Das Wichtigste in Kürze
- Beim Leasing verlangt der Leasinggeber fast immer eine Vollkasko, denn das Fahrzeug bleibt sein Eigentum.
- Wichtig ist eine GAP-Deckung. Sie schließt bei Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen dem Zeitwert und der noch offenen Leasingforderung.
- Bei der Rückgabe zählen normale Gebrauchsspuren nicht, übermäßige Schäden an Lack, Felgen und Reifen aber schon.
- Angebote mit „inklusive Versicherung“ bündeln meist eine Vollkasko in die Rate. Prüfen Sie Selbstbeteiligung und Leistungen genau.
Leasing ist beliebt, weil es planbare Raten und ein neues Auto ohne hohen Kaufpreis verspricht. Beim Versicherungsschutz gelten aber eigene Regeln, die teuer werden können, wenn man sie übersieht. Von der Pflicht-Vollkasko über die GAP-Deckung bis zu den Rückgabeschäden: Dieser Ratgeber bündelt alles, was Leasingnehmer wissen müssen.
Warum Leasing eine Vollkasko verlangt
Beim Leasing bleibt das Fahrzeug Eigentum des Leasinggebers. Der möchte sein Eigentum geschützt wissen und schreibt deshalb fast immer eine Vollkasko vor, oft mit einer begrenzten Selbstbeteiligung. Sie deckt nicht nur Schäden durch andere, sondern auch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Anders als beim Kauf ist die Vollkasko hier also keine freie Entscheidung, sondern Teil des Vertrags.
Die GAP-Deckung: die wichtigste Lücke
Der entscheidende Baustein beim Leasing ist die GAP-Deckung, auch Differenzkasko genannt. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die normale Vollkasko nur den Wiederbeschaffungswert, also den aktuellen Zeitwert. Die offene Forderung des Leasinggebers liegt aber oft darüber. Diese Differenz müssten Sie ohne GAP-Deckung aus eigener Tasche zahlen. Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke und übernimmt den Unterschied.
Ohne GAP-Deckung drohen Tausende Euro
Ein Beispiel: Der Wagen wird gestohlen, die Vollkasko zahlt 18.000 Euro Zeitwert, der Leasinggeber fordert aber noch 22.000 Euro. Ohne GAP-Deckung bleiben Sie auf den 4.000 Euro Differenz sitzen. Achten Sie deshalb beim Abschluss unbedingt auf diesen Baustein.
Schäden bei der Rückgabe: was zählt?
Am Ende der Laufzeit wird das Auto begutachtet. Hier sorgt vieles für Streit, vor allem bei Lack, Felgen und Reifen. Die Faustregel: Normale Gebrauchsspuren sind kein Problem, übermäßiger Verschleiß und Beschädigungen schon.
| Zustand | Bewertung bei der Rückgabe |
|---|---|
| Leichte Steinschläge, kleine Kratzer | meist normale Abnutzung, kein Abzug |
| Tiefe Kratzer, Dellen, Felgenschäden | Minderwert, oft kostenpflichtig |
| Abgefahrene oder falsche Reifen | Ersatz wird in Rechnung gestellt |
| Fehlende Ausstattung oder Schlüssel | wird nachberechnet |
Leasingfahrzeug richtig absichern
Vergleichen Sie Vollkasko-Tarife mit GAP-Deckung und achten Sie auf eine niedrige Selbstbeteiligung.
Angebote mit „inklusive Versicherung“
Häufig locken Leasingangebote mit einer niedrigen Rate und dem Zusatz „inklusive Versicherung“, manchmal sogar mit Wartung. Dabei wird eine Vollkasko fest in die Monatsrate eingerechnet. Das ist bequem, weil alles aus einer Hand kommt. Prüfen Sie aber genau, welche Selbstbeteiligung gilt, ob eine GAP-Deckung enthalten ist und wie gut die Leistungen sind. Manchmal fahren Sie mit einer eigenen, frei gewählten Police günstiger und besser.
Ohne GAP-Deckung kein Leasing
Wenn Sie beim Leasing nur einen Rat befolgen, dann diesen: Schließen Sie eine GAP-Deckung ab. Sie kostet wenig, schützt aber vor der gefährlichsten Lücke. Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Jahren klafft sonst eine vierstellige Differenz zwischen Zeitwert und Restforderung, die komplett an Ihnen hängen bleibt.
Häufige Fragen zur Leasing-Versicherung
Welche Versicherung brauche ich beim Leasing?
Was ist eine GAP-Deckung?
Welche Schäden zählen bei der Rückgabe?
Lohnt sich ein Angebot mit inklusive Versicherung?
Kann ich die Versicherung beim Leasing frei wählen?
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