Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindestlaufzeit gibt an, wie lange ein Vertrag nach Abschluss mindestens läuft.
- Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie ordentlich kündigen.
- Bei Sachversicherungen darf die Mindestlaufzeit gesetzlich höchstens drei Jahre betragen.
- Die ordentliche Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Was ist die Mindestlaufzeit?
Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag nach Abschluss mindestens gilt. Vor ihrem Ablauf ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich – der Versicherungsnehmer ist bis dahin an den Vertrag gebunden. Sie ist Teil der vereinbarten Vertragslaufzeit und wird bei Abschluss zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer festgelegt.
Je nach Versicherung ist die Vertragslaufzeit unterschiedlich lang. Viele Verträge laufen zwölf Monate und verlängern sich dann automatisch, andere schließen Versicherer und Versicherungsnehmer von vornherein über mehrere Jahre ab. Erst wenn diese Frist erreicht ist, greift Ihr Kündigungsrecht.
Wie lang darf die Mindestlaufzeit sein?
Für Sachversicherungen wie die Hausrat-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung ist die Mindestlaufzeit gesetzlich begrenzt: Sie beträgt nach dem VVG höchstens drei Jahre. Bei einer längeren vereinbarten Laufzeit können Sie deshalb spätestens zum Ende des dritten Jahres kündigen – und danach jeweils zum Jahresende.
| Vertrag | Kündigung möglich |
|---|---|
| Einjahresvertrag | zum Ende jedes Versicherungsjahres |
| Mehrjahresvertrag (bis 3 Jahre) | zum Ende der vereinbarten Laufzeit |
| Laufzeit über 3 Jahre | zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich |
Kündigung nach der Bindung
Ist die Bindung abgelaufen, können Sie den Vertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wer diese Frist um wenige Monate verpasst, verlängert den Vertrag meist automatisch. Ihr ordentliches Kündigungsrecht ruht dann bis zum nächsten Termin. Unabhängig davon besteht bei bestimmten Ereignissen – etwa einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall – ein außerordentliches, also ein Sonderkündigungsrecht. Für die private Krankenversicherung gelten besondere Regeln: Eine außerordentliche Kündigung ist dort meist nur bei einer Beitragserhöhung möglich, oft innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung. Wer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, prüft den genauen Zeitpunkt am besten in den Bedingungen.
Gut zu wissen
Lange Vertragslaufzeiten werden oft mit einem Rabatt belohnt. Prüfen Sie aber vor Abschluss, ob Sie sich wirklich mehrere Jahre binden wollen – die kurze Kündigungsfrist von drei Monaten geht sonst verloren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Beispiel: Bei einer privaten Unfallversicherung mit drei Jahren Laufzeit sind Sie in der Regel bis zum Ende gebunden. Erst danach greift Ihr Kündigungsrecht, das Sie innerhalb der Frist von drei Monaten ausüben. Der Versicherungsschutz und die Leistungen bleiben bis dahin unverändert, ebenso die Beiträge. Prüfen Sie vor Abschluss genau, was für die versicherte Person vereinbart ist und wie lange Sie sich binden.
Häufige Fragen zur Mindestlaufzeit
Was bedeutet Mindestlaufzeit bei einer Versicherung?
Wie lange darf die Mindestlaufzeit sein?
Welche Kündigungsfrist gilt danach?
Kann ich vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen?
Behalten Sie den Überblick – kostenlos
Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.
- Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
- Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
- Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns

