Das Wichtigste in Kürze
- Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflicht ist eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, keine bloße Ordnungswidrigkeit.
- Vorsätzlich droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, fahrlässig bis zu sechs Monate.
- Eine Verurteilung bringt in der Regel sechs Punkte in Flensburg und kann ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug nach sich ziehen.
- Ohne gültige Versicherung wird das Fahrzeug von der Zulassungsstelle stillgelegt. Verursachen Sie einen Schaden, haften Sie persönlich.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland Pflicht, und das aus gutem Grund: Sie schützt Unfallopfer vor den finanziellen Folgen. Wer ohne diesen Schutz fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern macht sich strafbar. Die Konsequenzen reichen von einer hohen Geldstrafe bis zum Eintrag ins Führungszeugnis.
Welche Strafe droht?
Anders als zu schnelles Fahren oder Falschparken ist das Fahren ohne Versicherung kein Verkehrsverstoß, sondern eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz. Das Strafmaß hängt davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde:
| Tatform | Strafrahmen |
|---|---|
| Vorsätzlich gefahren | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
| Fahrlässig gefahren | Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe |
| Geldstrafe | bis zu 180 Tagessätze nach Nettoeinkommen |
Ein Tagessatz entspricht ungefähr einem Tagesnettoeinkommen. Bei 3.000 Euro Monatsnetto sind das 100 Euro pro Tagessatz, 180 Tagessätze ergeben also 18.000 Euro Geldstrafe.
Folgen für Führerschein und Fahrzeug
Mit der Strafe ist es oft nicht getan. Eine Verurteilung führt in der Regel zu sechs Punkten im Fahreignungsregister und kann mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden sein. Ab 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft und erhalten einen Eintrag ins Führungszeugnis. Das Fahrzeug selbst wird stillgelegt, denn der Versicherer meldet den fehlenden Schutz an die Zulassungsstelle. In schweren Fällen kann das Auto sogar eingezogen werden.
Im Schadenfall haften Sie selbst
Verursachen Sie ohne Versicherung einen Unfall, springt niemand ein. Sie haften für sämtliche Schäden persönlich, und bei Personenschäden können das schnell mehrere Hunderttausend Euro werden, ein finanzielles Risiko fürs ganze Leben.
Lückenlosen Versicherungsschutz sichern
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug immer versichert ist. Vergleichen Sie die Tarife und schließen Sie ohne Lücke ab.
Wie es überhaupt zum fehlenden Schutz kommt
Selten fährt jemand bewusst ohne Versicherung. Häufiger ist die Police erloschen, weil eine Beitragsrechnung unbezahlt blieb. Bleibt eine Mahnung folgenlos, kann der Versicherer den Schutz aussetzen, das Auto ist dann nicht mehr versichert, obwohl es noch zugelassen ist. Auch bei Mofas und E-Scootern, die ein gültiges Versicherungskennzeichen brauchen, kommt es vor, dass die jährliche Plakette nicht erneuert wird.
Mofa, E-Scooter und das Versicherungskennzeichen
Nicht nur Autos brauchen Schutz. Mofas, E-Scooter und Mopeds fahren mit einem Versicherungskennzeichen, der kleinen Plakette, die jedes Jahr die Farbe wechselt. Ist die Plakette abgelaufen oder fehlt sie, gilt das Fahrzeug als nicht versichert, und es greift dieselbe Strafvorschrift wie beim Auto. Erneuern Sie das Versicherungskennzeichen deshalb pünktlich zum Versicherungsjahr, das jeweils am 1. März beginnt. Wer mit abgelaufener Plakette erwischt wird, riskiert dieselben strafrechtlichen Folgen wie ein Autofahrer ohne Police.
Offene Beiträge sind die häufigste Falle
Die meisten Fälle von fehlendem Versicherungsschutz entstehen nicht aus böser Absicht, sondern durch eine nicht bezahlte Rechnung. Reagieren Sie auf jede Mahnung Ihres Versicherers sofort. Ein ausgesetzter Schutz macht aus einer Lappalie eine Straftat, und das Auto darf keinen Meter mehr fahren.

