Das Wichtigste in Kürze
- Die ordentliche Kündigungsfrist hängt von der Versicherungsart ab. Bei den meisten Verträgen sind es drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, bei der Kfz-Versicherung ein Monat.
- Verträge mit mehrjähriger Laufzeit lassen sich nach drei Jahren jährlich kündigen.
- Mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht kommen Sie auch vorzeitig heraus, etwa bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder bei einem Umzug.
- Die Kündigung in Textform genügt. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer.
Ob Hausrat, Haftpflicht oder Kfz: Jeder Versicherungsvertrag lässt sich kündigen, doch die Regeln unterscheiden sich. Wer die Fristen kennt und den richtigen Weg wählt, wechselt ohne Stress zu einem besseren oder günstigeren Tarif. Dieser Überblick gilt für die meisten privaten Versicherungen.
Ordentliche Kündigung: die Fristen je Versicherung
Die meisten Versicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Frist unterscheidet sich aber je nach Sparte:
| Versicherung | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Kfz-Versicherung | 1 Monat zum Versicherungsjahr (meist 30.11.) |
| Hausrat, Haftpflicht, Wohngebäude | 3 Monate zum Ablauf |
| Lebens- und Rentenversicherung | jederzeit, oft zum Monatsende |
| Verträge mit Mehrjahreslaufzeit | nach 3 Jahren jährlich kündbar |
Außerordentliche Kündigung: vorzeitig raus
Unabhängig von der regulären Frist entsteht in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Die wichtigsten Anlässe sind:
- eine Beitragserhöhung ohne mehr Leistung
- ein Schadenfall, nach dem beide Seiten kündigen dürfen
- ein Umzug, etwa bei der Hausrat- oder Kfz-Versicherung
- wegfallendes Risiko, zum Beispiel Verkauf des versicherten Gegenstands
Die Frist beträgt hier meist vier Wochen ab dem Anlass.
In welcher Form Sie kündigen
Seit der Reform des Versicherungsrechts genügt die Textform. Eine E-Mail oder ein Online-Formular reichen aus, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Achten Sie darauf, dass die Kündigung eindeutig ist, den Vertrag klar benennt und nachweislich beim Versicherer eingeht. Eine Eingangsbestätigung gibt Ihnen Sicherheit.
Mindestlaufzeiten im Blick behalten
Manche Verträge werden mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen, oft gegen einen kleinen Rabatt. Solche Verträge können Sie frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen, danach dann jährlich. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie kündigen, damit Sie nicht an einer übersehenen Mindestlaufzeit scheitern.
Vor der Kündigung vergleichen
Erst vergleichen, dann kündigen. So finden Sie den besseren Tarif und wechseln ohne Lücke im Schutz.
So gehen Sie beim Kündigen vor
- Vertrag prüfen
Notieren Sie Versicherungsart, Vertragsnummer, Frist und mögliche Mindestlaufzeit.
- Ersatz sichern
Schließen Sie wo nötig zuerst den neuen Vertrag ab, etwa bei Pflichtversicherungen.
- Kündigen
Reichen Sie die Kündigung fristgerecht in Textform ein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Kündigen Sie nie ohne Ersatz bei Pflichtversicherungen
Bei freiwilligen Versicherungen können Sie einfach kündigen. Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht gilt: erst den neuen Vertrag sichern, dann den alten beenden. Sonst steht das Auto ohne Schutz da. Diese Reihenfolge erspart Ärger und schützt vor einer teuren Lücke.
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