Delikt­unfähigkeit:einfach erklärt

Deliktunfähig sind Personen, die für einen verursachten Schaden rechtlich nicht haftbar gemacht werden können – etwa Kinder unter sieben Jahren.

Kategorie: Haftung
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine rechtliche Haftung für Schäden.
  • Kinder unter 7 Jahren (im Verkehr unter 10).
  • Geschädigter geht oft leer aus.

Was bedeutet Deliktunfähigkeit?

Deliktunfähige Personen haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Kinder unter sieben Jahren sind generell deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Auch die Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Deliktunfähigkeit in der Praxis

Beschädigt ein Fünfjähriger das Auto des Nachbarn, besteht oft kein Haftungsanspruch – der Nachbar bleibt auf dem Schaden sitzen. Gute Privathaftpflichttarife zahlen hier dennoch freiwillig.

Worauf Sie achten sollten

Achten Sie bei Familientarifen auf den Einschluss „deliktunfähige Kinder mitversichert“. So werden Schäden Ihrer kleinen Kinder ersetzt und nachbarschaftliche Konflikte vermieden.

Ab wann man haftbar ist

Alter Deliktfähigkeit
unter 7 Jahre generell deliktunfähig
unter 10 Jahre im Straßenverkehr deliktunfähig
7–17 Jahre bedingt, je nach Einsichtsfähigkeit
ab 18 Jahre voll deliktfähig

Was das für Geschädigte bedeutet

Verursacht ein deliktunfähiges Kind einen Schaden, haftet es nicht – und die Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Der Geschädigte bleibt sonst auf dem Schaden sitzen.

Wichtiger Baustein

Gute Privathaftpflicht-Familientarife zahlen freiwillig auch für Schäden deliktunfähiger Kinder – das vermeidet Streit mit Nachbarn und Freunden.

Häufige Fragen zu „Deliktunfähigkeit“

Haften Eltern für ihre Kinder?
Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Ist das Kind deliktunfähig und die Aufsicht gewahrt, besteht oft kein Anspruch.
Zahlt die Haftpflicht für deliktunfähige Kinder?
Nur wenn der Tarif das ausdrücklich einschließt – ein wichtiges Merkmal guter Policen.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.