Bezugsberechtigter:einfach erklärt

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Leistungsfall – etwa bei einer Lebensversicherung – die Versicherungssumme erhält.

Kategorie: Vertrag · Auch: Begünstigter
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Erhält die Leistung im Versicherungsfall.
  • Wird vom Versicherungsnehmer bestimmt.
  • Kann widerruflich oder unwiderruflich benannt sein.

Was bedeutet Bezugsberechtigter?

Der Bezugsberechtigte (Begünstigte) bekommt die vereinbarte Leistung ausgezahlt. Bei der Lebensversicherung wird im Todesfall die Summe an ihn ausgezahlt, nicht an die Erben. Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht meist jederzeit ändern.

Bezugsberechtigter in der Praxis

Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit ändern; ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten. Bei der Risikolebensversicherung sichert das Bezugsrecht z. B. den Partner ab.

Worauf Sie achten sollten

Halten Sie das Bezugsrecht aktuell – etwa nach Heirat, Scheidung oder Geburt. Ein veraltetes Bezugsrecht führt sonst dazu, dass die Leistung an die falsche Person fließt.

Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht

Merkmal Widerruflich Unwiderruflich
Änderung Jederzeit durch den VN Nur mit Zustimmung des Begünstigten
Zugriff des VN Voll (z. B. Kündigung) Eingeschränkt
Typischer Einsatz Standardfall Sicherungsabtretung, Kredit

Im Standardfall ist das Bezugsrecht widerruflich – der Versicherungsnehmer behält die volle Kontrolle. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht wird etwa zur Kreditsicherung eingesetzt, weil der Begünstigte dann eine gesicherte Position erhält.

Bezugsrecht regelmäßig prüfen

Ein veraltetes Bezugsrecht ist einer der häufigsten Fehler bei der Lebensversicherung – im schlimmsten Fall erhält die Ex-Partnerin die Leistung statt der heutigen Familie. Überprüfen Sie das Bezugsrecht bei jedem dieser Anlässe:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Trennung vom Partner
  • Tod des bisherigen Begünstigten

Gut zu wissen

Das Bezugsrecht geht der Erbfolge vor: Die Summe fällt direkt an den Begünstigten und nicht in den Nachlass – sie ist damit auch dem Zugriff der Erben entzogen.

Häufige Fragen zu „Bezugsberechtigter“

Erbt der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme?
Nein, die Summe fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Kann ich den Begünstigten ändern?
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht jederzeit, bei einem unwiderruflichen nur mit dessen Zustimmung.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.