Das Wichtigste in Kürze
- Schäden durch austretendes Leitungswasser übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gemeinsam: die Hausrat das Inventar, die Wohngebäude die Bausubstanz.
- Ein Schaden durch eine undichte Silikonfuge ist nach einem BGH-Urteil kein Leitungswasserschaden und damit oft nicht versichert.
- Viele moderne Tarife schließen Nässeschäden durch undichte Fugen aber ausdrücklich ein. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
- Läuft Wasser in die Wohnung darunter, springt Ihre Privathaftpflicht für den Schaden beim Nachbarn ein.
Ein Wasserschaden im Bad ist schnell passiert: Ein Schlauch platzt, eine Dichtung gibt nach, oder eine Fuge wird mit den Jahren undicht. Wer dann zahlt, hängt entscheidend von der Ursache ab. Genau hier gibt es eine teure Falle, die viele erst im Schadenfall bemerken.
Wenn Leitungswasser austritt
Der klassische Fall ist ein Rohrbruch oder ein undichter Anschluss: Wasser tritt aus einer Leitung oder einer fest verbundenen Armatur aus. Solche Leitungswasserschäden sind gut abgesichert. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die Bausubstanz, also durchnässte Wände, Estrich und Fliesen. Die Hausratversicherung ersetzt das beschädigte Inventar wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte. Beide greifen ineinander, je nachdem, was betroffen ist.
Die teure Falle: undichte Silikonfuge
Anders sieht es aus, wenn das Wasser durch eine undichte Silikonfuge in der Dusche oder Wanne sickert. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dies kein Leitungswasserschaden ist, weil die Fuge nicht zum Rohrnetz gehört. Solche Schäden gelten als allmählich entstanden und sind im Standardschutz oft ausgeschlossen. Viele Versicherer bieten inzwischen aber einen ausdrücklichen Einschluss für Nässeschäden durch undichte Fugen an.
Prüfen Sie den Einschluss von Fugenschäden
Ob Ihr Tarif Nässeschäden durch undichte Fugen abdeckt, steht in den Bedingungen. Ist der Punkt nicht genannt, sollten Sie ihn gezielt einschließen lassen. Sonst tragen Sie einen häufigen und teuren Badschaden komplett selbst.
Wenn der Nachbar betroffen ist
Läuft das Wasser durch die Decke in die Wohnung darunter, entsteht ein Schaden bei einem Dritten. Dafür ist Ihre Privathaftpflicht zuständig, sofern Sie den Schaden verursacht haben. Sie übernimmt die Reparatur beim Nachbarn. Den Schaden an Ihrem eigenen Eigentum regeln dagegen Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäude- und Hausratschutz prüfen
Achten Sie auf den Einschluss von Nässeschäden durch undichte Fugen. Vergleichen Sie die Tarife und schließen Sie diese Lücke.
Vorbeugen und im Schadenfall richtig handeln
Viele Badschäden lassen sich vermeiden. Kontrollieren Sie die Silikonfugen regelmäßig und erneuern Sie sie, sobald sie spröde werden oder sich ablösen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Obliegenheit: Wer die Wartung vernachlässigt, riskiert im Schadenfall Kürzungen. Tritt doch Wasser aus, drehen Sie zuerst den Haupthahn zu, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie ihn umgehend Ihrem Versicherer.
Die Silikonfuge ist die häufigste Streitfrage im Bad
Kaum ein Punkt sorgt für so viel Ärger wie die undichte Fuge. Standardmäßig zahlt dafür oft niemand. Lassen Sie deshalb beim Abschluss ausdrücklich Nässeschäden durch undichte Fugen einschließen und erneuern Sie alte Fugen rechtzeitig. Diese zwei Maßnahmen ersparen Ihnen im Ernstfall einen teuren Streit.

