Garantiezins:einfach erklärt

Der Garantiezins ist die garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils klassischer Lebens- und Rentenversicherungen.

Kategorie: Gesundheit · Auch: Höchstrechnungszins
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Garantiezins ist die garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils einer klassischen Lebensversicherung.
  • Seine Obergrenze ist der vom Staat vorgegebene Höchstrechnungszins.
  • Seit 2025 liegt der Höchstrechnungszins bei 1,0 Prozent – die erste Erhöhung seit 30 Jahren.
  • Der Garantiezins gilt nur für den Sparanteil, nicht für den gesamten Beitrag.

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins ist der Zinssatz, mit dem der Versicherer den Sparanteil einer klassischen Lebensversicherung oder Rentenversicherung mindestens verzinst. Er ist über die gesamte Laufzeit garantiert – daher der Name. Der Garantiezins gibt Ihnen Planungssicherheit: Diese Verzinsung erhalten Sie unabhängig davon, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.

Wichtig: Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags, nicht auf den gesamten eingezahlten Betrag. Kosten und Risikoanteil werden vorher abgezogen.

Garantiezins und Höchstrechnungszins

Eng verbunden mit dem Garantiezins ist der Höchstrechnungszins. Er ist die vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgegebene Obergrenze für den Garantiezins, die kein Versicherer überschreiten darf. Der Höchstrechnungszins orientiert sich am langfristigen Durchschnitt sicherer Anlagen; die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht dazu jährlich eine Empfehlung aus.

In der Praxis werden Garantiezins und Höchstrechnungszins oft gleichgesetzt. Genau genommen legt der Versicherer den Garantiezins selbst fest – er darf ihn aber nicht höher ansetzen als den Höchstrechnungszins.

Wie hoch ist der Garantiezins?

Seit Januar 2025 liegt der Höchstrechnungszins bei 1,0 Prozent. Die DAV empfiehlt, ihn auch 2026 unverändert bei einem Prozent zu belassen. Bemerkenswert ist: Es war die erste Erhöhung seit rund 30 Jahren – zuvor war der Garantiezins über viele Jahre kontinuierlich gesunken. Für Neuverträge gilt jeweils der bei Abschluss festgelegte Garantiezins über die gesamte Laufzeit.

Entwicklung des Garantiezins

Der Garantiezins ist über Jahrzehnte gesunken: von 4 Prozent Ende der 1990er-Jahre über mehrere Absenkungen bis auf 0,25 Prozent in den Jahren 2022 bis 2024. Erst 2025 stieg der Höchstrechnungszins wieder auf 1,0 Prozent. Für Bestandsverträge bleibt jedoch der bei Abschluss vereinbarte Garantiezins bestehen – ältere Verträge haben deshalb oft einen deutlich höheren Garantiezins als neue.

Was bedeutet der Garantiezins für Sie?

Der Garantiezins ist die sichere Basis Ihrer Lebensversicherung. Darüber hinaus kann der Versicherer eine Überschussbeteiligung gutschreiben, wenn er mehr erwirtschaftet als den Garantiezins. Die tatsächliche Rendite setzt sich also aus dem garantierten Zins plus den nicht garantierten Überschüssen zusammen. Ein höherer Garantiezins bedeutet mehr Sicherheit, ein niedriger mehr Abhängigkeit von der Überschussbeteiligung.

Garantiezins beim Neuvertrag

Für einen Neuvertrag ist der Garantiezins ein wichtiges Kriterium. Der bei Abschluss geltende Garantiezins wird über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Ein höherer Garantiezins bedeutet eine höhere garantierte Leistung, hängt aber vom aktuellen Höchstrechnungszins ab. Neben dem Garantiezins entscheidet die Überschussbeteiligung des Versicherers über die tatsächliche Rendite Ihrer Lebensversicherung.

Häufige Fragen zum „Garantiezins“

Was ist der Garantiezins?
Die garantierte Mindestverzinsung des Sparanteils einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung, die über die gesamte Laufzeit gilt.
Wie hoch ist der Garantiezins 2026?
Der Höchstrechnungszins liegt seit 2025 bei 1,0 Prozent; die DAV empfiehlt, ihn 2026 unverändert zu lassen.
Was ist der Unterschied zum Höchstrechnungszins?
Der Höchstrechnungszins ist die staatliche Obergrenze. Den Garantiezins legt der Versicherer selbst fest, darf ihn aber nicht höher ansetzen.
Gilt der Garantiezins für den ganzen Beitrag?
Nein, nur für den Sparanteil. Kosten und Risikobeitrag werden vorher abgezogen.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.