Kapitalwahlrecht:einfach erklärt

Das Kapitalwahlrecht erlaubt es, sich das angesparte Guthaben einer Rentenversicherung zu Rentenbeginn einmalig auszahlen zu lassen statt als Rente.

Kategorie: Gesundheit
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kapitalwahlrecht erlaubt es, statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung zu wählen.
  • Es gilt vor allem bei der privaten Rentenversicherung und der Lebensversicherung.
  • Das Kapitalwahlrecht muss innerhalb einer Frist vor Rentenbeginn ausgeübt werden.
  • Rente und Kapitalauszahlung werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Was ist das Kapitalwahlrecht?

Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, am Ende der Ansparphase zu entscheiden, ob er das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erhält. Es ist ein typisches Merkmal der privaten Rentenversicherung. Wer das Kapitalwahlrecht ausübt, bekommt statt der monatlichen Rente eine einmalige Summe – die sogenannte Kapitalabfindung.

Ohne Kapitalwahlrecht zahlt die Rentenversicherung nur die vereinbarte monatliche Rente. Mit Kapitalwahlrecht bleibt die Entscheidung dem Versicherungsnehmer überlassen und kann bis kurz vor Rentenbeginn getroffen werden. So lässt sich flexibel auf die eigene Lebenssituation reagieren.

Rente oder Kapitalauszahlung?

Die zentrale Frage beim Kapitalwahlrecht lautet: monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

Variante Merkmale
Lebenslange Rente sichere, monatliche Zahlung bis zum Lebensende, kein Kapitalrisiko
Einmalige Kapitalauszahlung volle Summe auf einmal, frei verfügbar, aber eigenverantwortlich einzuteilen

Für die lebenslange Rente spricht die Sicherheit gegen das Risiko, im Alter länger zu leben als das Kapital reicht. Für die Auszahlung sprechen Flexibilität und die Möglichkeit, größere Anschaffungen zu finanzieren oder das Geld selbst anzulegen. Nachteil ist, dass Sie die Summe eigenverantwortlich einteilen müssen. Wer sich unsicher ist, kann bei vielen Verträgen auch eine Teilauszahlung wählen.

Frist zur Ausübung

Das Kapitalwahlrecht kann nur innerhalb einer bestimmten Frist vor dem vereinbarten Rentenbeginn ausgeübt werden – meist muss der Versicherungsnehmer seinen Wunsch einige Monate vorher schriftlich beim Versicherer einreichen. Diese Frist schützt den Versicherer davor, dass Kunden die Entscheidung erst kurzfristig je nach Gesundheitszustand treffen. Prüfen Sie die genaue Frist rechtzeitig in Ihren Vertragsunterlagen.

Steuerliche Behandlung

Rente und Kapitalauszahlung werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Die lebenslange Rente wird mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Bei der einmaligen Kapitalauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung wird nur der Gewinn besteuert – und davon nur die Hälfte, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erfolgt. Auf die Kapitalabfindung fallen in der Regel keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Gut zu wissen

Ob Rente oder Kapital günstiger ist, hängt von Ihrer Lebenserwartung und Steuersituation ab. Die lebenslange Rente lohnt sich vor allem bei langem Leben; die Kapitalauszahlung, wenn Sie das Geld flexibel brauchen oder selbst anlegen möchten.

Für wen das Kapitalwahlrecht sinnvoll ist

Ob sich das Kapitalwahlrecht lohnt, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel ist die lebenslange Rente aus der Rentenversicherung sinnvoll für alle, die eine sichere Grundversorgung im Alter wollen und mit einem langen Leben rechnen. Die einmalige Kapitalauszahlung passt dagegen, wenn Sie im Alter Schulden ablösen, eine größere Anschaffung finanzieren oder das Kapital selbst anlegen möchten. Auch die Höhe der zu erwartenden Rente spielt eine Rolle: Fällt die zu erwartende monatliche Zahlung sehr niedrig aus, ist die einmalige Summe oft die praktischere Wahl. Auch die Höhe der gesetzlichen Rente sollte in die Entscheidung einfließen.

Wichtig ist, die Entscheidung nicht allein von der Steuer abhängig zu machen. Prüfen Sie beim Kapitalwahlrecht Ihre gesamte Versorgung: die gesetzliche Rente, weitere private Verträge und Ihren Kapitalbedarf im Ruhestand. Wägen Sie Vorteile und Nachteile in Ruhe ab. Viele Versicherungsnehmer kombinieren beides und lassen sich einen Teil als Rente und einen Teil als Kapital auszahlen.

Kapitalwahlrecht in der betrieblichen Altersvorsorge

Auch in der betrieblichen Altersversorgung gibt es häufig ein Kapitalwahlrecht. Der Arbeitnehmer kann dann wählen, ob die betriebliche Rente als monatliche Zahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung erbracht wird. Zu beachten ist hier: Anders als bei der privaten Rentenversicherung fallen auf die Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Auch deshalb sollte die Ausübung des Kapitalwahlrechts gut durchgerechnet werden. Auch die Kapitallebensversicherung kennt ein solches Wahlrecht. Die Vorteile zeigen sich vor allem, wenn der Rentner zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zusätzlich Kapital braucht; im Rahmen der vereinbarten Fristen muss das Recht dann ausgeübt werden.

Häufige Fragen zum Kapitalwahlrecht

Was ist das Kapitalwahlrecht?
Das Recht, bei der Rentenversicherung statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung zu wählen. Es gilt vor allem bei der privaten Rentenversicherung.
Bis wann muss ich das Kapitalwahlrecht ausüben?
Innerhalb einer im Vertrag genannten Frist vor Rentenbeginn, oft einige Monate vorher und schriftlich beim Versicherer. Die genaue Frist steht in den Unterlagen.
Ist Rente oder Kapitalauszahlung besser?
Das hängt von Lebenserwartung, Flexibilitätsbedarf und Steuer ab. Die Rente bietet Sicherheit, die Kapitalauszahlung Flexibilität. Eine Teilauszahlung ist oft möglich.
Wie wird die Kapitalauszahlung besteuert?
Nur der Gewinn wird besteuert, davon die Hälfte bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 Jahren. Kranken- und Pflegebeiträge fallen meist nicht an.
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