Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Vermögensschadenhaftpflicht Rechner oben berechnen Sie den Beitrag für Ihren Beruf und vergleichen die Tarife der Versicherer.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden ab: finanzielle Verluste Ihrer Kunden durch Beratungs- oder Arbeitsfehler.
- Für einige Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Versicherungsmakler.
- Der Beitrag hängt von Beruf, Umsatz und Versicherungssumme ab; beratende Berufe zahlen ab rund 20 bis 40 Euro im Monat.
Vermögensschadenhaftpflicht berechnen: So nutzen Sie den Online-Rechner
Mit dem Online-Rechner oben berechnen Sie Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Beruf und Jahresumsatz angeben, gewünschte Versicherungssumme wählen, Tarife mit Leistungen und Beitrag vergleichen. Der Rechner deckt die klassischen beratenden und prüfenden Berufe ebenso ab wie IT-Dienstleister, Immobilienmakler, Hausverwalter, Existenzgründer und andere freie Berufe, deren Fehler beim Auftraggeber direkt ins Geld gehen. Abgeschlossen wird direkt online, der Versicherungsschutz beginnt je nach Tarif sofort.
Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht, und genau deshalb zahlt hier weder die Privathaftpflicht noch die Betriebshaftpflicht. Typische Beispiele:
- Der Steuerberater versäumt eine Frist, der Mandant zahlt Säumniszuschläge und verliert Erstattungen.
- Der Rechtsanwalt übersieht eine Verjährung, der Anspruch des Mandanten ist verloren.
- Der Versicherungsmakler vergisst eine Deckungserweiterung, der Kunde bleibt im Schadenfall unterversichert.
- Der Hausverwalter verpasst eine Mieterhöhungsfrist oder zahlt aus der falschen Rücklage.
- Der IT-Dienstleister spielt ein fehlerhaftes Update ein, beim Kunden steht die Produktion still.
Solche Fristversäumnisse und Beratungsfehler verursachen schnell fünf- bis sechsstellige Schadensersatzforderungen, und beratende Berufsgruppen haften dafür unbegrenzt, Freiberufler auch mit dem Privatvermögen. Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob der Schadensersatz-Anspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen ab, ein eingebauter passiver Rechtsschutz.
Für welche Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?
| Berufsgruppe | Status |
|---|---|
| Rechtsanwälte, Notare | gesetzlich vorgeschrieben (Zulassungsvoraussetzung) |
| Steuerberater, Wirtschaftsprüfer | gesetzlich vorgeschrieben |
| Versicherungsmakler und -berater | gesetzlich vorgeschrieben (§ 34d GewO) |
| Immobiliardarlehens- und Finanzanlagenvermittler | gesetzlich vorgeschrieben (§ 34i / § 34f GewO) |
| Hausverwalter (WEG), Immobilienmakler, IT-Berater, Unternehmensberater, Übersetzer | freiwillig, aber dringend empfohlen |
Für die Pflichtberufe schreibt der Gesetzgeber Mindest-Versicherungssummen vor, etwa 250.000 Euro je Versicherungsfall bei Rechtsanwälten. Freiwillig Versicherte wählen die Deckung passend zum größten realistischen Schaden ihrer Mandate.
Was kostet die Vermögensschadenhaftpflicht?
Der Beitrag richtet sich nach Beruf und Branche (Risikoklasse), Umsatz, Mitarbeiterzahl und der gewählten Deckungssumme; mitversichert sind in der Regel auch angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens:
| Beruf (Beispiel, solo) | Versicherungssumme | Typischer Beitrag |
|---|---|---|
| Unternehmensberater / IT-Berater | 250.000 € | ≈ 20 bis 45 €/Monat |
| Hausverwalter | 500.000 € | ≈ 25 bis 55 €/Monat |
| Steuerberater | 250.000 € (Pflicht) | ≈ 40 bis 90 €/Monat |
Eine höhere Versicherungssumme kostet oft nur wenige Euro mehr, prüfen Sie deshalb, ob die Mindestdeckung zu Ihren Auftragsgrößen passt. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 250 bis 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Vermögensschaden- oder Betriebshaftpflicht: Sie brauchen meist beide
Die Aufgabenteilung ist klar, auch wenn beide oft unter dem Oberbegriff Berufshaftpflicht laufen: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden (der Kunde stolpert im Büro, der Laptop des Kunden fällt herunter), die Vermögensschadenhaftpflicht die reinen Finanzschäden aus der beruflichen Tätigkeit. Beratende Berufe brauchen in der Regel beide Bausteine; viele Versicherer bündeln sie in einem Vertrag. Mehr zu Leistungen und Berufsbildern lesen Sie im Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht.
