Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht, Gefahrenquellen zu sichern.
- Z. B. Gehweg räumen, Bäume prüfen.
- Verletzung führt zur Haftung.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht – etwa ein Grundstück oder Gebäude –, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst Räum- und Streupflicht, Baumkontrolle und Instandhaltung.
Verkehrssicherungspflicht in der Praxis
Stürzt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Haus, haften Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflicht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt solche Fälle ab.
Worauf Sie achten sollten
Kommen Sie Ihren Sicherungspflichten nach und dokumentieren Sie Kontrollen (z. B. Baumpflege). Übertragen Sie Pflichten auf Dritte, bleibt eine Kontrollpflicht bestehen.
Welche Pflichten Eigentümer treffen
- Räum- und Streupflicht auf Gehwegen
- Baumkontrolle auf morsche Äste
- Instandhaltung von Wegen, Treppen, Geländern
- Beleuchtung und Sicherung von Gefahrenstellen
Wer im Schadenfall einsteht
Stürzt ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg, haftet der Eigentümer (bei Mietobjekten ggf. übertragen auf den Mieter). Abgesichert wird das über die Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Übertragung
Die Räumpflicht lässt sich per Mietvertrag oder an einen Dienstleister übertragen – eine Kontrollpflicht bleibt aber bestehen.
Häufige Fragen zu „Verkehrssicherungspflicht“
Was umfasst die Verkehrssicherungspflicht?
Wer haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht?
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