Das Wichtigste in Kürze
- Keine rechtliche Haftung für Schäden.
- Kinder unter 7 Jahren (im Verkehr unter 10).
- Geschädigter geht oft leer aus.
Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Deliktunfähige Personen haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Kinder unter sieben Jahren sind generell deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Auch die Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.
Deliktunfähigkeit in der Praxis
Beschädigt ein Fünfjähriger das Auto des Nachbarn, besteht oft kein Haftungsanspruch – der Nachbar bleibt auf dem Schaden sitzen. Gute Privathaftpflichttarife zahlen hier dennoch freiwillig.
Worauf Sie achten sollten
Achten Sie bei Familientarifen auf den Einschluss „deliktunfähige Kinder mitversichert“. So werden Schäden Ihrer kleinen Kinder ersetzt und nachbarschaftliche Konflikte vermieden.
Ab wann man haftbar ist
| Alter | Deliktfähigkeit |
|---|---|
| unter 7 Jahre | generell deliktunfähig |
| unter 10 Jahre | im Straßenverkehr deliktunfähig |
| 7–17 Jahre | bedingt, je nach Einsichtsfähigkeit |
| ab 18 Jahre | voll deliktfähig |
Was das für Geschädigte bedeutet
Verursacht ein deliktunfähiges Kind einen Schaden, haftet es nicht – und die Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Der Geschädigte bleibt sonst auf dem Schaden sitzen.
Wichtiger Baustein
Gute Privathaftpflicht-Familientarife zahlen freiwillig auch für Schäden deliktunfähiger Kinder – das vermeidet Streit mit Nachbarn und Freunden.
Häufige Fragen zu „Deliktunfähigkeit“
Haften Eltern für ihre Kinder?
Zahlt die Haftpflicht für deliktunfähige Kinder?
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