Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise: Wer 1964 oder später geboren ist, geht regulär mit 67 in Rente.
- Mit 35 Versicherungsjahren können Sie ab 63 starten, zahlen dafür aber dauerhaft Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat.
- Mit 45 Beitragsjahren ist der abschlagsfreie Start je nach Jahrgang schon mit 64 bis 65 möglich.
- Schwerbehinderte (GdB ab 50) dürfen zwei Jahre früher gehen.
- Ihren persönlichen Termin verrät die jährliche Renteninformation, ab 55 die ausführliche Rentenauskunft.
„Wann kann ich in Rente gehen?“ ist eine der häufigsten Fragen an die Deutsche Rentenversicherung, und die Antwort ist erfreulich konkret: Sie hängt nur von Ihrem Geburtsjahrgang, Ihren Versicherungsjahren und gegebenenfalls einer Schwerbehinderung ab. Dieser Überblick zeigt alle vier Wege in die Altersrente, die jeweiligen Stichtage und was ein früherer Start kostet.
Die vier Wege in die Altersrente
| Rentenart | Voraussetzung | Frühester Start | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre Mindestversicherungszeit | Regelaltersgrenze (65–67 je nach Jahrgang) | keiner |
| Rente für langjährig Versicherte | 35 Versicherungsjahre | ab 63 | 0,3 % pro Monat, beim Jahrgang 1964 bis zu 14,4 % |
| Rente für besonders langjährig Versicherte | 45 Beitragsjahre | je nach Jahrgang 64 bis 65 | keiner |
| Altersrente für Schwerbehinderte | 35 Versicherungsjahre + GdB ab 50 | zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, mit Abschlag noch früher | bis 10,8 % |

Regelaltersgrenze: Ihr Jahrgang entscheidet
Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 ist die Anhebung abgeschlossen:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Ab der Regelaltersgrenze gibt es die Rente ohne Bedingungen an den Beruf und ohne Abzüge, sobald die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist.
Früher in Rente: mit 35 oder 45 Jahren
Mit 35 Versicherungsjahren steht Ihnen der Start ab 63 offen. Der Preis: 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor Ihrer Regelaltersgrenze, ein Leben lang. Beim Jahrgang 1964 sind das mit 63 volle 14,4 Prozent; aus 1.600 Euro Rente werden dauerhaft 1.369,60 Euro.
Mit 45 Beitragsjahren gehen Sie dagegen abschlagsfrei vorzeitig, je nach Jahrgang zwischen 64 und 65. Welcher Stichtag für Ihren Jahrgang gilt und was die Abschläge in Euro kosten, zeigen unsere Tabellen zur Rente mit 63 nach Jahrgang; die Voraussetzungen und den Antragsweg erklärt der Ratgeber Rente mit 63 beantragen.
Später gehen lohnt sich doppelt
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält je Monat Aufschub 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente, dazu wachsen weitere Beiträge in die Rentenformel hinein.
Mit Schwerbehinderung früher in Rente
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren dürfen Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen, beim Jahrgang 1964 also mit 65. Wer noch früher aussteigen will, kann das bis zu drei Jahre vor diesem Termin tun, mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Wichtig: Der GdB muss am Rentenbeginn festgestellt sein.
So finden Sie Ihren persönlichen Rententermin
- Renteninformation prüfen
Kommt jährlich ab 27 automatisch per Post und nennt Ihre Regelaltersgrenze und die erreichten Anwartschaften.
- Rentenauskunft anfordern
Ab 55 erhalten Sie alle drei Jahre die ausführliche Rentenauskunft mit allen möglichen Rentenbeginn-Terminen samt Abschlägen.
- Konto klären
Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Ausland) jetzt nachtragen lassen, nicht erst beim Antrag.
- Antrag stellen
Etwa drei Monate vor dem Wunschtermin bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder mit Formular R0100.
Reicht die Rente zum Leben?
Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke und schließen Sie sie rechtzeitig.

