Familie Reinartz hat im Januar 2026 etwas gemacht, das die meisten Versicherten vor sich herschieben: Sie hat das Bonusheft ihrer Krankenkasse ernst genommen. Vier Personen, zwölf Monate, jeder Arztbesuch und jeder Sportkurs fotografiert und in die App geladen. Am Jahresende standen 470 Euro auf dem Konto.
Das ist kein Sonderfall, sondern schlicht das, was im Programm steht. Trotzdem lassen viele Versicherte dieses Geld jährlich liegen, weil die Nachweise unübersichtlich wirken oder die Frist verstreicht. Dabei zahlt die Kasse zusätzlich zu den normalen Leistungen, ohne dass jemand aktiv seine Gesundheit umkrempeln müsste.
Was am Ende zusammenkam
Die Familie hat mitgeschrieben. Ihre Bilanz zeigt, woher die Beträge stammen:
| Maßnahme | Personen | Punkte | Prämie |
|---|---|---|---|
| Zahnvorsorge (zwei Termine je Person) | 4 | 800 | 160 Euro |
| Krebsvorsorge und Check-up 35 | 2 | 400 | 80 Euro |
| U-Untersuchungen der Kinder | 2 | 300 | 60 Euro |
| Mitgliedschaft im Sportverein | 3 | 450 | 90 Euro |
| Gesundheitskurs Rückenschule | 1 | 200 | 40 Euro |
| Impfungen nach STIKO-Empfehlung | 4 | 200 | 40 Euro |
| Summe | 2.350 | 470 Euro |
Der größte Posten war der langweiligste: zweimal im Jahr zum Zahnarzt, für alle vier. Das hätten sie ohnehin gemacht. Die Punkte gab es dafür, dass sie den Stempel eingereicht haben.
Wie das Bonusprogramm der Krankenkasse funktioniert
Die gesetzliche Grundlage steht in § 65a SGB V, amtlich überschrieben mit „Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten“. Danach dürfen gesetzliche Krankenkassen Versicherte belohnen, die regelmäßig Vorsorge nutzen oder aktiv etwas für ihre Gesundheit tun. Ob eine Kasse ein solches Bonusprogramm anbietet und wie großzügig sie es ausgestaltet, entscheidet sie selbst. Genau hier liegt der Unterschied zwischen den Kassen: Der Katalog dessen, was als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, ist Sache der Satzung.
Im Pflichtkatalog gleichen sich die gesetzlichen Kassen zu rund 95 Prozent. Was sie unterscheidet, sind Bonusmodell und Satzungsleistungen. Wer wissen will, wie sich diese Krankenkassen Boni im Alltag ausschöpfen lassen, findet dort eine Übersicht der gängigen Konzepte.
Zwei Modelle sind verbreitet:
- Sammelmodell. Jede Maßnahme bringt Punkte, ab einer Schwelle wird ausgezahlt. Typisch für Familien, weil sich die Punkte aller Mitversicherten addieren.
- Einzelbonus. Für jede nachgewiesene Maßnahme gibt es sofort einen festen Betrag. Übersichtlicher, aber meist mit niedrigerer Jahresobergrenze.
Die Spanne der Prämien reicht 2026 je nach Kasse und Modell von rund 100 bis 600 Euro pro Jahr. Bei den großen Kassen liegen die Werte für Erwachsene meist zwischen 100 und 250 Euro, Familienprogramme kommen in Summe höher heraus. AOK, TK, BARMER, DAK und viele BKK betreiben eigene Programme mit unterschiedlichen Schwellen, und einzelne Kassen zahlen den Bonus erst ab einer Mindestpunktzahl aus.
So funktioniert die Teilnahme
Die Teilnahme am Bonusprogramm kostet nichts und ist an keine Wartezeit gebunden. Der Ablauf ist bei den gesetzlichen Krankenkassen weitgehend gleich:
- Bonusprogramm in der App oder im Kundenportal aktivieren, alternativ das Bonusheft anfordern.
- Die anerkannten Maßnahmen der eigenen Krankenkasse durchgehen und die passenden auswählen.
- Nach jedem Termin den Nachweis hochladen oder abstempeln lassen.
- Am Jahresende die Auszahlung beantragen, sofern die Kasse das nicht automatisch tut.
Wichtig ist nur, dass die Teilnahme vor der ersten Maßnahme erklärt wird. Wer im November merkt, dass er das ganze Jahr Sport getrieben hat, bekommt rückwirkend bei den meisten Kassen nichts.

Geld, Sachprämie oder Zuschuss
Nicht jeder Bonus kommt als Überweisung. Die Kassen zahlen auf drei Wegen aus, und die Unterschiede sind größer, als sie klingen:
| Auszahlungsart | Was Versicherte bekommen | Haken |
|---|---|---|
| Geldprämie | Überweisung aufs Konto | Oft niedrigere Obergrenze als beim Zuschuss |
| Sachprämie | Fitnesstracker, Sportartikel, Gutscheine | Nur aus dem Katalog der Kasse wählbar |
| Zuschuss | Erstattung für Gesundheitsleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie | Nur gegen Rechnung, deckt selten die vollen Kosten |
Der Zuschuss ist rechnerisch häufig am attraktivsten, weil die Obergrenzen höher liegen. Er nützt aber nur, wenn ohnehin Ausgaben anstehen. Wer die professionelle Zahnreinigung ohnehin bezahlt, sollte parallel prüfen, wie sich die Eigenkosten beim Zahnarzt weiter senken lassen.
Welche Nachweise wirklich zählen

Anerkannt wird, was die Kasse in ihrer Bonussatzung aufführt. Manche Kassen listen zwölf Aktivitäten, andere über dreißig. Diese Aktivitäten tauchen in fast allen Programmen auf:
- Vorsorgeuntersuchungen beim Haus- oder Facharzt, inklusive Krebsvorsorge und Check-up 35
- Zahnvorsorge mit Eintrag im Bonusheft, meist einmal oder zweimal jährlich
- U-Untersuchungen und J1 bei Kindern und Jugendlichen
- Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
- Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio, nachgewiesen über die Beitragsbescheinigung
- Zertifizierte Gesundheitskurse, etwa Rückenschule, Yoga oder Raucherentwöhnung
- Nichtrauchen, normaler Body-Mass-Index oder Blutspende, je nach Kasse
Bei sportlichen Aktivitäten sind die Kassen unterschiedlich streng. Die Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio wird fast überall anerkannt, oft aber erst ab einer Mindestdauer von sechs Monaten. Reines Heimtraining zählt selten, es sei denn, die Krankenkasse akzeptiert die digitalen Daten ihrer eigenen Gesundheits-App. Wer ein Sportabzeichen ablegt, bekommt bei mehreren Kassen die höchste Einzelpunktzahl im ganzen Bonusprogramm.
Immer mehr Kassen haben 2026 auf App-Nachweise und Daten aus Wearables umgestellt. Das spart Papier, wirft aber Datenschutzfragen auf, weil Schrittzahlen und Trainingsdaten die Kasse eigentlich nichts angehen. Wer das nicht möchte, kann die Nachweise weiterhin auf Papier einreichen. Worauf dabei zu achten ist, erklärt die Verbraucherzentrale in ihrem Überblick zu den Bonusprogrammen der Krankenkassen.
Bonus oder Satzungsleistung? Der Unterschied, den viele verwechseln
Diese beiden Töpfe werden ständig durcheinandergeworfen, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben.
Das Bonusprogramm belohnt Verhalten. Sie tun etwas, weisen es nach, erhalten Geld oder eine Prämie. Satzungsleistungen sind dagegen zusätzliche Gesundheitsleistungen, die eine Kasse freiwillig übernimmt: Osteopathie, Reiseimpfungen, häusliche Krankenpflege über den Pflichtumfang hinaus, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Diese Leistungen erhalten Versicherte unabhängig davon, ob sie am Bonusprogramm teilnehmen.
Für den Vergleich zweier Kassen heißt das: Beide Töpfe getrennt anschauen und dann addieren. Eine gesetzliche Krankenkasse mit magerem Bonusprogramm, die dafür Osteopathie bezahlt, kann für Versicherte mit Rückenproblemen deutlich mehr wert sein als eine Kasse mit hoher Bonusprämie und dünnen Zusatzleistungen. Wer beides zusammenrechnet, kommt bei den gesetzlichen Kassen schnell auf Unterschiede von mehreren hundert Euro im Jahr, ohne dass sich am Beitragssatz irgendetwas ändert. Bei besonderen Lebenssituationen lohnt der genaue Blick ohnehin, etwa bei der Frage, welche Krankenkasse für Privatiers passt.
Fristen, Stichtage und der teure Fehler beim Wechsel
Hier verlieren die meisten Versicherten ihr Geld. Drei Regeln reichen aus:
- Einreichfrist. Die Nachweise eines Kalenderjahres müssen meist bis zum 31. Dezember bei der Kasse sein, einzelne Kassen räumen bis Ende März des Folgejahres ein. Die Frist steht in der Bonussatzung, nicht im Werbeprospekt.
- Zeitraum der Maßnahme. Die Untersuchung muss im Bonusjahr stattgefunden haben. Der Zahnarzttermin vom 28. Dezember zählt, die Einreichung im Februar oft auch, umgekehrt geht es nicht.
- Kassenwechsel. Gesammelte, aber nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen beim Wechsel vollständig. Die neue Krankenkasse übernimmt keine Bonuspunkte aus dem alten Programm, und ein Härtefall ist nicht vorgesehen.
Wer über einen Wechsel nachdenkt, reicht also zuerst den Bonus ein und kündigt danach. Das ist der Unterschied zwischen 200 Euro Prämie und 200 Euro Ärger.
Häufige Fragen zum Bonusprogramm der Krankenkasse
Ist die Bonusprämie steuerpflichtig?
Prämien bis zur Höhe des tatsächlichen Aufwands gelten als Beitragsrückerstattung und mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Wird darüber hinaus ausgezahlt, kann der übersteigende Teil die absetzbaren Beiträge kürzen.
Können auch Kinder Punkte sammeln?
Ja. Familienversicherte Kinder nehmen in fast allen Programmen teil, U-Untersuchungen und J1 zählen. Bei Sammelmodellen laufen ihre Punkte auf das Familienkonto.
Wie viel Geld ist realistisch?
Für Erwachsene liegen die Prämien meist zwischen 100 und 250 Euro jährlich. Die oft beworbenen 600 Euro erreichen in der Regel nur Familien mit mehreren Mitversicherten oder Programme mit Zuschussmodell.
Lohnt sich die Teilnahme auch ohne Sport?
Ja. Vorsorgeuntersuchungen und Zahnvorsorge machen bei den meisten Kassen den größten Teil der Punkte aus, und die stehen ohnehin an. Wer diese Aktivitäten regelmäßig wahrnimmt, erhält den Bonus auch ohne eine einzige sportliche Aktivität.
Zählen Aktivitäten aus dem Vorjahr?
Nein. Maßgeblich ist das Bonusjahr, in dem die Aktivitäten stattgefunden haben. Wer den Nachweis zu spät einreicht, verliert die Punkte für diese Leistungen, nicht nur die Prämie.
Was ist, wenn die Kasse Nachweise ablehnt?
Dann lohnt der Widerspruch, denn Ablehnungen beruhen oft auf Formfehlern. Welche Rechte dabei gelten, steht im Ratgeber zum Widerspruch gegen eine abgelehnte Kassenleistung.
Der Jahresfahrplan für 2027
Familie Reinartz macht 2027 dasselbe noch einmal, nur mit weniger Aufwand. Ihr Vorgehen lässt sich übernehmen:
- Im Januar die Bonussatzung der eigenen Krankenkasse öffnen und die anerkannten Aktivitäten notieren.
- Termine für Vorsorge und Zahnvorsorge gleich zu Jahresbeginn legen, nicht im Dezember.
- Nach jedem Termin den Nachweis sofort einreichen, statt zu sammeln.
- Beitragsbescheinigung des Sportvereins im Februar anfordern, damit die sportlichen Aktivitäten pro Jahr vollständig erfasst sind.
- Anfang Dezember einmal prüfen, ob die Schwelle für die Auszahlung erreicht ist und welche Gesundheitsleistungen noch offen sind.
Die 470 Euro der Familie sind kein Trick, sondern der Gegenwert von etwa zwei Stunden Papierkram im Jahr. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent entspricht das ungefähr dem, was ein Kassenwechsel bringen würde. Wer das Bonusprogramm seiner Krankenkasse regelmäßig nutzt, holt sich also einen Teil der gestiegenen Beitragslast direkt zurück, ohne die Kasse zu wechseln.
*Redaktion Versicherungsriese, Stand September 2026. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.*

