Das Wichtigste in Kürze
- 14 Tage Frist nach Vertragsabschluss.
- Keine Begründung nötig.
- Bei Lebensversicherungen 30 Tage.
Was bedeutet Widerrufsrecht?
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Verbraucher einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen 30 Tagen) ab Erhalt der Unterlagen widerrufen. Die Frist beginnt erst mit vollständiger Belehrung.
Widerrufsrecht in der Praxis
Stellen Sie nach Abschluss fest, dass ein Tarif doch nicht passt, machen Sie den Vertrag mit einem fristgerechten Widerruf rückgängig. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.
Worauf Sie achten sollten
Achten Sie auf den Fristbeginn: Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, kann die Frist länger laufen. Den Widerruf sollten Sie nachweisbar (z. B. per Einschreiben) erklären.
Widerrufsfristen nach Vertragsart
| Vertragsart | Widerrufsfrist |
|---|---|
| Die meisten Versicherungen | 14 Tage |
| Lebens- und Rentenversicherung | 30 Tage |
| Fernabsatz (online/telefonisch) | 14 Tage |
Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Bedingungen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vollständig vorliegen.
Was bei fehlerhafter Belehrung gilt
Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt oder fehlten Unterlagen, beginnt die Frist nicht zu laufen – der Widerruf kann dann teils noch lange später möglich sein („ewiges Widerrufsrecht“).
So widerrufen Sie sicher
Erklären Sie den Widerruf schriftlich und nachweisbar (z. B. Einschreiben). Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.
Häufige Fragen zu „Widerrufsrecht“
Wie lange habe ich Zeit zum Widerruf?
Bekomme ich gezahlte Beiträge zurück?
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