springt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt dann so, wie es die Haftpflicht des Verursachers getan hätte.
Ohne diese Deckung bleiben Sie auf den Kosten sitzen, obwohl ein anderer sie verursacht hat. Eine Versicherung mit Forderungsausfalldeckung ergänzt die Haftpflicht um Schutz vor finanziellem Schaden durch zahlungsunfähige Dritte. Die Ausfalldeckung dreht das um: Statt vergeblich beim mittellosen Schädiger zu mahnen, erhalten Sie das Geld von Ihrer eigenen Versicherung. Ein Beispiel macht es deutlich.
Wie funktioniert die Ausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung oder Ausfalldeckung greift, wenn Ihre berechtigten Ansprüche gegen den Verursacher nicht durchsetzbar sind. Als Versicherungsnehmer muss dann Ihr eigener Versicherer finanziell einstehen. Ein Beispiel: Ein unversicherter Radfahrer fährt Ihr Auto an, kann den Schaden aber nicht bezahlen. Dann übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung über die Forderungsausfalldeckung die Kosten – bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Damit die Deckung zahlt, müssen meist mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil gegen den Schädiger vor.
- Seine Zahlungsunfähigkeit ist offiziell nachgewiesen (etwa durch einen erfolglosen Vollstreckungsversuch).
- Der Schaden erreicht eine im Vertrag festgelegte Mindesthöhe, oft rund 2.500 Euro.
Wann die Forderungsausfalldeckung nicht greift
Die Forderungsausfalldeckung ist ein starkes Sicherheitsnetz, hat aber Grenzen. Sie greift in der Regel nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, bei Kfz-Unfällen (dafür gibt es die Kfz-Versicherung) und bei Schäden aus dem beruflichen Umfeld des Verursachers. Wichtig ist außerdem: Eine Forderungsausfalldeckung ist in der privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch enthalten – sie steckt meist nur in besseren Tarifen oder lässt sich als zusätzliche Leistung einschließen, für die der Versicherer aufkommt.
Gut zu wissen
Achten Sie beim Abschluss einer Privathaftpflicht darauf, dass die Forderungsausfalldeckung enthalten ist. Gerade bei schweren Personenschäden durch unversicherte Dritte kann sie Sie vor Kosten in fünf- oder sechsstelliger Höhe bewahren.
Wann die Forderungsausfalldeckung sinnvoll ist
Die Forderungsausfalldeckung ist für praktisch jeden sinnvoll. Denn während die eigene Haftpflichtversicherung Sie schützt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, sichert die Ausfalldeckung den umgekehrten Fall ab: Ein anderer beschädigt Ihr Eigentum oder verletzt Sie, kann aber nicht zahlen. Ein Beispiel: Ein mittelloser Nachbar verursacht bei Ihnen einen Wasserschaden – ohne Forderungsausfalldeckung bekommen Sie nichts.
Besonders wichtig ist diese Deckung bei schweren Personenschäden. Falls ein Verursacher nicht zahlen kann, springt sie ein. Wird ein Familienmitglied durch einen unversicherten Dritten dauerhaft verletzt, können die Kosten enorm sein. Achten Sie in der Privathaftpflicht deshalb darauf, dass die Forderungsausfalldeckung enthalten ist.
Häufige Fragen zur Forderungsausfalldeckung
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Ist die Forderungsausfalldeckung immer enthalten?
Wann zahlt die Ausfalldeckung nicht?
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