Das Wichtigste in Kürze
- Wahl zwischen Kapital und Rente.
- Zu Rentenbeginn auszuüben.
- Steuerliche Folgen beachten.
Was bedeutet Kapitalwahlrecht?
Mit dem Kapitalwahlrecht kann der Versicherte zum Rentenbeginn entscheiden, ob er das Kapital als lebenslange Rente bezieht oder sich einmalig auszahlen lässt. Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Folgen.
Kapitalwahlrecht in der Praxis
Wer das angesparte Kapital lieber einmalig erhält – etwa um eine Immobilie zu finanzieren –, übt das Kapitalwahlrecht aus. Wer eine lebenslange Absicherung möchte, wählt die Rente.
Worauf Sie achten sollten
Wägen Sie Kapital und Rente nach Bedarf, Lebenserwartung und Steuer ab. Die lebenslange Rente sichert gegen das Risiko, das Kapital zu überleben; die Auszahlung bietet Flexibilität.
Die Entscheidung zu Rentenbeginn
| Kriterium | Kapitalauszahlung | Lebenslange Rente |
|---|---|---|
| Flexibilität | hoch | gering |
| Absicherung Langlebigkeit | nein | ja |
| Eignung | konkreter Bedarf (z. B. Immobilie) | sichere Grundversorgung |
Steuerliche Folgen beachten
Hinweis
Kapitalauszahlung und Rente werden unterschiedlich besteuert. Lassen Sie sich vor der Entscheidung die Nettobeträge beider Varianten und die Steuerwirkung aufzeigen.
Häufige Fragen zu „Kapitalwahlrecht“
Was ist das Kapitalwahlrecht?
Kapital oder Rente – was ist besser?
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