Krankenkasse

Krankengeld:Höhe, Dauer & Berechnung

Kranke Frau ruht sich zu Hause auf dem Sofa aus
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Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld gibt es, wenn Sie länger krank sind, als der Arbeitgeber Lohn fortzahlt – in der Regel ab der 7. Woche.
  • Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts – begrenzt auf den Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Tag (2026).
  • Gezahlt wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
  • Vom Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts, aber nie mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts. Von beiden Werten gilt der niedrigere. Für die Berechnung wird das Brutto auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt (2026: 5.812,50 Euro). Daraus ergibt sich der Höchstbetrag von 135,63 Euro pro Kalendertag – also gut 4.000 Euro im Monat brutto. Wer mehr verdient, erhält trotzdem nur diesen Höchstsatz.

Kennzahl Wert 2026
Krankengeld 70 % des Bruttoentgelts
Obergrenze max. 90 % des Nettoentgelts
Höchstbetrag 135,63 € pro Tag
Beginn ab 7. Woche (nach Entgeltfortzahlung)
Höchstdauer 78 Wochen je Krankheit in 3 Jahren
Infografik: Krankengeld 70 Prozent brutto, maximal 90 Prozent netto
Krankengeld = 70 Prozent des Brutto, gedeckelt bei 90 Prozent des Netto und höchstens 135,63 Euro pro Tag.

Von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld

Die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld – vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist lückenlos ärztlich bescheinigt. Wichtig: Die Folgebescheinigung muss rechtzeitig ausgestellt werden, sonst kann der Anspruch ruhen. Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Krankschreibung direkt an die Kasse, den Krankengeldantrag stoßen Sie aber weiterhin selbst an.

Was netto übrig bleibt

Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und kann zu einer Steuernachzahlung führen. Außerdem behält die Kasse die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein (nicht zur Krankenversicherung selbst). Netto bleiben deshalb etwa 75 bis 80 Prozent des Krankengeld-Bruttobetrags übrig. Wer diese Lücke zum gewohnten Netto schließen will, kann sie mit einer Krankentagegeldversicherung absichern.

Einkommen bei langer Krankheit absichern: Eine Krankentagegeldversicherung stockt das Krankengeld auf Ihr gewohntes Netto auf.

Krankentagegeld ansehen

Was nach 78 Wochen passiert

Nach spätestens 78 Wochen ist der Krankengeldanspruch für dieselbe Erkrankung erschöpft – das nennt sich Aussteuerung. Wer dann weiterhin arbeitsunfähig ist, rutscht in der Regel in das Arbeitslosengeld (bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit als Nahtlosigkeitsregelung) oder muss eine Erwerbsminderungsrente prüfen. Genau hier zeigt sich, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig ist: Sie greift, wenn die gesetzlichen Leistungen enden und das Einkommen dauerhaft wegzubrechen droht.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wie viel Krankengeld bekomme ich 2026?

70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 135,63 Euro pro Tag. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab.

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

In der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit – die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Voraussetzung ist eine lückenlose ärztliche Krankschreibung.

Wie lange gibt es Krankengeld?

Für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung also rund 72 Wochen Krankengeld. Bei einer anderen, neuen Erkrankung beginnt der Anspruch neu.

Ist Krankengeld steuerfrei?

Ja, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und kann eine Steuernachzahlung auslösen. Eine Steuererklärung ist bei Krankengeldbezug über 410 Euro im Jahr Pflicht.

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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.