Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftsführer haften für Fehlentscheidungen persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
- Die D&O-Versicherung, eine Vermögensschadenhaftpflicht für Führungskräfte, schützt vor diesem Risiko.
- Sie greift bei der Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und bei der Außenhaftung gegenüber Dritten.
- Schutz gibt es ab etwa 62 Euro im Monat. Der Abschluss sollte mit Zustimmung der Gesellschafter erfolgen.
Wer ein Unternehmen führt, trifft täglich Entscheidungen mit Tragweite. Geht etwas schief, haftet der Geschäftsführer schnell persönlich, und zwar mit dem privaten Vermögen. Die D&O-Versicherung schützt genau davor. Was sie leistet und worauf Geschäftsführer achten sollten, klärt dieser Ratgeber.
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers
Ein Geschäftsführer ist verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen. Verstößt er dagegen, etwa durch eine Fehlentscheidung, eine versäumte Pflicht oder einen Organisationsfehler, haftet er für den entstandenen Schaden. Und zwar nicht beschränkt auf das Geschäftsvermögen, sondern persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Schon ein einziger Fehler kann existenzbedrohend werden.
Was die D&O-Versicherung leistet
Die D&O-Versicherung, abgeleitet von Directors and Officers, ist eine besondere Vermögensschadenhaftpflicht für Mitglieder der Geschäftsleitung. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. Dabei greift sie in zwei Richtungen:
| Haftungsart | Wer fordert |
|---|---|
| Innenhaftung | das eigene Unternehmen verlangt Ersatz vom Geschäftsführer |
| Außenhaftung | Dritte wie Gläubiger, Kunden oder Behörden fordern Ersatz |
Die Innenhaftung ist in der Praxis der häufigste Fall, etwa wenn die Gesellschafter den Geschäftsführer in Regress nehmen.
Kosten und Abschluss
Der Schutz ist günstiger, als viele denken. Für kleinere Unternehmen gibt es D&O-Tarife ab etwa 62 Euro im Monat. Im Verhältnis zum möglichen Schaden, der schnell sechsstellig wird, ist das wenig. Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Beim Abschluss sollte die Gesellschafterversammlung zustimmen, denn meist schließt die Gesellschaft die Versicherung zugunsten des Geschäftsführers ab.
Auch für kleine Unternehmen sinnvoll
Die D&O-Versicherung ist nicht nur etwas für große Konzerne. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen trifft die persönliche Haftung den Geschäftsführer hart, weil er oft selbst Gesellschafter ist. Der Schutz lohnt sich deshalb auch hier.
Geschäftsführer richtig absichern
Schützen Sie Ihr Privatvermögen vor der persönlichen Haftung. Vergleichen Sie D&O-Tarife und passende Gewerbeabsicherungen.
Weitere wichtige Absicherungen
Die D&O-Versicherung deckt das Haftungsrisiko ab, doch ein Geschäftsführer sollte auch an sich selbst denken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das eigene Einkommen, falls er aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Eine Unfallversicherung und eine private Absicherung der Altersvorsorge gehören ebenfalls dazu, denn Geschäftsführer sind oft nicht über die gesetzliche Rente abgesichert. So steht nicht nur das Unternehmen, sondern auch die eigene Existenz auf festem Grund.
Die persönliche Haftung wird oft unterschätzt
Viele Geschäftsführer wiegen sich in Sicherheit, weil sie für eine GmbH arbeiten. Doch die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt das Unternehmen, nicht den Geschäftsführer persönlich. Für eigene Pflichtverletzungen haftet er mit dem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung ist deshalb für jeden Geschäftsführer eine der wichtigsten Policen überhaupt.

