Quotelung:einfach erklärt

Quotelung bedeutet: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer die Leistung anteilig nach der Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG).

Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Quotelung bedeutet: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer die Leistung anteilig nach der Schwere des Verschuldens.
  • Rechtsgrundlage ist § 81 Abs. 2 VVG – seit der VVG-Reform 2008 gilt statt „alles oder nichts“ das Quotenprinzip.
  • Übliche Kürzungsquoten liegen je nach Fall zwischen 25 und 100 Prozent.
  • Gute Tarife verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – dann entfällt die Quotelung weitgehend.

Was bedeutet Quotelung?

Führt der Versicherungsnehmer den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbei, darf der Versicherer seine Leistung kürzen – und zwar „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis“ (§ 81 Abs. 2 VVG). Diese anteilige Kürzung heißt Quotelung. Vor der VVG-Reform 2008 galt das harte Alles-oder-nichts-Prinzip: Bei grober Fahrlässigkeit ging der Kunde komplett leer aus. Heute entscheidet der Einzelfall über die Quote.

Typische Quoten aus der Rechtsprechung

Wie hoch die Kürzung ausfällt, haben Gerichte in unzähligen Fällen konkretisiert: Wer eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, eine rote Ampel überfährt oder das Handy am Steuer nutzt, muss je nach Umständen mit Kürzungen von 25, 50 oder 75 Prozent rechnen – in krassen Fällen bis 100 Prozent. Die Quote hängt von Dauer, Bewusstsein und Gefährlichkeit des Fehlverhaltens ab. Bei Vorsatz bleibt es dagegen beim vollständigen Leistungsausschluss.

Worauf Sie achten sollten

Viele moderne Tarife in Hausrat-, Gebäude- und Kaskoversicherung werben mit dem „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“: Der Versicherer zahlt dann auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden voll – meist bis zur Versicherungssumme, teils mit Ausnahmen (etwa Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder alkoholbedingte Schäden). Dieser Baustein gehört zu den wertvollsten Tarifmerkmalen überhaupt, denn die Grenze zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist im Alltag schnell überschritten. Prüfen Sie beim Vergleich also nicht nur den Preis, sondern gezielt diese Klausel.

Häufige Fragen

Wann darf die Versicherung quoteln?
Nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss sie voll zahlen, bei Vorsatz gar nicht. Die Kürzungsquote richtet sich nach der Schwere des Verschuldens im Einzelfall.
Wie vermeide ich die Quotelung?
Mit einem Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Solche Tarife zahlen auch bei grob fahrlässigen Schäden ungekürzt – ein wichtiges Vergleichskriterium bei Hausrat, Gebäude und Kasko.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.