Das Wichtigste in Kürze
- Die Versicherungsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent auf den Nettobeitrag – sie steckt bereits im Preis, den Ihr Versicherer nennt.
- Steuerfrei sind Personenversicherungen: Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
- Bei Wohngebäude- und Hausratversicherung teilt sich der Satz in Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer (z. B. 16,34 % + 2,66 % beim Wohngebäude).
- Anders als die Mehrwertsteuer ist die Versicherungsteuer für Unternehmen nicht als Vorsteuer abziehbar.
Was die Versicherungsteuer ist – und wer sie zahlt
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrssteuer auf Versicherungsbeiträge, geregelt im Versicherungsteuergesetz (VersStG). Steuerschuldner ist formal der Versicherungsnehmer, abgeführt wird sie aber vom Versicherer – deshalb taucht sie im Alltag kaum auf: Der Beitrag, den Sie zahlen, enthält die Steuer bereits. Mit 19 Prozent entspricht der Regelsatz exakt der Mehrwertsteuer; ein Zufall ist das nicht, die Sätze wurden über die Jahre parallel angehoben.
Die Steuersätze im Überblick
| Versicherungsart | Steuersatz |
|---|---|
| Kfz-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfallversicherung u. v. m. | 19 % (Regelsatz) |
| Wohngebäudeversicherung | 19 % gesamt (16,34 % Versicherungsteuer + 2,66 % Feuerschutzsteuer) |
| Hausratversicherung | 19 % gesamt (16,15 % + 2,85 % Feuerschutzsteuer) |
| Reine Feuerversicherung | ermäßigte Bemessung (60 % des Beitrags), zzgl. Feuerschutzsteuer |
| Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, BU-/EU-Versicherung | steuerfrei |
Die Feuerschutzsteuer ist dabei keine Zusatzbelastung für Sie, sondern ein zweckgebundener Anteil: Ihr Aufkommen fließt den Bundesländern zu und finanziert den Brandschutz – etwa die Ausstattung der Feuerwehren.
Warum Personenversicherungen steuerfrei sind
Der Gesetzgeber befreit Versicherungen, die der Existenzsicherung dienen: die Krankenversicherung, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Lebensversicherungen sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das macht diese Produkte spürbar günstiger, als sie es mit 19 Prozent Aufschlag wären – und ist ein bewusster sozialpolitischer Anreiz zur Eigenvorsorge.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Zum Einordnen: Von 100 Euro Kfz-Haftpflichtbeitrag gehen rund 16 Euro als Steuer an den Staat (19 Prozent auf den Nettobeitrag von 84 Euro). Beim Vergleich von Angeboten müssen Sie trotzdem nichts umrechnen – alle Preisangaben der Versicherer sind Endpreise inklusive Versicherungsteuer. Relevant wird die Steuer vor allem für Unternehmen: Anders als die Umsatzsteuer lässt sie sich nicht als Vorsteuer geltend machen, Versicherungsbeiträge sind aber als Betriebsausgaben absetzbar. Und noch eine Kuriosität am Rande: Selbst die Absicherung von Betriebsrisiken wie in der Gewerbeversicherung unterliegt dem vollen Satz – nur echte Personenrisiken bleiben verschont.
Häufige Fragen zur Versicherungsteuer
Wie hoch ist die Versicherungsteuer?
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent auf den Nettobeitrag. Bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen setzt er sich aus Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer zusammen, bleibt in Summe aber ebenfalls bei 19 Prozent.
Muss ich die Versicherungsteuer extra bezahlen?
Nein. Der Versicherer führt sie ab, und alle Beitragsangaben sind bereits Endpreise inklusive Steuer – Sie zahlen also nichts zusätzlich.
Welche Versicherungen sind von der Steuer befreit?
Personenversicherungen mit Existenzsicherungs-Charakter: Leben, Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslosigkeit sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Sachversicherungen wie Kfz, Hausrat oder Haftpflicht sind dagegen voll steuerpflichtig.
Können Unternehmen die Versicherungsteuer absetzen?
Als Vorsteuer nicht – die Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer. Die Versicherungsbeiträge selbst (inklusive Steuer) mindern aber als Betriebsausgaben den Gewinn.

