Das Wichtigste in Kürze
- Ist Ihnen jemand reingefahren, regelt grundsätzlich die Haftpflicht des Verursachers den Schaden. Ihre eigene Versicherung müssen Sie dafür nicht einschalten.
- Melden müssen Sie den Schaden nur Ihrer eigenen Kasko, wenn Sie diese in Anspruch nehmen, etwa weil der Verursacher unbekannt ist.
- Wichtig sind Beweise: Unfallbericht, Fotos, Zeugen und die Daten des Verursachers.
- Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie den Unfall sauber dokumentieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ein fremdes Auto rollt in Ihres, jemand übersieht Sie an der Kreuzung, oder beim Ausparken kracht es: Sind Sie unschuldig, stellt sich die Frage, wen Sie informieren müssen. Die eigene Versicherung? Die des Gegners? Dieser Ratgeber bringt Klarheit, wann eine Meldung nötig ist und wann nicht.
Wer den Schaden reguliert
Wenn Ihnen jemand reinfährt und die Schuld klar beim anderen liegt, ist dessen Kfz-Haftpflicht zuständig. Sie reguliert Ihren Schaden vollständig: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Anwaltskosten. Ihre eigene Versicherung müssen Sie dafür nicht einschalten, und der Schaden belastet Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht. Sie sind schließlich nicht der Verursacher.
Wann Sie Ihre eigene Versicherung einschalten
In manchen Fällen ist die eigene Versicherung doch gefragt. Das gilt vor allem dann, wenn der Verursacher unbekannt ist, etwa bei Fahrerflucht, oder wenn er keine gültige Versicherung hat. Dann hilft Ihre eigene Vollkasko weiter, sofern Sie eine haben. Auch wenn Sie schnell repariert werden wollen und der Gegner zögert, kann die eigene Vollkasko vorleisten. Eine reine Teilkasko greift bei einem Zusammenstoß durch einen anderen dagegen nicht.
Bei Fahrerflucht: Vollkasko und Anzeige
Verschwindet der Verursacher, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden den Schaden Ihrer Vollkasko. Ohne Vollkasko und ohne bekannten Verursacher bleiben Sie leider auf dem Schaden sitzen.
Beweise sichern: das A und O
Egal wer zahlt, ohne Beweise wird es schwierig. Sichern Sie deshalb direkt an der Unfallstelle alles, was die Schuld dokumentiert:
- Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Position und Verkehrssituation
- Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Verursachers
- Kontaktdaten von Zeugen
- einen gemeinsam ausgefüllten Unfallbericht, ohne ein Schuldeingeständnis zu erzwingen
Im Schadenfall richtig abgesichert
Eine Vollkasko und ein Verkehrsrechtsschutz helfen, wenn der Gegner zögert oder unbekannt ist. Vergleichen Sie Ihren Schutz.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warndreieck, bei Verletzten den Notruf wählen.
- Beweise sammeln
Fotos machen, Daten des Verursachers und Zeugen notieren.
- Schaden melden
Den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht anmelden, bei unbekanntem Verursacher bei der eigenen Vollkasko.
Unschuldig heißt nicht sorglos
Auch wenn Sie keine Schuld trifft, liegt es an Ihnen, die Schuld des anderen zu beweisen. Die häufigste Ursache für gekürzte Erstattungen ist eine schlechte Beweislage. Machen Sie deshalb immer Fotos, notieren Sie Zeugen und füllen Sie einen Unfallbericht aus. Das kostet zehn Minuten und entscheidet später über Ihr Geld.

