Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Anhänger braucht ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Haftpflichtversicherung – auch der kleine 750-kg-Anhänger.
- Die Kosten sind überschaubar: einfache Anhänger sind ab etwa 30 bis 60 Euro im Jahr versichert.
- Seit der Gesetzesänderung vom 17. Juli 2020 haftet bei Unfällen im Gespann primär das Zugfahrzeug.
- Die Anhänger-Haftpflicht zahlt vor allem, wenn sich der Anhänger abgekoppelt selbstständig macht.
- Gegen Diebstahl und Sturm hilft eine optionale Teilkasko.
Versicherungspflicht: Warum der Anhänger eine eigene Versicherung braucht
Ein Anhänger fährt zwar nie allein, rechtlich ist er aber ein eigenes Fahrzeug: Er wird zugelassen, bekommt ein eigenes Kennzeichen und braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht. Ohne diese Versicherung gibt es keine Zulassung – das gilt für den kleinen Baumarkt-Anhänger genauso wie für den großen Pferdeanhänger. Die Police deckt Schäden ab, die Dritten im Straßenverkehr durch den Anhänger entstehen, etwa wenn er beim Rangieren ein anderes Auto touchiert oder sich auf abschüssiger Straße selbstständig macht. Abgeschlossen ist die Versicherung online in wenigen Minuten.
750 kg Anhänger versichern: der Standardfall
Die meisten privaten Anhänger sind ungebremste 750-kg-Anhänger – und genau die sind am günstigsten zu versichern. Die Haftpflicht kostet je nach Versicherer etwa 30 bis 60 Euro im Jahr. Ein eigener Schadenfreiheitsrabatt wie beim Auto existiert nicht, dafür ist der Beitrag von Anfang an niedrig. Auch die Hauptuntersuchung ist mit dem gültigen Kennzeichen Pflicht: alle zwei Jahre, unabhängig vom Gewicht.
| Anhängertyp | Haftpflicht pro Jahr (ca.) |
|---|---|
| Ungebremster Anhänger bis 750 kg | 30–60 € |
| Gebremster Anhänger bis 2.000 kg | 50–90 € |
| Pferdeanhänger | 60–110 € |
| Bootstrailer | 50–100 € |
| Wohnwagen | 80–150 € (plus Teilkasko empfohlen) |
Richtwerte für private Nutzung; gewerbliche Anhänger und hohe Gesamtgewichte kosten mehr.
Unfall mit Anhänger: Wer haftet seit 2020?
Lange galt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs das 50:50-Prinzip zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Seit das neue Gesetz zur Haftung am 17. Juli 2020 in Kraft trat, ist das Geschichte: Verursacht ein Pkw mit Anhänger im Straßenverkehr einen Unfall, haftet grundsätzlich der Halter des Zugfahrzeugs – dessen Kfz-Versicherer muss den gesamten Schaden zahlen und reguliert gegenüber allen geschädigten Personen. Diese Änderung senkte auch die Prämien deutlich. Die separate Anhängerversicherung zahlt nur noch anteilig, wenn der Anhänger die Unfallgefahr erhöht hat, etwa durch Überladung oder einen technischen Defekt.
Ihren großen Auftritt hat die Anhänger-Haftpflicht beim abgekoppelten Anhänger: Rollt er zum Beispiel auf dem Parkplatz weg oder platzt ein Reifen des abgestellten Anhängers und beschädigt ein fremdes Auto, ist kein Zugfahrzeug beteiligt – dann stellt die Versicherung des Anhängers die Regulierung sicher und kommt allein für den Unfall auf. Ein Teil der Fälle bleibt Verhandlungssache zwischen den Versicherern.
Teilkasko: Schutz für den Anhänger selbst
Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Dritten. Für den Anhänger selbst lohnt je nach Wert eine Teilkasko: Sie springt bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch ein. Gerade Anhänger-Diebstähle sind ein reales Risiko, denn viele Modelle sind in Minuten abgekoppelt und verladen. Bei hochwertigen Pferdeanhängern oder Wohnwagen gehört der Kaskoschutz praktisch zur Grundausstattung – beim 500-Euro-Baumarkt-Anhänger kann man ihn sich meist sparen.
Saisonkennzeichen und grünes Kennzeichen
Wird der Anhänger nur im Sommer bewegt, spart ein Saisonkennzeichen Beitrag: Versichert und zugelassen ist er dann nur in den gewählten Monaten, in der Ruhezeit gilt eine beitragsfreie Ruheversicherung fürs Abstellen auf Privatgrund. Land- und forstwirtschaftliche Anhänger fahren unter Voraussetzungen mit grünem Kennzeichen steuerbefreit – versicherungspflichtig bleiben sie trotzdem.
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