Das Wichtigste in Kürze
- Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Leistungsfall die Versicherungsleistung erhält.
- Das Bezugsrecht legt fest, an wen die Lebensversicherung ausgezahlt wird.
- Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern.
- Beim unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.
Wer ist der Bezugsberechtigte?
Der Bezugsberechtigte – auch Begünstigter genannt – ist die Person, die beim Eintritt des Versicherungsfalls die Leistung aus dem Versicherungsvertrag bekommt. In der Risikolebensversicherung ist die versicherte Person oft eine andere als der Begünstigte. Das zugrunde liegende Bezugsrecht regelt, wer das Geld bekommt. Bei vielen Verträgen ist der Versicherungsnehmer selbst der Begünstigte; bei der Risikolebensversicherung dagegen wird meist eine andere Person – etwa der Partner oder die Kinder – als Begünstigter eingesetzt.
Der Versicherungsnehmer bestimmt das Bezugsrecht im Vertrag und kann es dort namentlich festlegen. Ohne ausdrückliche Regelung im Versicherungsvertrag fällt die Leistung in den Nachlass und wird unter den Erben aufgeteilt. Genau das lässt sich mit einem klar benannten Bezugsberechtigten vermeiden.
Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht
Beim Bezugsrecht wird zwischen zwei Formen unterschieden. Sie regeln, ob der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten noch ändern kann:
| Form | Bedeutung |
|---|---|
| Widerrufliches Bezugsrecht | der Versicherungsnehmer kann den Begünstigten jederzeit ändern; der Anspruch entsteht erst im Leistungsfall |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht | eine Änderung ist nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich; er erhält sofort einen festen Anspruch |
Standard ist das widerrufliche Bezugsrecht. Der Begünstigte erwirbt den konkreten Anspruch auf die Versicherungsleistung erst im Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht muss ausdrücklich vereinbart werden und ist zum Beispiel bei der Absicherung eines Kredits sinnvoll, weil die Bank dann im Fall der Fälle sicher an die Versicherung kommt.
Warum das Bezugsrecht so wichtig ist
Ein klar geregeltes Bezugsrecht sorgt dafür, dass im Todesfall genau die richtige Person das Geld bekommt – schnell und ohne Streit unter den Erben. Der Begünstigte muss nicht Erbe sein: Auch wer das Erbe ausschlägt, kann die Versicherungsleistung behalten. Prüfen Sie das Bezugsrecht nach großen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes und passen Sie es an.
Gut zu wissen
Ein häufiger Fehler ist ein veraltetes Bezugsrecht: Steht nach einer Scheidung noch der Ex-Partner als Begünstigter im Vertrag, erhält dieser die Leistung – unabhängig vom Testament. Aktualisieren Sie das Bezugsrecht daher regelmäßig.
Bezugsberechtigter in der Risikolebensversicherung
Besonders wichtig ist der Bezugsberechtigte bei der Risikolebensversicherung. Diese Lebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe – und der Begünstigte legt fest, wer dieses Geld aus der Versicherung bekommt. Meist setzt der Versicherungsnehmer den Partner oder die Kinder als Begünstigte ein, um sie beim Eintritt des Todesfalls abzusichern. Fehlt die Angabe, fällt die Leistung der Lebensversicherung in den Nachlass und wird nach der Erbfolge verteilt, was länger dauern und zu Streit führen kann.
Auch bei einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung mit Todesfallschutz spielt der Bezugsberechtigte diese Rolle. Wer eine solche Lebensversicherung abschließt, sollte den Bezugsberechtigten deshalb immer bewusst und namentlich benennen – und nicht dem Zufall überlassen.
Bezugsrecht und Steuer
Das Bezugsrecht hat auch steuerliche Folgen. Erhält der Bezugsberechtigte die Leistung aus der Lebensversicherung im Todesfall, kann darauf Erbschaftsteuer anfallen – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge, entferntere Personen deutlich niedrigere. Wer den Versicherungsnehmer und die versicherte Person geschickt aufteilt, kann die Steuerlast in manchen Fällen senken. Hier lohnt sich vor Abschluss eine Beratung. Im Erlebensfall erhält meist der Versicherungsnehmer selbst die Versicherungssumme, im Todesfall gehen sie an die Hinterbliebenen. Wer im Versicherungsvertrag als Person bezugsberechtigt ist, kann beim widerruflichen Bezugsrecht jederzeit vom Versicherer geändert werden.
Häufige Fragen zum Bezugsberechtigten
Was ist ein Bezugsberechtigter?
Was ist der Unterschied zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht?
Muss der Bezugsberechtigte auch Erbe sein?
Kann ich den Bezugsberechtigten ändern?
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