Das Wichtigste in Kürze
- Die „Rente mit 63″ heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sie setzt 45 Beitragsjahre voraus und ist abschlagsfrei.
- Mit 63 ging das nur für die Jahrgänge bis 1952: Die Altersgrenze steigt schrittweise, Jahrgang 1964 und jünger gehen frühestens mit 65 abschlagsfrei.
- Wer nur 35 Versicherungsjahre hat, kann weiterhin ab 63 in Rente, dann aber mit 0,3 Prozent Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze, dauerhaft.
- Welche Wartezeiten mitzählen und wann sich der frühe Start trotzdem rechnet, zeigen die Tabellen unten.
- Neu: Der Rente-mit-63-Rechner ermittelt Abschlag und Rentenlücke für Ihren Jahrgang, samt drei Wegen, die Lücke zu schließen.
Was hinter der „Rente mit 63″ steckt
Der Begriff stammt aus dem Jahr 2014: Damals durften besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren erstmals abschlagsfrei mit 63 in den Ruhestand. Seitdem wird die Altersgrenze Jahrgang für Jahrgang angehoben, der Name ist geblieben, das Alter nicht. Wer heute kurz vor dem Ruhestand steht, geht je nach Geburtsjahr zwischen 64 und 65 abschlagsfrei, sofern die 45 Jahre zusammenkommen.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren: Sie erlaubt tatsächlich weiterhin den Start mit 63, allerdings gegen dauerhafte Abschläge.
Tabelle: Abschlagsfreie Rente nach Jahrgang (45 Beitragsjahre)
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreier Rentenbeginn | Frühester Start (Beispiel) |
|---|---|---|
| 1959 | 64 Jahre + 2 Monate | ab 2023 |
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate | ab 2024 |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | ab 2025/2026 |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | ab 2026/2027 |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate | ab 2027/2028 |
| ab 1964 | 65 Jahre | ab 2029 |
Ein Beispiel: Wer im März 1962 geboren wurde, erreicht die Grenze von 64 Jahren und 8 Monaten im November 2026, ab dann ist die abschlagsfreie Rente möglich, sofern 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten nachgewiesen sind.
Tabelle: Rente ab 63 mit Abschlägen (35 Versicherungsjahre)
Mit 35 Versicherungsjahren dürfen Sie weiterhin ab 63 starten. Der Preis: 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze gehen, und zwar lebenslang:
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Maximaler Abschlag bei Start mit 63 |
|---|---|---|
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Bei einer Rente von 1.600 Euro bedeutet der Maximalabschlag von 14,4 Prozent dauerhaft rund 230 Euro weniger im Monat. Dazu kommt: Wer früher geht, zahlt kürzer ein und sammelt weniger Entgeltpunkte, die tatsächliche Lücke ist also meist größer als der reine Abschlag.
Rechner: Was kostet Sie die Rente mit 63?
Rechnen Sie es für Ihren Jahrgang konkret durch: Abschlag in Euro, geschätzte Netto-Rente und Ihre persönliche Rentenlücke, dazu drei Wege, die Lücke zu schließen.
- Ihre Regelaltersgrenze: –
- Abschlagsfrei möglich ab: –
- Dauerhafter Verlust: – pro Monat
- Auf 20 Jahre Rente gerechnet: –
Schon ab 50 können Sie die Abschläge per Sonderzahlung ausgleichen – geschätzt – als Einmal- oder Teilzahlungen, steuerlich absetzbar. Ob sich das für Sie rechnet, klärt eine unabhängige Beratung.
Kostenlose Renten-Beratung →Abfindung oder Erspartes vorhanden? Eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag oder ein Auszahlplan wandelt Kapital in ein lebenslanges Zusatzeinkommen um und schließt die Lücke planbar.
Unverbindliche Angebote anfordern →Teilrente, unbegrenzter Hinzuverdienst oder ein paar Monate länger arbeiten: Jeder Monat später spart 0,3 % Abschlag – und erhöht die Rente zusätzlich durch weitere Beitragszeiten.
Beratungstermin sichern →Grobe Schätzung auf Basis der Werte 2026 (Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt, Beitrag je Entgeltpunkt rund 9.662 €). Die Renteninformation prognostiziert Ihre Rente zur Regelaltersgrenze – bei früherem Start fehlen zusätzlich Beitragsjahre, die tatsächliche Rente kann daher etwas niedriger ausfallen. Steuern bleiben unberücksichtigt. Verbindlich rechnet allein die Deutsche Rentenversicherung (Auskunft nach § 187a: Formular V0210).
Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen
Zur Wartezeit von 45 Jahren gehören mehr als nur Arbeitsjahre: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes), Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten mit Kranken- oder Übergangsgeld. Auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I zählen mit, nicht jedoch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers). Zeiten von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld und Schulzeiten zählen nicht.
Verlassen Sie sich nicht auf das Bauchgefühl: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung an und prüfen Sie den Versicherungsverlauf, fehlende Zeiten lassen sich oft noch nachtragen.
Was die Abschläge in Euro kosten
Pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn werden 0,3 Prozent abgezogen, dauerhaft, ein Leben lang. Für den Jahrgang 1964 (Regelaltersgrenze 67) sieht das bei 1.600 Euro Bruttorente so aus:
| Rentenbeginn mit | Monate früher | Abschlag | Rente statt 1.600 € |
|---|---|---|---|
| 63 Jahren | 48 | 14,4 % | 1.369,60 € |
| 64 Jahren | 36 | 10,8 % | 1.427,20 € |
| 65 Jahren | 24 | 7,2 % | 1.484,80 € |
| 66 Jahren | 12 | 3,6 % | 1.542,40 € |
Bruttowerte. Mit 45 Beitragsjahren entfallen die Abschläge ab der jahrgangsspezifischen Grenze aus der ersten Tabelle.
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Abschläge ausgleichen und unbegrenzt hinzuverdienen
Zwei Punkte kennen viele nicht: Ab 50 können Sie Abschläge per Sonderzahlung nach § 187a SGB VI ganz oder teilweise ausgleichen, die Ausgleichszahlung ist als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar. Und seit 2023 gilt: Auch bei vorgezogener Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, die frühere Hinzuverdienstgrenze ist abgeschafft. Wie sich der frühere Start auf Ihre Gesamtversorgung auswirkt, zeigt der Rechner weiter oben; die steuerliche Seite erklärt die Tabelle zur Rentenbesteuerung. Nach dem Rentenstart profitieren Sie übrigens von jeder Rentenerhöhung in voller Höhe.
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Wer früher aussteigt, hat oft eine Abfindung oder Rücklagen in der Hinterhand. Bis über Ausgleichszahlung oder Sofortrente entschieden ist, bringt ein Tagesgeldkonto täglich verfügbare Zinsen, ohne Bindung:
Früher gehen oder durchhalten: Was sich rechnet
Die abschlagsfreie Variante mit 45 Jahren ist fast immer die bessere Wahl, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und finanziell über die Runden kommen. Kniffliger ist die Rechnung bei der 35er-Variante: Der Abschlag von bis zu 14,4 Prozent wirkt lebenslang. Als grobe Orientierung: Je höher Ihre Rentenansprüche und je länger Ihre Lebenserwartung, desto teurer wird der frühe Ausstieg. Gegenrechnen können Sie mit Sonderzahlungen: Ab 50 dürfen Sie freiwillige Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung leisten, die die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen, und steuerlich absetzbar sind.
Denken Sie auch an die Absicherung der Lücke bis zum Rentenstart: Eine private Rentenversicherung oder eine flexible Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge kann die Jahre zwischen Jobende und gesetzlicher Rente überbrücken.
Was Sie rund um den Rentenstart außerdem regeln sollten
- Pflegezusatzversicherung: Zwischen 60 und 65 sind die Beiträge noch gut bezahlbar, im Pflegefall fehlen ohne Zusatzschutz schnell mehrere tausend Euro im Monat, die sonst die Rente oder das Ersparte auffressen.
- Sterbegeldversicherung: Sichert die Bestattungskosten ab und entlastet Angehörige, der Abschluss ist bis ins hohe Alter möglich, je früher, desto günstiger.
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Prüfen Sie vor dem Rentenantrag die 9/10-Regel, wer sie erfüllt, zahlt als Pflichtversicherter keine Beiträge auf private Zusatzeinkünfte wie Mieten oder Privatrenten aus Altverträgen.
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Kann Jahrgang 1964 noch mit 63 in Rente gehen?
Ja, aber nur mit 35 Versicherungsjahren und dauerhaften Abschlägen von 14,4 Prozent. Abschlagsfrei geht es für den Jahrgang 1964 mit 45 Beitragsjahren frühestens mit 65, regulär mit 67.
Zählt Arbeitslosigkeit zu den 45 Beitragsjahren?
Zeiten mit Arbeitslosengeld I zählen grundsätzlich mit, ausgenommen sind die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, außer die Arbeitslosigkeit beruht auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Bürgergeld-Zeiten zählen nicht.
Darf ich neben der Rente mit 63 arbeiten?
Ja. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, Sie können unbegrenzt dazuverdienen, zahlen auf den Verdienst aber weiter Steuern und Sozialabgaben.
Wie beantrage ich die Rente?
Etwa drei Monate vor dem geplanten Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung, online, schriftlich oder in einer Beratungsstelle. Vorher lohnt die Kontenklärung, damit alle Zeiten erfasst sind.
Darf ich mit Rente ab 63 noch arbeiten?
Kann ich die Abschläge ausgleichen?
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