Versicherungswissen

Versicherer insolvent:Was mit Ihrem Vertrag passiert

Versicherer insolvent: Was mit Ihrem Vertrag passiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird ein Versicherer insolvent, sind Kunden in den meisten Sparten durch Sicherungssysteme geschützt. Ein Totalverlust ist die Ausnahme.
  • Lebensversicherungen sichert die Auffanggesellschaft Protektor, die private Krankenversicherung ein eigener Sicherungsfonds.
  • Bei einer Kfz-Haftpflicht springt für Geschädigte die Verkehrsopferhilfe ein.
  • Bei reinen Sachversicherungen gibt es keinen gesetzlichen Schutzfonds, hier ist ein Wechsel zu einem soliden Anbieter ratsam.

Was passiert eigentlich mit meinem Vertrag, wenn meine Versicherung pleitegeht? Diese Sorge ist verständlich, denn Versicherungen sollen ja gerade Sicherheit geben. Die gute Nachricht: Für die wichtigsten Sparten gibt es Auffangsysteme. Dieser Ratgeber erklärt, was bei einer Insolvenz mit Ihrem Schutz geschieht.

Strenge Aufsicht als erster Schutz

Bevor es überhaupt zur Insolvenz kommt, greift ein engmaschiges Sicherungssystem. Versicherer in Deutschland unterliegen der Aufsicht der BaFin und müssen strenge Vorgaben zur Kapitalausstattung erfüllen. Sie müssen jederzeit genug Reserven haben, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Eine Pleite ist deshalb selten und kündigt sich meist lange vorher an, sodass die Aufsicht eingreifen kann. Der erste Schutz ist also die Verhinderung der Insolvenz.

Schutz je nach Sparte

Kommt es doch zum Ernstfall, hängt der Schutz von der Art der Versicherung ab:

Sparte Was im Insolvenzfall greift
Lebensversicherung Auffanggesellschaft Protektor übernimmt die Verträge
private Krankenversicherung gesetzlicher Sicherungsfonds sichert die Verträge
Kfz-Haftpflicht Verkehrsopferhilfe schützt geschädigte Dritte
Sachversicherungen kein gesetzlicher Fonds, Wechsel ratsam
Sicherungssysteme bei der Insolvenz eines Versicherers je Sparte.

Lebens- und Krankenversicherung

Besonders gut geschützt sind langfristige Verträge. Für Lebensversicherungen gibt es die Auffanggesellschaft Protektor, die im Insolvenzfall die Verträge übernimmt und weiterführt. Ihre Ansprüche bleiben damit erhalten. Für die private Krankenversicherung existiert ein vergleichbarer Sicherungsfonds, der den Schutz der Versicherten sichert. Bei diesen existenziell wichtigen Versicherungen müssen Sie also keinen Totalverlust fürchten.

Garantien können angepasst werden

Im Insolvenzfall bleibt Ihr Vertrag zwar bestehen, in Ausnahmefällen können aber Leistungen oder Überschüsse angepasst werden. Der grundlegende Schutz bleibt erhalten, einzelne Konditionen können sich ändern.

Auf solide Anbieter setzen

Ein finanzstarker Versicherer ist der beste Schutz. Vergleichen Sie Anbieter nach Leistung, Beitrag und Stabilität.

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Was Sie tun können

Auch wenn die Sicherungssysteme greifen, können Sie selbst vorsorgen. Achten Sie bei langfristigen Verträgen wie der Lebens- oder Krankenversicherung von vornherein auf einen finanzstarken Anbieter. Bei reinen Sachversicherungen ohne Auffangfonds ist die Lage entspannter, weil ein Wechsel jederzeit möglich ist. Sollte Ihr Versicherer in Schwierigkeiten geraten, informieren Sie sich über die konkrete Lage und prüfen Sie in Ruhe, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Panik ist in keinem Fall nötig.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Bei langfristigen Verträgen auf Finanzstärke achten

Die Sicherungssysteme in Deutschland sind stark, einen Totalverlust müssen Sie in den wichtigen Sparten nicht fürchten. Trotzdem gilt: Bei Verträgen, die Jahrzehnte laufen, lohnt von Anfang an der Blick auf die Finanzstärke des Anbieters. Bei Sachversicherungen ist das weniger kritisch, weil Sie dort jederzeit zu einem soliden Versicherer wechseln können.

Häufige Fragen zur Insolvenz eines Versicherers

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn der Versicherer pleitegeht?
In den meisten Sparten greifen Sicherungssysteme. Ein Totalverlust ist die Ausnahme.
Wie sind Lebensversicherungen geschützt?
Über die Auffanggesellschaft Protektor, die im Insolvenzfall die Verträge übernimmt und weiterführt.
Was gilt bei der privaten Krankenversicherung?
Ein gesetzlicher Sicherungsfonds sichert die Verträge der Versicherten ab.
Was passiert bei der Kfz-Haftpflicht?
Für geschädigte Dritte springt die Verkehrsopferhilfe ein. Der Schutz der Unfallopfer bleibt gewährleistet.
Und bei Sachversicherungen?
Hier gibt es keinen gesetzlichen Fonds. Da ein Wechsel aber jederzeit möglich ist, ist die Lage unkritisch.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.