Verkehrssicherungspflicht:einfach erklärt

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Betreiber, Gefahren von ihrem Grundstück oder Bereich für Dritte abzuwenden.

Kategorie: Haftung
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht, Gefahrenquellen zu sichern.
  • Z. B. Gehweg räumen, Bäume prüfen.
  • Verletzung führt zur Haftung.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht – etwa ein Grundstück oder Gebäude –, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst Räum- und Streupflicht, Baumkontrolle und Instandhaltung.

Verkehrssicherungspflicht in der Praxis

Stürzt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Haus, haften Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflicht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt solche Fälle ab.

Worauf Sie achten sollten

Kommen Sie Ihren Sicherungspflichten nach und dokumentieren Sie Kontrollen (z. B. Baumpflege). Übertragen Sie Pflichten auf Dritte, bleibt eine Kontrollpflicht bestehen.

Welche Pflichten Eigentümer treffen

  • Räum- und Streupflicht auf Gehwegen
  • Baumkontrolle auf morsche Äste
  • Instandhaltung von Wegen, Treppen, Geländern
  • Beleuchtung und Sicherung von Gefahrenstellen

Wer im Schadenfall einsteht

Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, haftet der Eigentümer (bei Mietobjekten ggf. übertragen auf den Mieter). Abgesichert wird das über die Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Übertragung

Die Räumpflicht lässt sich per Mietvertrag oder an einen Dienstleister übertragen – eine Kontrollpflicht bleibt aber bestehen.

Häufige Fragen zu „Verkehrssicherungspflicht“

Was umfasst die Verkehrssicherungspflicht?
Etwa die Räum- und Streupflicht, die Kontrolle von Bäumen und die Instandhaltung von Wegen und Gebäuden.
Wer haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht?
Der Eigentümer oder Betreiber – abgesichert über die private bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.