Das Wichtigste in Kürze
- Das Widerrufsrecht erlaubt es, eine Versicherung nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Grundlage ist § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherungen 30.
- Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der Widerruf oft noch Jahre später erklärt werden.
Was ist das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern die Möglichkeit, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen – ohne Gründe angeben zu müssen. Rechtliche Grundlage ist § 8 VVG. Nach einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als wäre er nie geschlossen worden; bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zurück.
Das Widerrufsrecht bei Versicherungen ist damit stärker als eine Kündigung: Während eine Kündigung den Vertrag nur für die Zukunft beendet, macht der Widerruf ihn von Anfang an unwirksam. Es gilt für die meisten Versicherungen, die Verbraucher abschließen.
Widerrufsfrist: 14 oder 30 Tage
Wie lange Sie Zeit für den Widerruf haben, hängt von der Art der Versicherung ab:
| Versicherung | Widerrufsfrist |
|---|---|
| Kfz-, Haftpflicht-, Hausratversicherung u. a. | 14 Tage |
| Lebens- und Rentenversicherung | 30 Tage |
Diese 14-Tage-Frist gilt für die meisten Sparten. Ein Beispiel: Haben Sie eine der Lebensversicherungen abgeschlossen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Für Lebens- und Rentenversicherungen gilt diese längere Frist, weil es um langfristige Verträge geht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs – der Widerruf muss also nur am letzten Tag innerhalb der Frist abgeschickt, nicht zugestellt sein.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen alle wichtigen Unterlagen vorliegen: der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen mit den Bedingungen und eine korrekte Widerrufsbelehrung. Fehlt eines dieser Dokumente oder ist die Belehrung fehlerhaft, läuft die Frist nicht an. In diesem Fall lässt sich der Vertrag oft noch Jahre nach Abschluss widerrufen – das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“.
So erklären Sie den Widerruf
Der Versicherungsnehmer richtet den Widerruf in Textform an den Versicherer, etwa per Brief oder E-Mail. Eine Begründung ist nicht nötig. Nennen Sie im Schreiben den Versicherungsvertrag mit Ihrer Versicherungsnummer und bitten Sie den Versicherer um eine Bestätigung. Falls er nicht reagiert, besteht Ihr Widerruf trotzdem fort, sofern Sie ihn rechtzeitig abgeschickt haben. Bewahren Sie einen Nachweis über die rechtzeitige Absendung auf.
Gut zu wissen
Prüfen Sie bei alten Lebens- und Rentenversicherungen die Widerrufsbelehrung. War sie fehlerhaft, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein und mehr einbringen als eine Kündigung zum Rückkaufswert.
Widerruf je nach Versicherung
Das Widerrufsrecht gilt für fast alle Versicherungen, die ein Versicherungsnehmer als Verbraucher abschließt. Ein Beispiel: Eine Kfz-Versicherung können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei Lebensversicherungen haben Sie einen Monat länger Zeit. Wichtig ist, den Widerruf der Versicherung fristgerecht und vollständig zu erklären. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer den Versicherungsnehmer über diese Frist korrekt belehren – sonst beginnt sie nicht.
Folgen des Widerrufs
Nach einem fristgerechten Widerruf wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Der Versicherungsnehmer erhält seine gezahlten Beiträge zurück, abzüglich der Kosten für den bereits gewährten Schutz und erbrachte Leistungen. Das Gesetz sieht dafür eine zügige Erstattung vor. Ihre Entscheidung zum Widerruf sollten Sie dennoch gut abwägen: Nach Ablauf der Frist bleibt nur noch das Recht zur ordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrags.
Häufige Fragen zum Widerrufsrecht
Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?
Muss ich den Widerruf begründen?
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?
Kann ich auch nach Jahren noch widerrufen?
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