Selbstregulierung:einfach erklärt

Selbstregulierung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Kleinschaden selbst trägt, um eine Höherstufung oder den Verlust von Schadenfreiheitsrabatten zu vermeiden.

Kategorie: Schaden · Auch: Kleinschadenregelung
Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Selbstregulierung zahlen Sie einen kleineren Schaden selbst, statt ihn der Versicherung zu melden.
  • So vermeiden Sie die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
  • Als Faustregel lohnt sich das bei Schäden bis etwa 1.000 Euro.
  • Eine Rabattschutz-Klausel kann eine Alternative sein.

Rechner: Schaden selbst zahlen oder der Versicherung melden?

Was ist Selbstregulierung?

Die Selbstregulierung in der Kfz-Versicherung bedeutet, dass Sie einen kleineren Schaden selbst bezahlen, anstatt ihn über die Versicherung abzuwickeln. Der Hintergrund: Jedes Mal, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert, verlieren Sie einen Teil Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Sie werden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, und Ihr Beitrag steigt für die kommenden Jahre. Bei einem kleinen Schaden kann es deshalb günstiger sein, ihn aus eigener Tasche zu zahlen.

Die Selbstregulierung ist also eine bewusste Entscheidung gegen die Schadenmeldung. Sie tauschen die einmalige Zahlung des Schadens gegen den Erhalt Ihres günstigen Beitrags ein.

Wie die Rückstufung wirkt

Nach einem gemeldeten Schaden stuft der Versicherer Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch steigt Ihr Beitragssatz nicht nur im nächsten Jahr, sondern oft über viele Jahre, bis Sie sich wieder hochgearbeitet haben. Die Summe dieser Mehrbeiträge kann den ursprünglichen Schaden deutlich übersteigen. Genau diese Differenz macht die Selbstregulierung bei kleinen Schäden attraktiv. Für den Versicherungsnehmer lohnt sich deshalb die Prüfung: Nach einem Unfall kann er den gemeldeten Schaden oft noch zurückkaufen und so die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verhindern, die sonst über mehrere Jahre hinweg wirkt.

Wann sich die Selbstregulierung lohnt

Ob sich die Selbstregulierung rechnet, hängt von der Schadenhöhe, Ihrem Beitrag und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. Als Orientierung gelten diese Faustregeln:

Faustregel Empfehlung
Schadenhöhe bis etwa 1.000 Euro meist selbst zahlen
Verhältnis zum Beitrag Schaden bis zum Drei- bis Vierfachen des Jahresbeitrags
Schadenfreiheitsklasse in hoher SF-Klasse (etwa 7 bis 40) eher selbst zahlen

Bei größeren Schäden lohnt sich die Selbstregulierung dagegen selten, weil die Reparatur teurer ist als der Nachteil durch die Rückstufung. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Versicherer die Mehrkosten der Rückstufung ausrechnen. Ob sich der Schadenrückkauf lohnt, hängt vom Angebot des Versicherers ab: Wollen Sie einen Schaden melden oder ihn zurückzukaufen, entscheidet sich daran, wie stark der Versicherungsbeitrag pro Jahr steigt. Bei einem Haftpflichtschaden gegenüber dem Versicherer bleibt der Rückkauf dagegen außen vor. Eine kurze Beratung schafft im jeweiligen Fall Klarheit.

Ablauf und Fristen

Melden Sie einen Schaden zunächst und stellt sich heraus, dass er gering ist, können Sie ihn oft noch nachträglich selbst übernehmen. Viele Versicherer räumen dafür eine Frist ein – meist einige Monate nach der Zahlung. Sie erstatten dem Versicherer den regulierten Betrag zurück, und die Rückstufung wird rückgängig gemacht. Ein Anruf beim Versicherer klärt, bis wann das möglich ist.

Gut zu wissen

Einen Haftpflichtschaden am fremden Auto sollten Sie immer dem Versicherer melden. Die Selbstregulierung betrifft vor allem die Kfz-Kaskoversicherung. Manche Tarife bieten gegen Aufpreis einen Rabattschutz oder Rabattretter, der die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr verhindert.

Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden

Die Selbstregulierung betrifft vor allem eigene Schäden in der Vollkasko. Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die Vollkaskoversicherung Ihren eigenen Schaden – und stuft Sie danach in der SF-Klasse zurück. Genau hier lohnt es sich zu berechnen, ob Sie den Schaden lieber selbst bezahlen. Anders ist es beim Haftpflichtschaden am fremden Fahrzeug: Diesen sollten Sie immer der Kfz-Versicherung melden, weil die Beträge dort deutlich höher liegen und die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ob sich das Selbst-Zahlen lohnt, hängt vom Schaden ab: Wollen Sie einen Schaden selbst zahlen, statt ihn zu melden, sollten Sie die Mehrkosten einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse berechnen. Gerade für eigene Schäden in der Vollkasko lohnt sich das oft, weil Sie sonst nach dem Unfall zurückgestuft werden und den Schaden über höhere Beiträge doppelt zahlen. In beiden Fällen gilt: Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten, bevor Sie einen Schaden regulieren lassen. Ein kurzer Vergleich der Mehrkosten durch die Rückstufung mit der Schadenhöhe zeigt schnell, ob sich die Selbstregulierung rechnet. Sind Sie bereits in einer hohen SF-Klasse, wiegt eine Rückstufung besonders schwer, weil Sie dann viele Jahre höhere Kosten tragen.

Ein Beispiel

Ein Beispiel: Zerkratzen Sie beim Einparken Ihr eigenes Auto und nutzen dafür die Teilkasko oder Vollkasko, lohnt sich oft die Selbstregulierung. Zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche und melden ihn erst gar nicht, bleibt Ihre Autoversicherung günstig. Bei eigenen Schäden dieser Größenordnung ist der Verzicht auf die Schadenmeldung meist die bessere Wahl. Ein späterer Wechsel des Anbieters ändert daran nichts, weil Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse zum neuen Versicherer mitnehmen – das gesparte Geld bleibt Ihnen also erhalten.

Häufige Fragen zur Selbstregulierung

Was bedeutet Selbstregulierung?
Sie zahlen einen kleineren Schaden selbst, statt ihn der Versicherung zu melden, um die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und einen höheren Beitrag zu vermeiden.
Bis zu welchem Betrag lohnt sich das?
Als Faustregel bis etwa 1.000 Euro beziehungsweise bis zum Drei- bis Vierfachen des Jahresbeitrags, vor allem in einer hohen Schadenfreiheitsklasse.
Kann ich einen gemeldeten Schaden nachträglich selbst zahlen?
Oft ja. Viele Versicherer räumen eine Frist von einigen Monaten ein, in der Sie den Betrag zurückerstatten und die Rückstufung rückgängig machen können.
Was ist die Alternative zur Selbstregulierung?
Ein Rabattschutz oder Rabattretter, den manche Tarife gegen Aufpreis anbieten. Er verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr.
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