Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie ohne Abschläge die volle gesetzliche Rente bekommen.
- Sie wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben – wer 1964 oder später geboren ist, erreicht sie erst mit 67.
- Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 gelten Zwischenwerte zwischen 66 Jahren 2 Monaten und 66 Jahren 10 Monaten.
- Früher gehen ist möglich (Rente mit 63, 45 Beitragsjahre), kostet aber Abschläge oder erfordert genug Versicherungsjahre.
Regelaltersgrenze: Tabelle nach Jahrgang
So verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenbeginn Jahrgang für Jahrgang nach hinten:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre |
Bis zum Jahrgang 1958 stieg die Grenze in Ein-Monats-Schritten, seit Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten. Ab Jahrgang 1964 ist die Anhebung abgeschlossen – die „Rente mit 67″ gilt dann dauerhaft.

Geht es auch früher?
Ja, aber mit Bedingungen. Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann als „langjährig Versicherter“ ab 63 gehen – gegen einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, maximal 14,4 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbekommt, geht als „besonders langjährig Versicherter“ je nach Jahrgang zwischen 64 und 65 abschlagsfrei. Und schwerbehinderte Menschen erreichen ihre Altersgrenze zwei Jahre früher. Die genauen Werte und Wege beschreibt unsere Seite zur Rente mit 63 und zur Frührente.
Länger arbeiten lohnt sich doppelt
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente – und sammelt weiter Entgeltpunkte. Seit 2026 macht die Aktivrente das zusätzlich attraktiv: Bis zu 2.000 Euro Monatsgehalt bleiben ab der Regelaltersgrenze steuerfrei. Mehr dazu auf unserer Seite Rente und arbeiten.
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Häufige Fragen zur Regelaltersgrenze
Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?
Zur Regelaltersgrenze Ihres Jahrgangs: Für 1964 und später ist das mit 67 Jahren, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 zwischen 66 Jahren 2 Monaten und 66 Jahren 10 Monaten. Alternativ abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren als besonders langjährig Versicherter.
Gilt die Rente mit 67 für alle?
Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt für alle ab Jahrgang 1964. Frühere Jahrgänge haben niedrigere Grenzen. Abweichungen gibt es bei Schwerbehinderung (zwei Jahre früher) und den vorgezogenen Altersrenten.
Was passiert, wenn ich vor der Regelaltersgrenze gehe?
Dann fällt für jeden Monat des vorgezogenen Bezugs ein dauerhafter Abschlag von 0,3 Prozent an – es sei denn, Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie vorgezogene Rente (45 Beitragsjahre).
Lohnt es sich, länger zu arbeiten?
Ja gleich doppelt: 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat über die Regelaltersgrenze hinaus plus zusätzliche Entgeltpunkte. Seit 2026 bleiben mit der Aktivrente außerdem bis zu 2.000 Euro Monatsgehalt steuerfrei.
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