Vorsorge

Waisenrente & Halbwaisen­rente:Höhe, Dauer & Antrag

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils – jeweils plus einem Zuschlag aus dessen Entgeltpunkten.
  • Gezahlt wird sie bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst längstens bis 27.
  • Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.
  • Eigenes Einkommen der Waise wird seit 2015 nicht mehr angerechnet – Ausbildungsvergütung oder Nebenjob mindern die Rente nicht.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Die Höhe hängt von der Rente ab, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte. Grundsätzlich gilt:

Art Anteil an der Rente des Verstorbenen Bezug
Halbwaisenrente 10 % + Zuschlag aus Entgeltpunkten ein Elternteil verstorben
Vollwaisenrente 20 % + Zuschlag (aus dem höheren Anspruch) beide Elternteile verstorben

Zum Grundbetrag kommt ein individueller Zuschlag, der sich aus den Beitragsmonaten des Verstorbenen ergibt (rund 0,0833 Entgeltpunkte je Monat). Multipliziert wird das Ergebnis mit dem aktuellen Rentenwert – seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Vollwaisen erhalten also spürbar mehr, weil sie den höheren der beiden Elternansprüche zugrunde legen.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Standardmäßig bis zum 18. Geburtstag. Darüber hinaus – längstens bis zum 27. Geburtstag – wird sie weitergezahlt, wenn sich die Waise noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) leistet oder wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Bei einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (etwa Abitur und Studienbeginn) läuft die Zahlung bis zu vier Monate weiter.

Zählt eigenes Einkommen der Waise?

Nein. Die früher übliche Einkommensanrechnung wurde zum 1. Juli 2015 abgeschafft. Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder BAföG mindern die Waisenrente heute nicht mehr. Das ist besonders für Auszubildende und Studierende wichtig – sie können ohne Kürzung dazuverdienen. Steuerlich gilt: Die Waisenrente zählt wie andere Renten zu den sonstigen Einkünften und ist mit ihrem Besteuerungsanteil grundsätzlich steuerpflichtig, bleibt bei jungen Menschen ohne weiteres Einkommen aber meist unter dem Grundfreibetrag.

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Waisenrente beantragen

Die Waisenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – sie wird nicht automatisch gezahlt. Bei minderjährigen Kindern stellen die Sorgeberechtigten den Antrag, ab 15 können Jugendliche ihn selbst stellen. Benötigt werden Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und die Versicherungsnummer des verstorbenen Elternteils; ab 18 kommt ein Ausbildungsnachweis hinzu. Wird der Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall gestellt, wird die Rente rückwirkend ab dem Todesmonat gezahlt.

Häufige Fragen zur Waisenrente

Wie hoch ist die Halbwaisenrente 2026?

Sie beträgt 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils plus einen Zuschlag aus dessen Entgeltpunkten. Der genaue Betrag hängt vom Rentenanspruch und den Beitragsjahren ab; ein Entgeltpunkt ist seit Juli 2026 42,52 Euro wert.

Bis wann wird die Waisenrente gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung längstens bis zum 27. Geburtstag. In Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zu vier Monate weiter.

Darf ich neben der Waisenrente Geld verdienen?

Ja, ohne Kürzung. Die Einkommensanrechnung wurde 2015 abgeschafft. Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder BAföG mindern die Waisenrente nicht mehr.

Muss ich die Waisenrente beantragen?

Ja, bei der Deutschen Rentenversicherung. Wird der Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall gestellt, zahlt die Rentenversicherung rückwirkend ab dem Todesmonat.

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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.