Gliedertaxe:einfach erklärt

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile gilt.

Kategorie: Unfall
Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle der privaten Unfallversicherung, die jedem Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet.
  • Aus diesem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme berechnet der Versicherer die Höhe der Invaliditätsleistung.
  • Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher fällt die Leistung nach einem Unfall aus.
  • Der GDV gibt die Prozentsätze als Empfehlung vor, jeder Versicherer darf in seiner Gliedertaxe aber eigene, oft bessere Werte festlegen.

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Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle in der privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad gilt, wenn ein Mensch durch einen Unfall ein Körperteil oder Sinnesorgan dauerhaft verliert oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Jedem Körperteil ist ein fester Prozentsatz zugeordnet, der die dauerhafte körperliche Beeinträchtigung bewertet. So bedeutet der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit einer Hand einen höheren Invaliditätsgrad als der eines einzelnen Fingers.

Der Grad der Invalidität beschreibt, wie stark die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. Genau diesen Grad der Invalidität bestimmt die Gliedertaxe. Sie ist damit das Herzstück jeder privaten Unfallversicherung, denn ohne sie ließe sich die Leistung nach einem Unfall nicht berechnen. Der festgelegte Grad gilt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten, unabhängig vom Beruf der versicherten Person.

Gliedertaxe-Tabelle: Prozentsätze der Körperteile

Welchen Invaliditätsgrad der Verlust auslöst, ist für jedes Körperteil in der Gliedertaxe festgelegt. Die folgende Übersicht orientiert sich an den unverbindlichen Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Körperteil / Sinnesorgan Invaliditätsgrad
Arm 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Hand 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß 40 %
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %

Sind mehrere Körperteile betroffen, addiert der Versicherer die einzelnen Werte der betroffenen Körperteile. Der so ermittelte Invaliditätsgrad kann jedoch nie mehr als 100 % (Vollinvalidität) betragen. Bei einer nur teilweisen Beeinträchtigung zählt der entsprechende Anteil des vollen Werts – ist eine Hand etwa zur Hälfte funktionsunfähig, gelten 27,5 % statt 55 %.

Berechnung der Invaliditätsleistung

Die Höhe der Invaliditätsleistung ergibt sich aus einer einfachen Formel: vereinbarte Versicherungssumme × Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe. Je höher der Invaliditätsgrad, desto mehr Geld erhalten Sie. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Berechnung der Invaliditätsleistung nach einem Unfall:

Faktor Wert
Vereinbarte Versicherungssumme 100.000 Euro
Verlust eines Daumens (Gliedertaxe) 20 %
Invaliditätsleistung 20.000 Euro

Verliert dieselbe Person durch den Unfall zusätzlich das Gehör auf einem Ohr (30 %), steigt der Invaliditätsgrad auf 50 % – die Leistung aus der privaten Unfallversicherung beträgt dann 50.000 Euro. Ob ein Körperteil dauerhaft beeinträchtigt ist, klärt in der Regel ein ärztliches Gutachten. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und sich nicht mehr wesentlich bessert. Das Gutachten stuft dabei auch die teilweise Funktionsminderung eines bestimmten Körperteils in Prozent ein.

Gliedertaxe und Progression

Viele Tarife koppeln die Gliedertaxe mit einer Progression. Sie sorgt dafür, dass die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt – gerade die schweren finanziellen Folgen eines Unfalls werden so besser abgesichert. Bei einer Progression von 350 % erhält die versicherte Person bei Vollinvalidität das Dreieinhalbfache der Grundsumme, statt 100.000 Euro also 350.000 Euro. Die Gliedertaxe bestimmt dabei den Grad der Invalidität, die Progression den Faktor der Auszahlung. Eine Progression ist bei jeder privaten Unfallversicherung sinnvoll, weil erst ein schwerer Unfall wirklich existenzbedrohend ist. So bietet die Unfallversicherung den größten Schutz genau dort, wo er am nötigsten ist.

Warum die Gliedertaxe für Ihren Schutz entscheidend ist

Die Gliedertaxe ist das entscheidende Leistungsmerkmal einer privaten Unfallversicherung, denn sie legt fest, wie viel Geld im Falle einer bleibenden Invalidität fließt. Zwei Tarife mit gleicher Versicherungssumme können völlig unterschiedliche Beträge auszahlen, je nachdem wie großzügig die Gliedertaxe die einzelnen Körperteile bewertet. Der vollständige Verlust einer Hand kann bei einem Anbieter 55 %, bei einem anderen 70 % bedeuten – ein Unterschied von 15.000 Euro bei 100.000 Euro Summe. Für Ihre finanzielle Sicherheit ist die Gliedertaxe deshalb wichtiger als der reine Beitrag.

Worauf Sie bei der Gliedertaxe achten sollten

Vergleichen Sie die Gliedertaxe genau: Eine „verbesserte Gliedertaxe“ setzt für Hand, Arm oder Bein höhere Prozentsätze an als die GDV-Empfehlung und bringt im Schadenfall spürbar mehr Geld. Achten Sie außerdem auf eine ausreichend hohe, vereinbarte Versicherungssumme in Kombination mit einer Progression, damit die Invaliditätsleistung Ihre finanziellen Folgen wirklich abdeckt.

Gut zu wissen

Die Prozentsätze der Gliedertaxe sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Weil jeder Versicherer eigene Werte festlegen darf, kann derselbe Verlust – etwa eines Beins – je nach Tarif einen um 10 bis 20 Prozentpunkte höheren Invaliditätsgrad auslösen.

Häufige Fragen zur Gliedertaxe

Was ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?
Die Gliedertaxe ist eine feste Tabelle, die jedem Körperteil und Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet. Aus diesem Grad und der Versicherungssumme berechnet die private Unfallversicherung die Höhe der Invaliditätsleistung.
Wie wird die Leistung aus der Gliedertaxe berechnet?
Die Invaliditätsleistung ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe. Bei 100.000 Euro Summe und 50 % Invalidität sind das 50.000 Euro, zusätzlich erhöht durch eine vereinbarte Progression.
Wie viel Prozent gibt die Gliedertaxe für einen Arm oder ein Bein an?
Nach den GDV-Empfehlungen zählt der Verlust eines Arms rund 70 %, einer Hand 55 %, eines Beins bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % und eines Fußes 40 %. Viele Versicherer setzen in ihrer Gliedertaxe höhere Werte an als hier gezeigt.
Wer legt die Werte der Gliedertaxe fest?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt unverbindliche Empfehlungen. Jeder Versicherer darf in seiner Gliedertaxe aber eigene, oft bessere Werte festlegen – ein genauer Vergleich lohnt sich.
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