Das Wichtigste in Kürze
- Erhält die Leistung im Versicherungsfall.
- Wird vom Versicherungsnehmer bestimmt.
- Kann widerruflich oder unwiderruflich benannt sein.
Was bedeutet Bezugsberechtigter?
Der Bezugsberechtigte (Begünstigte) bekommt die vereinbarte Leistung ausgezahlt. Bei der Lebensversicherung wird im Todesfall die Summe an ihn ausgezahlt, nicht an die Erben. Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht meist jederzeit ändern.
Bezugsberechtigter in der Praxis
Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit ändern; ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten. Bei der Risikolebensversicherung sichert das Bezugsrecht z. B. den Partner ab.
Worauf Sie achten sollten
Halten Sie das Bezugsrecht aktuell – etwa nach Heirat, Scheidung oder Geburt. Ein veraltetes Bezugsrecht führt sonst dazu, dass die Leistung an die falsche Person fließt.
Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht
| Merkmal | Widerruflich | Unwiderruflich |
|---|---|---|
| Änderung | Jederzeit durch den VN | Nur mit Zustimmung des Begünstigten |
| Zugriff des VN | Voll (z. B. Kündigung) | Eingeschränkt |
| Typischer Einsatz | Standardfall | Sicherungsabtretung, Kredit |
Im Standardfall ist das Bezugsrecht widerruflich – der Versicherungsnehmer behält die volle Kontrolle. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht wird etwa zur Kreditsicherung eingesetzt, weil der Begünstigte dann eine gesicherte Position erhält.
Bezugsrecht regelmäßig prüfen
Ein veraltetes Bezugsrecht ist einer der häufigsten Fehler bei der Lebensversicherung – im schlimmsten Fall erhält die Ex-Partnerin die Leistung statt der heutigen Familie. Überprüfen Sie das Bezugsrecht bei jedem dieser Anlässe:
- Heirat oder Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Trennung vom Partner
- Tod des bisherigen Begünstigten
Gut zu wissen
Das Bezugsrecht geht der Erbfolge vor: Die Summe fällt direkt an den Begünstigten und nicht in den Nachlass – sie ist damit auch dem Zugriff der Erben entzogen.
Häufige Fragen zu „Bezugsberechtigter“
Erbt der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme?
Kann ich den Begünstigten ändern?
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