Das Wichtigste in Kürze
- Der GKV-Beitrag besteht aus 14,6 Prozent allgemeinem Satz plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag (Ø 2,9 Prozent in 2026).
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beides hälftig.
- Beiträge werden 2026 bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro/Monat berechnet.
- Dazu kommt die Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, Kinderlose zahlen einen Zuschlag.
- Die Kassen unterscheiden sich nur beim Zusatzbeitrag – ein Wechsel spart schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.
Auf kaum einer Gehaltsabrechnung ist der Posten so groß und so wenig verstanden: die Krankenkassenbeiträge. Wie sie sich zusammensetzen, wer wie viel zahlt und wo sich sparen lässt – der komplette Überblick für 2026.
So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen
| Bestandteil | Satz 2026 | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | je 7,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
| Zusatzbeitrag (kassenindividuell) | Ø 2,9 % (Spanne ca. 2,2–4,4 %) | ebenfalls hälftig geteilt |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (+ 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag ab 23) | hälftig; Zuschlag trägt der Arbeitnehmer allein |
Ein Rechenbeispiel: Bei 4.000 Euro Brutto und einer Kasse mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag zahlen Sie als Arbeitnehmer rund 350 Euro für Kranken- und (mit Kind) 72 Euro für die Pflegeversicherung – den gleichen KV-Anteil übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Beitragsbemessungsgrenze: der Deckel nach oben
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben – 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Krankenkassenbeiträge; der Höchstbeitrag liegt damit (mit Ø-Zusatzbeitrag) bei gut 500 Euro Arbeitnehmeranteil. Alle Rechengrößen samt Historie finden Sie in der Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen.
Rentner, Selbstständige, Minijob: Wer zahlt was?
- Rentner: zahlen den halben allgemeinen Satz plus halben Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente; die Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Auf Betriebsrenten gilt ein Freibetrag.
- Selbstständige: versichern sich freiwillig und tragen den vollen Beitrag allein – mindestens auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage, wodurch auch bei kleinem Gewinn ein Mindestbeitrag von grob 250 Euro anfällt.
- Minijobber: zahlen selbst keine Krankenkassenbeiträge, der Arbeitgeber führt Pauschalen ab – ein eigener Krankenversicherungsschutz besteht dadurch aber nicht.
- Familienversicherte: Ehepartner und Kinder ohne bzw. mit geringem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Zusatzbeitrag vergleichen: das Sparpotenzial
Da Leistungen zu über 90 Prozent gesetzlich festgelegt sind, entscheidet vor allem der Zusatzbeitrag über die Kosten. Zwischen günstiger und teurer Kasse liegen aktuell über zwei Prozentpunkte – bei 4.000 Euro Brutto sind das mehr als 500 Euro Ersparnis pro Jahr. Der Wechsel ist nach zwölf Monaten Mitgliedschaft (oder bei jeder Erhöhung sofort per Sonderkündigungsrecht) unkompliziert möglich; wie es geht, zeigt der Ratgeber zum Krankenkassenwechsel.
Mehr Leistung statt nur GKV-Standard?
Zahnersatz, Chefarzt, Krankengeld: Zusatzversicherungen schließen die Lücken der Kasse.
Häufige Fragen zu Krankenkassenbeiträgen
Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge 2026?
Bis zu welchem Einkommen zahle ich Beiträge?
Warum ist mein Beitrag gestiegen, obwohl mein Gehalt gleich blieb?
Was zahlen Selbstständige mindestens?
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