Vorsorge

Wann kann ich in Rente gehen? Alle Altersgrenzen im Überblick

Älteres Paar plant am Küchentisch den Rentenbeginn

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise: Wer 1964 oder später geboren ist, geht regulär mit 67 in Rente.
  • Mit 35 Versicherungsjahren können Sie ab 63 starten, zahlen dafür aber dauerhaft Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat.
  • Mit 45 Beitragsjahren ist der abschlagsfreie Start je nach Jahrgang schon mit 64 bis 65 möglich.
  • Schwerbehinderte (GdB ab 50) dürfen zwei Jahre früher gehen.
  • Ihren persönlichen Termin verrät die jährliche Renteninformation, ab 55 die ausführliche Rentenauskunft.

„Wann kann ich in Rente gehen?“ ist eine der häufigsten Fragen an die Deutsche Rentenversicherung, und die Antwort ist erfreulich konkret: Sie hängt nur von Ihrem Geburtsjahrgang, Ihren Versicherungsjahren und gegebenenfalls einer Schwerbehinderung ab. Dieser Überblick zeigt alle vier Wege in die Altersrente, die jeweiligen Stichtage und was ein früherer Start kostet.

Die vier Wege in die Altersrente

Rentenart Voraussetzung Frühester Start Abschlag
Regelaltersrente 5 Jahre Mindestversicherungszeit Regelaltersgrenze (65–67 je nach Jahrgang) keiner
Rente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre ab 63 0,3 % pro Monat, beim Jahrgang 1964 bis zu 14,4 %
Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Beitragsjahre je nach Jahrgang 64 bis 65 keiner
Altersrente für Schwerbehinderte 35 Versicherungsjahre + GdB ab 50 zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, mit Abschlag noch früher bis 10,8 %
Infografik: Die vier Wege in die Rente mit Altersgrenzen und Abschlägen
Vier Wege in die Rente: regulär, mit 35 oder 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung.

Regelaltersgrenze: Ihr Jahrgang entscheidet

Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 ist die Anhebung abgeschlossen:

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Ab der Regelaltersgrenze gibt es die Rente ohne Bedingungen an den Beruf und ohne Abzüge, sobald die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist.

Früher in Rente: mit 35 oder 45 Jahren

Mit 35 Versicherungsjahren steht Ihnen der Start ab 63 offen. Der Preis: 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor Ihrer Regelaltersgrenze, ein Leben lang. Beim Jahrgang 1964 sind das mit 63 volle 14,4 Prozent; aus 1.600 Euro Rente werden dauerhaft 1.369,60 Euro.

Mit 45 Beitragsjahren gehen Sie dagegen abschlagsfrei vorzeitig, je nach Jahrgang zwischen 64 und 65. Welcher Stichtag für Ihren Jahrgang gilt und was die Abschläge in Euro kosten, zeigen unsere Tabellen zur Rente mit 63 nach Jahrgang; die Voraussetzungen und den Antragsweg erklärt der Ratgeber Rente mit 63 beantragen.

Später gehen lohnt sich doppelt

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält je Monat Aufschub 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente, dazu wachsen weitere Beiträge in die Rentenformel hinein.

Mit Schwerbehinderung früher in Rente

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren dürfen Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen, beim Jahrgang 1964 also mit 65. Wer noch früher aussteigen will, kann das bis zu drei Jahre vor diesem Termin tun, mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Wichtig: Der GdB muss am Rentenbeginn festgestellt sein.

So finden Sie Ihren persönlichen Rententermin

  1. Renteninformation prüfen

    Kommt jährlich ab 27 automatisch per Post und nennt Ihre Regelaltersgrenze und die erreichten Anwartschaften.

  2. Rentenauskunft anfordern

    Ab 55 erhalten Sie alle drei Jahre die ausführliche Rentenauskunft mit allen möglichen Rentenbeginn-Terminen samt Abschlägen.

  3. Konto klären

    Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Ausland) jetzt nachtragen lassen, nicht erst beim Antrag.

  4. Antrag stellen

    Etwa drei Monate vor dem Wunschtermin bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder mit Formular R0100.

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Häufige Fragen zum Rentenbeginn

Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1964 geboren bin?
Regulär mit 67. Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit 14,4 Prozent Abschlag, mit Schwerbehinderung abschlagsfrei mit 65 oder ab 62 mit Abschlag.
Wie viele Jahre muss ich für eine Rente eingezahlt haben?
Mindestens fünf Jahre. Erst mit dieser Wartezeit entsteht überhaupt ein Anspruch auf Altersrente.
Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?
Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung unter anderem Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten mit Krankengeld – Arbeitslosengeldzeiten aber nur eingeschränkt.
Kann ich trotz Rente weiterarbeiten?
Ja, seit 2023 sogar bei vorgezogenen Altersrenten ohne jede Hinzuverdienstgrenze.
Was ist, wenn ich vor der Rente berufsunfähig werde?
Dann kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht – unabhängig vom Alter, aber mit strengen medizinischen Voraussetzungen. Details im Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.