Versicherungswissen

Flugausfall:Welche Rechte und welche Versicherung greifen?

Flugausfall: Welche Rechte und welche Versicherung greifen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Flugausfall oder großer Verspätung haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Betreuung und oft eine Ausgleichszahlung.
  • Die Entschädigung zahlt die Airline, nicht eine Versicherung. Sie beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro.
  • Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung deckt dagegen Kosten ab, die durch den Ausfall an anderer Stelle entstehen.
  • Bewahren Sie Tickets, Belege und die Ausfallbestätigung auf, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Flug fällt aus, die Anschlussverbindung ist weg, der Urlaub beginnt mit Stress. Viele Reisende wissen nicht, welche Rechte sie haben und welche Versicherung wann hilft. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Fluggastrechten und Reiseversicherung und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung

Bei Flügen aus der EU oder mit einer EU-Airline greift die Fluggastrechteverordnung. Sie verpflichtet die Airline bei Annullierung oder großer Verspätung zur Betreuung, also zu Verpflegung, Kommunikation und gegebenenfalls einer Übernachtung. Dazu kommt oft eine Ausgleichszahlung. Wichtig: Diese Leistungen schuldet die Fluggesellschaft, nicht eine Versicherung. Sie sind also kostenlos und stehen Ihnen von Gesetzes wegen zu.

Wie hoch die Ausgleichszahlung ist

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

Flugstrecke Ausgleichszahlung
bis 1.500 Kilometer 250 Euro
1.500 bis 3.500 Kilometer 400 Euro
über 3.500 Kilometer 600 Euro
Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Voraussetzung ist meist eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden, die die Airline zu verantworten hat. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter entfällt der Anspruch.

Wann die Reiseversicherung hilft

Die Fluggastrechte decken nur den Flug selbst ab. Entstehen durch den Ausfall weitere Kosten, ist die Reiseversicherung gefragt. Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie eine Reise wegen des Ausfalls gar nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung hilft, wenn Sie eine bereits begonnene Reise abbrechen müssen. Auch Folgekosten wie eine verpasste Anschlussbuchung oder eine zusätzliche Übernachtung können je nach Police abgedeckt sein.

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So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

  1. Bestätigung sichern

    Lassen Sie sich den Flugausfall oder die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen.

  2. Belege sammeln

    Heben Sie Tickets, Bordkarten und Quittungen für Verpflegung und Übernachtung auf.

  3. Ansprüche stellen

    Fordern Sie die Ausgleichszahlung bei der Airline und melden Sie Folgekosten Ihrer Reiseversicherung.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Zwei Quellen, ein Ziel

Beim Flugausfall verwechseln viele die Zuständigkeiten. Merken Sie sich: Den Flug selbst regelt die Airline über die Fluggastrechte, alles andere die Reiseversicherung. Nutzen Sie beide Quellen. Die Ausgleichszahlung der Airline bekommen Sie zusätzlich zur Leistung der Versicherung, sie wird nicht angerechnet.

Zu den grundlegenden Pflichten der Fluggesellschaften gehört zunächst die Betreuung der Passagiere. Bei längeren Wartezeiten haben die Airlines Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten bereit zu stellen. Ist eine Übernachtung nötig, hat die Airline auch dies zu organisieren. Außerdem haben Passagiere Anspruch auf anderweitige Beförderung zu ihrem Ziel oder Rückzahlung des Ticketpreises.
Unter gewissen Umständen können Fluggäste auch rechtliche Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung Flugausfall geltend machen. Die Höhe ist abhängig von der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.

Häufige Fragen zu Flugausfällen und Versicherungen

Wer zahlt bei einem Flugausfall?
Die Ausgleichszahlung und Betreuung schuldet die Airline nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Folgekosten deckt die Reiseversicherung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro, meist ab drei Stunden Verspätung, die die Airline zu verantworten hat.
Wann entfällt der Anspruch?
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik, die die Airline nicht beeinflussen kann.
Wann hilft die Reiseversicherung?
Wenn durch den Ausfall weitere Kosten entstehen, etwa eine nicht angetretene Reise, ein Reiseabbruch oder eine zusätzliche Übernachtung.
Was muss ich tun?
Den Ausfall bestätigen lassen, Belege sammeln und die Ansprüche bei Airline und Reiseversicherung geltend machen.

Auch wichtig: Mehr zum Thema: wann die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reiseabsage die Stornokosten erstattet.

Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.