Das Wichtigste in Kürze
- Die Überschussbeteiligung ist Ihr Anteil an den Überschüssen des Versicherers.
- Überschüsse entstehen aus Kapitalerträgen, Risiko- und Kostengewinnen.
- Man unterscheidet die laufende Überschussbeteiligung und den einmaligen Schlussüberschuss.
- Überschüsse sind nicht garantiert – anders als der Garantiezins.
Was ist die Überschussbeteiligung?
Die Überschussbeteiligung ist die vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen des Versicherers. Sie kommt vor allem in langfristigen Personenversicherungen wie der Lebensversicherung, der Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung vor. Erwirtschaftet der Versicherer mehr, als er kalkuliert hat, gibt er einen Teil dieser Überschüsse an die Versicherten weiter.
Die Überschussbeteiligung macht damit einen wichtigen Teil der Rendite aus: Zur garantierten Verzinsung kommt die Beteiligung an den Überschüssen hinzu.
Wie entstehen Überschüsse?
Überschüsse entstehen, wenn die tatsächliche Entwicklung besser verläuft als bei Vertragsabschluss angenommen. Drei Quellen sind typisch:
- Kapitalerträge: Der Versicherer legt die Beiträge an und erzielt eine Rendite über dem Garantiezins.
- Risikogewinne: Es treten weniger Versicherungsfälle ein als kalkuliert.
- Kostengewinne: Die tatsächlichen Verwaltungskosten fallen niedriger aus als geplant.
Diese Überschüsse fließen in einen Topf, aus dem der Versicherer die Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer verteilt.
Laufende Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss
Die Überschussbeteiligung hat zwei Bestandteile. Die laufende Überschussbeteiligung wird während der Vertragslaufzeit regelmäßig – meist jährlich – gutgeschrieben und erhöht das Guthaben Jahr für Jahr. Der Schlussüberschuss dagegen wird nur einmal ausgezahlt: am Ende der Laufzeit, bei Eintritt des Leistungsfalls oder bei einer vorzeitigen Kündigung.
Beide zusammen bestimmen, wie viel über die garantierte Leistung hinaus tatsächlich ausgezahlt wird.
Bewertungsreserven
Ein besonderer Teil der Überschussbeteiligung sind die Bewertungsreserven. Sie entstehen, wenn Kapitalanlagen des Versicherers mehr wert sind als in der Bilanz ausgewiesen. An diesen stillen Reserven werden Versicherte bei Vertragsende zur Hälfte beteiligt. Die Bewertungsreserven können den Auszahlungsbetrag spürbar erhöhen, schwanken aber mit der Entwicklung der Kapitalmärkte.
Wie wird die Überschussbeteiligung verwendet?
Die Überschussbeteiligung kann auf verschiedene Weise verwendet werden. Bei der verzinslichen Ansammlung schreibt der Versicherer die Überschüsse dem Guthaben gut und verzinst sie mit. Bei der Bonusrente erhöhen die Überschüsse direkt die spätere Rente. Möglich ist auch eine Beitragsverrechnung, bei der die Überschüsse den laufenden Beitrag senken. Welche Variante gilt, legt der Vertrag fest.
Überschussbeteiligung in der Krankenversicherung
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es eine Überschussbeteiligung. Hier fließen die Überschüsse häufig in Beitragsrückerstattungen oder begrenzen die Beitragserhöhungen im Alter. So kommen die Überschüsse den Versicherten mittelbar zugute. Wie bei der Lebensversicherung sind auch diese Überschüsse nicht garantiert.
Sind Überschüsse garantiert?
Nein: Überschüsse sind nicht garantiert. Fällt die Überschussbeteiligung an, haben Sie zwar einen Anspruch darauf, fest damit rechnen können Sie aber nicht. Nur der Garantiezins ist sicher zugesagt. Wie hoch die Überschussbeteiligung ausfällt, legt der Versicherer jedes Jahr neu fest – abhängig von seinem wirtschaftlichen Ergebnis.
Gut zu wissen
Vergleichen Sie bei einer Lebensversicherung nicht nur den Garantiezins, sondern auch die laufende Überschussbeteiligung der Versicherer – sie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.
Wie hoch ist die Überschussbeteiligung?
Die Höhe der Überschussbeteiligung legt jeder Versicherer jährlich neu fest. Sie setzt sich aus der laufenden Verzinsung und dem Schlussüberschuss zusammen und liegt je nach Anbieter und Jahr unterschiedlich hoch. Die sogenannte Gesamtverzinsung – aus Garantiezins plus Überschussbeteiligung – ist die aussagekräftigste Kennzahl beim Vergleich von Lebensversicherungen. Weil die Überschüsse nicht garantiert sind, kann die Überschussbeteiligung in schwachen Jahren sinken. Ein Versicherer mit stabiler Überschussbeteiligung ist deshalb ein wichtiges Auswahlkriterium.
Häufige Fragen zur „Überschussbeteiligung“
Was ist die Überschussbeteiligung?
Woher stammen die Überschüsse?
Was ist der Unterschied zwischen laufender Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss?
Sind Überschüsse garantiert?
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