Vorsorge

Rente und arbeiten:Hinzuverdienst ohne Grenzen – und die neue Aktivrente

Älterer Mann arbeitet zufrieden in einer Schreinerwerkstatt
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei allen Altersrenten dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen – die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Renten ist seit 2023 abgeschafft. Das gilt auch für die Rente mit 63.
  • Neu seit Januar 2026: Mit der Aktivrente bleiben für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei (max. 24.000 Euro im Jahr).
  • Nur bei der Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen: 2026 rund 20.764 Euro jährlich bei voller und rund 41.528 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.
  • Wer vor der Regelaltersgrenze arbeitet, zahlt weiter in die Rentenkasse ein – und erhöht damit sogar die eigene Rente.

Rente und arbeiten: Das gilt aktuell

Jahrzehntelang mussten Frührentner penibel rechnen, ab welchem Zuverdienst die Rente gekürzt wird. Diese Zeiten sind vorbei: Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen bei allen vorgezogenen Altersrenten ersatzlos gestrichen. Ob Rente ab 63 nach 35 Versicherungsjahren, abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren oder Schwerbehindertenrente – Sie dürfen daneben so viel verdienen, wie Sie möchten, ohne dass ein Euro Rente verloren geht.

Ab der Regelaltersgrenze war der Zuverdienst ohnehin schon immer frei. Neu ist hier etwas anderes: Seit Januar 2026 macht die Aktivrente das Weiterarbeiten steuerlich attraktiv. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, erhält bis zu 2.000 Euro Bruttogehalt im Monat steuerfrei – ohne Progressionsvorbehalt, also ohne dass der Freibetrag den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte erhöht. Sozialabgaben fallen auf das Gehalt allerdings weiterhin an, und Selbstständige profitieren von der Regelung nicht.

Hinzuverdienst nach Rentenart: die Übersicht

Rentenart Hinzuverdienstgrenze Besonderheit
Regelaltersrente keine Aktivrente: 2.000 €/Monat Gehalt steuerfrei (seit 2026)
Vorgezogene Altersrente (z. B. Rente mit 63) keine (seit 2023) Beschäftigung bleibt rentenversicherungspflichtig – erhöht die spätere Rente
Rente für schwerbehinderte Menschen keine (seit 2023) wie vorgezogene Altersrente
Volle Erwerbsminderungsrente ca. 20.764 €/Jahr (2026) zusätzlich gilt: weniger als 3 Stunden Arbeit täglich
Teilweise Erwerbsminderungsrente ca. 41.528 €/Jahr (2026) Grenze wird jährlich dynamisch angepasst
Witwen-/Witwerrente Einkommensanrechnung mit Freibetrag eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet

Die wichtigste Ausnahme bleibt also die Erwerbsminderungsrente: Sie ersetzt ausgefallene Arbeitskraft – wer zu viel arbeitet, stellt den Rentenanspruch selbst infrage. Halten Sie hier unbedingt die Jahresgrenzen ein und stimmen Sie den Umfang der Tätigkeit mit der Rentenversicherung ab.

Steuern und Sozialabgaben: Was vom Zuverdienst bleibt

Unbegrenzt hinzuverdienen heißt nicht abgabenfrei. So werden Rente und Gehalt behandelt:

Einkommensteuer

Rente (mit Besteuerungsanteil) und Gehalt werden zusammen veranlagt – der Zuverdienst kann den Steuersatz auf alles heben. Ausnahme: der Aktivrenten-Freibetrag ab Regelaltersgrenze.

Krankenversicherung

Auf das Gehalt zahlen Sie normale KV- und Pflegebeiträge; als beschäftigter Rentner gilt meist die Krankenversicherung der Rentner plus Beitrag aus dem Lohn.

Rentenversicherung

Vor der Regelaltersgrenze pflichtversichert – jeder Beitrag erhöht die Rente. Danach beitragsfrei; freiwillige Weiterzahlung ist möglich und bringt jährliche Zuschläge.

Minijob

Bis 603 Euro monatlich (2026) bleibt der Zuverdienst pauschal besteuert und für Sie praktisch abgabenfrei – der einfachste Weg für kleine Nebenjobs.

Arbeitslosenversicherung

Ab der Regelaltersgrenze entfällt Ihr Beitragsanteil komplett – das Nettogehalt steigt.

Rentenerhöhung durch Arbeit

Wer nach Rentenbeginn weiter einzahlt, bekommt die zusätzlichen Entgeltpunkte jedes Jahr zum 1. Juli gutgeschrieben.

Rechenbeispiel: Lohnt sich Arbeiten neben der Rente?

Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Rentnerin ab Regelaltersgrenze arbeitet 2026 für 1.800 Euro brutto im Monat weiter. Dank Aktivrente bleibt das Gehalt komplett einkommensteuerfrei; abgezogen werden nur die Sozialbeiträge. Zusätzlich erhöhen die weiter gezahlten Rentenbeiträge ihre Rente jedes Jahr spürbar. Vor 2026 wäre auf denselben Verdienst je nach Rentenhöhe schnell ein vierstelliger Steuerbetrag im Jahr fällig geworden.

Auch für Frührentner rechnet sich Arbeit doppelt: Der Lohn kommt ungekürzt zur Rente dazu, und die Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung gleichen einen Teil der Abschläge wieder aus. Wichtig ist nur der Blick auf die Steuer – wer neben einer vorgezogenen Rente gut verdient, sollte Rücklagen für die Nachzahlung bilden oder die Steuerklasse prüfen.

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Fünf Tipps für den Zuverdienst im Ruhestand

  • Arbeitgeber informieren: Melden Sie den Rentenbezug der Personalabteilung – für die korrekte Abrechnung von Steuer und Sozialversicherung.
  • Aktivrente nutzen: Ab der Regelaltersgrenze lohnt reguläre Beschäftigung 2026 steuerlich oft mehr als ein Minijob – rechnen Sie beide Varianten durch.
  • EM-Rente: Grenzen im Blick behalten: Vor Aufnahme einer Tätigkeit den Hinzuverdienst schriftlich mit der Deutschen Rentenversicherung klären.
  • Weiter einzahlen prüfen: Nach der Regelaltersgrenze können Sie freiwillig rentenversichert bleiben – der Arbeitgeberanteil fließt dann nicht mehr ins Leere, und Ihre Rente steigt jährlich.
  • Kranken- und Pflegeversicherung klären: Je nach Konstellation (KVdR, freiwillig versichert, privat) unterscheiden sich die Beiträge auf Rente und Lohn deutlich – eine Beratung schafft Klarheit.

Häufige Fragen zu Rente und Hinzuverdienst

Wie viel darf ich als Rentner 2026 dazuverdienen?

Bei allen Altersrenten: unbegrenzt. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten sind seit 2023 abgeschafft. Nur bei Erwerbsminderungsrenten gelten 2026 weiterhin Grenzen von rund 20.764 Euro (volle EM) bzw. rund 41.528 Euro (teilweise EM) im Jahr.

Was ist die Aktivrente?

Seit Januar 2026 bleiben für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro Bruttogehalt im Monat steuerfrei – maximal 24.000 Euro im Jahr, ohne Progressionsvorbehalt. Sozialabgaben fallen weiterhin an; Selbstständige sind nicht begünstigt.

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich mit 63 in Rente gehe und weiterarbeite?

Nein. Der Abschlag für den vorgezogenen Rentenbeginn bleibt zwar bestehen, aber Ihr Zuverdienst kürzt die Rente nicht mehr. Im Gegenteil: Die Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung erhöhen Ihre Rente ab dem nächsten Rentenanpassungstermin.

Muss ich als arbeitender Rentner Steuern zahlen?

Grundsätzlich ja: Rente und Arbeitslohn werden gemeinsam versteuert. Ab der Regelaltersgrenze schützt seit 2026 der Aktivrenten-Freibetrag bis 2.000 Euro Monatsgehalt. Bei vorgezogenen Renten gibt es diesen Freibetrag nicht – hier sollten Sie eine mögliche Steuernachzahlung einplanen.

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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.