Das Wichtigste in Kürze
- Beim Abmelden eines Autos endet auch die Versicherungspflicht. Der Versicherer setzt den Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung oder beendet ihn.
- Die Ruheversicherung schützt das abgestellte Fahrzeug bis zu 18 Monate kostenlos gegen Diebstahl, Brand und Elementarschäden, sofern es auf privatem Grund steht.
- Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten und lässt sich später auf ein neues Fahrzeug übertragen.
- Zum Abmelden brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung, die Kennzeichen und meist den Fahrzeugschein.
Ob Verkauf, längere Standzeit oder Verschrottung: Wer sein Auto abmeldet, muss auch an die Versicherung denken. Anders als beim reinen Versichererwechsel endet hier die Zulassung, und der Vertrag verändert sich. Was mit Ihrer Police und Ihrem Rabatt passiert, klärt dieser Ratgeber.
Was beim Abmelden mit der Versicherung passiert
Mit der Abmeldung an der Zulassungsstelle erlischt die Versicherungspflicht für das Fahrzeug. Die Zulassungsstelle informiert Ihren Versicherer automatisch. Dieser stellt den Vertrag entweder ruhend oder beendet ihn, je nachdem, was Sie vereinbaren. Zu viel gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach der Abmeldung bekommen Sie anteilig zurück.
Die beitragsfreie Ruheversicherung
Melden Sie das Auto vorübergehend ab, etwa über den Winter, springt in der Regel eine Ruheversicherung ein. Sie ist beitragsfrei und schützt das abgestellte Fahrzeug bis zu 18 Monate gegen Diebstahl, Brand und Elementarschäden. Voraussetzung ist, dass das Auto auf einem privaten, umfriedeten Grundstück oder in einer Garage steht. So ist der Wagen in der Pause weiter abgesichert, ohne dass Sie zahlen.
Nur auf privatem Grund geschützt
Die Ruheversicherung gilt nur, solange das abgemeldete Auto auf privatem Grund steht. Parken Sie es am öffentlichen Straßenrand, greift der Schutz nicht, und es droht zudem ein Bußgeld, weil ein abgemeldetes Fahrzeug dort nicht stehen darf.
Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten
Eine gute Nachricht: Ihre über Jahre erfahrene Schadenfreiheit verlieren Sie beim Abmelden nicht. Sie bleibt erhalten und lässt sich später auf ein neues Fahrzeug übertragen, in der Regel innerhalb mehrerer Jahre. Auch bei der Ruheversicherung läuft die Einstufung weiter. Melden Sie irgendwann ein neues Auto an, übernehmen Sie Ihren Rabatt einfach wieder.
Nach der Pause günstig wieder anmelden
Wenn das Auto zurück auf die Straße soll, lohnt der Tarifvergleich. Nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mit und sparen Sie.
So melden Sie das Auto richtig ab
- Unterlagen bereitlegen
Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichen und meist den Fahrzeugschein.
- Zur Zulassungsstelle
Melden Sie das Fahrzeug dort ab. Das geht inzwischen vielerorts auch online.
- Versicherung informieren
In der Regel meldet die Zulassungsstelle die Abmeldung. Klären Sie mit dem Versicherer, ob der Vertrag ruht oder endet.
Ruhen lassen statt kündigen
Wer das Auto nur vorübergehend abmeldet, sollte den Vertrag nicht kündigen, sondern ruhen lassen. Die Ruheversicherung ist beitragsfrei, schützt das Fahrzeug weiter und hält Ihre Schadenfreiheitsklasse am Laufen. Bei der Wiederanmeldung geht es dann ohne Umwege weiter, oft sogar beim selben Versicherer mit wenigen Klicks.
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