Das Wichtigste in Kürze
- Anteil von Vorschäden an der Unfallfolge.
- Führt zu anteiliger Kürzung.
- In den Bedingungen geregelt.
Was bedeutet Mitwirkungsanteil?
Haben bestehende Krankheiten oder Gebrechen zur Unfallfolge beigetragen, kürzt der Unfallversicherer die Leistung um den Mitwirkungsanteil. Viele Tarife kürzen aber erst, wenn die Mitwirkung einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.
Mitwirkungsanteil in der Praxis
Verschlimmert eine Vorerkrankung die Folgen eines Beinbruchs, kann der Versicherer den Mitwirkungsanteil – etwa 40 % – von der Leistung abziehen. Gute Tarife verzichten bis z. B. 50 % auf die Kürzung.
Worauf Sie achten sollten
Achten Sie auf eine hohe Mitwirkungsgrenze (z. B. erst ab 50 %) – das ist gerade mit zunehmendem Alter ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Unfallversicherung.
Wie Vorerkrankungen die Leistung mindern
Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Unfallfolge mitgewirkt, kürzt der Versicherer um diesen Anteil. Entscheidend ist die vereinbarte Mitwirkungsgrenze:
| Mitwirkungsgrenze | Bedeutung |
|---|---|
| ab 25 % | schon geringe Mitwirkung kürzt – ungünstig |
| ab 50 % | erst hohe Mitwirkung kürzt – besser |
| Verzicht | keine Kürzung – ideal |
Worauf Sie achten sollten
Wichtig
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen. Eine hohe Mitwirkungsgrenze (mind. 50 %) oder ein Verzicht ist daher ein zentrales Qualitätsmerkmal.
Häufige Fragen zu „Mitwirkungsanteil“
Was ist der Mitwirkungsanteil?
Wie vermeide ich Kürzungen?
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