Invaliditätsgrad:einfach erklärt

Der Invaliditätsgrad gibt an, in welchem Ausmaß die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Kategorie: Unfall · Auch: Invaliditätsgrad
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Invaliditätsgrad gibt in Prozent an, wie stark die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft gemindert ist.
  • Für Körperteile und Sinnesorgane bestimmt die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad in Prozent.
  • Die Leistung ergibt sich aus: vereinbarte Versicherungssumme × Invaliditätsgrad – je höher der Grad, desto höher die Auszahlung.
  • Die Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten und ärztlich festgestellt werden.

Was ist der Invaliditätsgrad?

Der Invaliditätsgrad ist der zentrale Wert der privaten Unfallversicherung. Er gibt in Prozent an, wie stark die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit einer Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Von diesem Wert hängt ab, wie hoch die Leistung ausfällt: Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Auszahlung. Ein Wert von 100 Prozent bedeutet Vollinvalidität. Der Invaliditätsgrad ist die Basis, um die Leistung der privaten Unfallversicherung zu berechnen.

Als Invalidität gilt nur eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, also eine dauerhafte körperliche Schädigung mit bleibenden Folgen. Vorübergehende Verletzungen, die vollständig ausheilen, lösen keinen Invaliditätsgrad aus. Maßgeblich ist der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans – oder deren teilweise Minderung. Der Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung hat dabei nichts mit der Erwerbsminderung oder dem Grad der Behinderung zu tun.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Für Körperteile und Sinnesorgane bestimmt die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad. Diese Tabelle ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu: Der vollständige Verlust zählt den vollen Wert, eine teilweise Funktionsminderung den entsprechenden Anteil. Die folgenden Werte der Gliedertaxe orientieren sich an den unverbindlichen Empfehlungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Körperteil / Sinnesorgan Invaliditätsgrad
Arm 70 %
Hand 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß 40 %
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Große Zehe 5 %

Der Verlust eines Arms wird also mit 70 Prozent bewertet, der einer Hand mit 55, der einer großen Zehe mit 5 Prozent. Sind mehrere Körperteile betroffen, addiert der Versicherer die einzelnen Prozentsätze der betroffenen Körperteile – höchstens jedoch bis zu 100 Prozent.

Invaliditätsgrad außerhalb der Gliedertaxe

Nicht jede Unfallfolge steht in der Gliedertaxe. Ist ein Körperteil betroffen, das dort nicht aufgeführt ist – etwa innere Organe, die Wirbelsäule oder der Kopf –, schätzt ein ärztliches Gutachten, wie stark die gesamte Leistungsfähigkeit gemindert ist. Der Gutachter legt die Einstufung dann als Prozentwert fest. Diese Bemessung außerhalb der Gliedertaxe ist häufiger strittig, weshalb ein zweites Gutachten sinnvoll sein kann.

Fristen: Wann die Invalidität eintreten muss

Damit die private Unfallversicherung leistet, muss die Invalidität in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten und ärztlich festgestellt sein. Die bleibende Beeinträchtigung lässt sich oft erst nach einigen Monaten sicher bewerten, wenn die Heilung abgeschlossen ist. Bis dahin zahlt der Versicherer bei schweren Verletzungen häufig einen Vorschuss. Die Erstbemessung kann später erneut geprüft und angepasst werden.

Berechnung: Invaliditätsgrad in Euro

Die Höhe der Invaliditätsleistung ergibt sich aus der Formel: vereinbarte Versicherungssumme × Invaliditätsgrad. Ein Beispiel mit einer Grundsumme von 100.000 Euro zeigt, wie unterschiedlich die Invaliditätsleistung ausfällt:

Invaliditätsgrad Betroffenes Körperteil Auszahlung
20 % Verlust eines Daumens 20.000 Euro
50 % Verlust eines Auges 50.000 Euro
70 % Verlust eines Arms 70.000 Euro
100 % Vollinvalidität 100.000 Euro

So erhalten Sie im Falle einer bleibenden Invalidität eine Kapitalleistung, deren Höhe vom gewählten Tarif und der vereinbarten Summe abhängt. Den Betrag erhält die versicherte Person als einmalige Auszahlung. Mit einer höheren vereinbarten Versicherungssumme steigt die Invaliditätsleistung entsprechend: Bei 200.000 Euro Grundsumme verdoppeln sich alle Beträge. So federt der Invaliditätsgrad die finanziellen Folgen eines Unfalls ab – von der Umbaumaßnahme in der Wohnung bis zum Verdienstausfall.

Invaliditätsgrad und Progression

Viele Tarife koppeln den Invaliditätsgrad mit einer Progression. Sie erhöht die Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional: Je höher der Grad, desto stärker steigt der Auszahlungsfaktor. Bei einer Progression von 350 Prozent führt ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent nicht zu 100.000 Euro, sondern zu 350.000 Euro. Gerade schwere Unfallfolgen werden so deutlich besser abgesichert. Ein niedriger Grad wird dagegen individuell und ohne Progressionsaufschlag ausgezahlt.

Worauf Sie beim Invaliditätsgrad achten sollten

Prüfen Sie im Vertrag, welche Gliedertaxe die Unfallversicherung nutzt – eine großzügige Gliedertaxe hebt den Invaliditätsgrad und damit Ihre Leistung. Wichtig sind außerdem eine ausreichend hohe, vereinbarte Versicherungssumme und eine Progression. Widersprechen Sie einer zu niedrigen Erstbemessung: Ein zweites ärztliches Gutachten kann einen höheren Invaliditätsgrad ergeben.

Gut zu wissen

Der Invaliditätsgrad hat nichts mit dem Grad der Behinderung (GdB) des Versorgungsamts zu tun. Für die private Unfallversicherung zählt allein die Bewertung nach der vereinbarten Gliedertaxe.

Häufige Fragen zum Invaliditätsgrad

Was bedeutet der Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung?
Der Invaliditätsgrad gibt in Prozent an, wie stark die Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft gemindert ist. Aus ihm und der Versicherungssumme berechnet sich die Leistung der privaten Unfallversicherung.
Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?
Für Körperteile bestimmt die Gliedertaxe den Prozentsatz. Steht ein Körperteil nicht in der Tabelle, schätzt ein ärztliches Gutachten die Minderung der gesamten Leistungsfähigkeit. Mehrere betroffene Körperteile werden bis maximal 100 Prozent addiert.
Wie viel Euro zahlt die Versicherung bei welchem Invaliditätsgrad?
Die Leistung ist Versicherungssumme × Invaliditätsgrad. Bei 100.000 Euro Grundsumme sind 50 Prozent Invalidität 50.000 Euro. Eine vereinbarte Progression erhöht die Auszahlung bei hohen Graden zusätzlich.
Bis wann muss die Invalidität eintreten?
In der Regel muss die dauerhafte Beeinträchtigung binnen 15 Monaten eintreten und ärztlich festgestellt werden. Die genaue Frist steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.
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