Das Wichtigste in Kürze
- Bei Flugausfall oder großer Verspätung haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Betreuung und oft eine Ausgleichszahlung.
- Die Entschädigung zahlt die Airline, nicht eine Versicherung. Sie beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro.
- Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung deckt dagegen Kosten ab, die durch den Ausfall an anderer Stelle entstehen.
- Bewahren Sie Tickets, Belege und die Ausfallbestätigung auf, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Der Flug fällt aus, die Anschlussverbindung ist weg, der Urlaub beginnt mit Stress. Viele Reisende wissen nicht, welche Rechte sie haben und welche Versicherung wann hilft. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Fluggastrechten und Reiseversicherung und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung
Bei Flügen aus der EU oder mit einer EU-Airline greift die Fluggastrechteverordnung. Sie verpflichtet die Airline bei Annullierung oder großer Verspätung zur Betreuung, also zu Verpflegung, Kommunikation und gegebenenfalls einer Übernachtung. Dazu kommt oft eine Ausgleichszahlung. Wichtig: Diese Leistungen schuldet die Fluggesellschaft, nicht eine Versicherung. Sie sind also kostenlos und stehen Ihnen von Gesetzes wegen zu.
Wie hoch die Ausgleichszahlung ist
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
| Flugstrecke | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| bis 1.500 Kilometer | 250 Euro |
| 1.500 bis 3.500 Kilometer | 400 Euro |
| über 3.500 Kilometer | 600 Euro |
Voraussetzung ist meist eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden, die die Airline zu verantworten hat. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter entfällt der Anspruch.
Wann die Reiseversicherung hilft
Die Fluggastrechte decken nur den Flug selbst ab. Entstehen durch den Ausfall weitere Kosten, ist die Reiseversicherung gefragt. Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie eine Reise wegen des Ausfalls gar nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung hilft, wenn Sie eine bereits begonnene Reise abbrechen müssen. Auch Folgekosten wie eine verpasste Anschlussbuchung oder eine zusätzliche Übernachtung können je nach Police abgedeckt sein.
Für die Reise gut abgesichert
Fluggastrechte und Reiseversicherung ergänzen sich. Vergleichen Sie den passenden Reiseschutz für Ihre nächste Reise.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
- Bestätigung sichern
Lassen Sie sich den Flugausfall oder die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen.
- Belege sammeln
Heben Sie Tickets, Bordkarten und Quittungen für Verpflegung und Übernachtung auf.
- Ansprüche stellen
Fordern Sie die Ausgleichszahlung bei der Airline und melden Sie Folgekosten Ihrer Reiseversicherung.
Zwei Quellen, ein Ziel
Beim Flugausfall verwechseln viele die Zuständigkeiten. Merken Sie sich: Den Flug selbst regelt die Airline über die Fluggastrechte, alles andere die Reiseversicherung. Nutzen Sie beide Quellen. Die Ausgleichszahlung der Airline bekommen Sie zusätzlich zur Leistung der Versicherung, sie wird nicht angerechnet.
Zu den grundlegenden Pflichten der Fluggesellschaften gehört zunächst die Betreuung der Passagiere. Bei längeren Wartezeiten haben die Airlines Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten bereit zu stellen. Ist eine Übernachtung nötig, hat die Airline auch dies zu organisieren. Außerdem haben Passagiere Anspruch auf anderweitige Beförderung zu ihrem Ziel oder Rückzahlung des Ticketpreises.
Unter gewissen Umständen können Fluggäste auch rechtliche Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung Flugausfall geltend machen. Die Höhe ist abhängig von der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.
Häufige Fragen zu Flugausfällen und Versicherungen
Wer zahlt bei einem Flugausfall?
Wie hoch ist die Entschädigung?
Wann entfällt der Anspruch?
Wann hilft die Reiseversicherung?
Was muss ich tun?
Auch wichtig: Mehr zum Thema: wann die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reiseabsage die Stornokosten erstattet.

