Das Wichtigste in Kürze
- Die Mütterrente rechnet Kindererziehungszeiten als Entgeltpunkte auf die gesetzliche Rente an – für Mütter wie Väter.
- Für vor 1992 geborene Kinder gibt es aktuell 2,5 Entgeltpunkte, für ab 1992 geborene 3 Entgeltpunkte pro Kind.
- Ein Entgeltpunkt entspricht seit Juli 2026 42,52 Euro Monatsrente – rund 106 Euro pro vor-1992-Kind, rund 128 Euro pro späterem Kind.
- Mit der Mütterrente III soll ab 2027 der Unterschied zwischen den Jahrgängen entfallen – die Auszahlung ist aber erst später zu erwarten.
Was die Mütterrente ist
Die Mütterrente ist kein eigener Rententyp, sondern die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung. Wer ein Kind großgezogen hat, bekommt dafür Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben – ganz so, als hätte er in dieser Zeit gearbeitet und Beiträge gezahlt. Der Name ist historisch: Anspruch hat der Elternteil, der die Erziehung überwiegend übernommen hat, das können auch Väter, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sein.
Wie viel Mütterrente gibt es pro Kind?
Entscheidend ist das Geburtsjahr des Kindes. Für vor 1992 geborene Kinder werden 2,5 Erziehungsjahre anerkannt, für ab 1992 geborene 3 Jahre – jedes Jahr bringt einen Entgeltpunkt.
| Geburtsjahr des Kindes | Entgeltpunkte | Rente pro Monat (bei 42,52 € Rentenwert) |
|---|---|---|
| vor 1992 | 2,5 pro Kind | rund 106 € |
| ab 1992 | 3,0 pro Kind | rund 128 € |
Ein Rechenbeispiel: Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern erhält 3 × 2,5 = 7,5 Entgeltpunkte – das sind rund 319 Euro mehr Rente im Monat. Die Beträge steigen mit jeder Rentenanpassung, weil sie am aktuellen Rentenwert hängen. Wie der Rentenwert in die Rente einfließt, erklärt unsere Seite zur Rentenberechnung.

Mütterrente III: Was sich ab 2027 ändern soll
Mit der geplanten Mütterrente III soll die Unterscheidung nach dem Geburtsjahr fallen: Auch für vor 1992 geborene Kinder würden dann drei volle Erziehungsjahre anerkannt – ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt pro Kind. Die Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die tatsächliche Auszahlung verzögert sich wegen des technischen Aufwands bei der Rentenversicherung aber voraussichtlich. Die Anrechnung erfolgt dann rückwirkend – niemand verliert also Ansprüche. Über den genauen Start informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Muss ich die Mütterrente beantragen?
In den meisten Fällen läuft die Anrechnung automatisch, sobald die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto erfasst sind. Trotzdem lohnt eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung: Fehlen Erziehungszeiten – etwa weil sie nie gemeldet wurden – müssen Sie sie mit dem entsprechenden Formular nachtragen lassen. Bei bereits laufender Rente prüft die Rentenversicherung neue Ansprüche und zahlt Nachschläge in der Regel von selbst.
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Häufige Fragen zur Mütterrente
Wie viel Mütterrente bekomme ich pro Kind?
Für vor 1992 geborene Kinder 2,5 Entgeltpunkte (rund 106 Euro monatlich), für ab 1992 geborene 3 Entgeltpunkte (rund 128 Euro), jeweils beim Rentenwert von 42,52 Euro seit Juli 2026. Die Beträge steigen mit jeder Rentenanpassung.
Bekommen auch Väter die Mütterrente?
Ja. Die Erziehungszeiten werden dem Elternteil zugerechnet, der die Erziehung überwiegend übernommen hat. Das können Väter, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern ebenso sein wie Mütter.
Was ändert sich mit der Mütterrente III?
Vor 1992 geborene Kinder sollen ab 2027 ebenfalls drei volle Erziehungsjahre bringen – ein halber Entgeltpunkt mehr pro Kind. Die Auszahlung dürfte sich wegen der technischen Umsetzung verzögern, erfolgt dann aber rückwirkend.
Muss ich die Mütterrente beantragen?
Meist nicht, wenn die Erziehungszeiten im Konto stehen. Sind sie nicht erfasst, sollten Sie eine Kontenklärung anstoßen und die Zeiten nachtragen lassen – sonst bleibt der Zuschlag aus.
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