Das Wichtigste in Kürze
- Eine klassische private Streikversicherung für Arbeitnehmer gibt es nicht. Wer im Streik auf Lohn verzichtet, erhält Streikgeld von seiner Gewerkschaft.
- Das Streikgeld zahlt die Gewerkschaft an ihre Mitglieder, oft gestaffelt nach Beitragsdauer. Nichtmitglieder gehen leer aus.
- Für Unternehmen sind Streikfolgen kaum versicherbar. Betriebsunterbrechungen durch Streik schließen die meisten Policen aus.
- Der Begriff Streikversicherung meint daher meist die gewerkschaftliche Unterstützung, nicht eine eigene Police.
Wenn ein Arbeitskampf beginnt, stellt sich für viele die Frage nach der finanziellen Absicherung. Der Begriff Streikversicherung führt dabei leicht in die Irre, denn ein Versicherungsprodukt im klassischen Sinn ist es nicht. Was wirklich hinter dem Schutz im Streik steckt, klärt dieser Ratgeber, ehrlich und ohne falsche Versprechen.
Streikgeld statt Streikversicherung
Wer als Arbeitnehmer streikt, bekommt für die Streiktage keinen Lohn vom Arbeitgeber. Den Ausgleich übernimmt nicht eine Versicherung, sondern die Gewerkschaft in Form von Streikgeld. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft. Die Höhe richtet sich meist nach dem Mitgliedsbeitrag und der Dauer der Mitgliedschaft. Das Streikgeld ist also eine Leistung der Solidargemeinschaft, keine Police, die man separat abschließt.
Wer Anspruch auf Streikgeld hat
Streikgeld erhalten nur Gewerkschaftsmitglieder, die zu einem von ihrer Gewerkschaft ausgerufenen Streik aufgerufen sind. Wer keiner Gewerkschaft angehört, hat keinen Anspruch und trägt den Lohnausfall selbst. Auch deshalb treten viele Beschäftigte gerade vor Tarifrunden in die Gewerkschaft ein. Die genaue Höhe und die Bedingungen legt jede Gewerkschaft in ihrer Satzung fest.
Mitgliedschaft muss bestehen
Wer erst während eines laufenden Streiks eintritt, bekommt in der Regel kein oder nur eingeschränkt Streikgeld. Die meisten Gewerkschaften verlangen eine bestehende Mitgliedschaft vor Beginn des Arbeitskampfs.
Können sich Unternehmen gegen Streik versichern?
Auch auf Arbeitgeberseite ist der Streik kaum versicherbar. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Produktionsausfälle ab, schließt Streiks und Aussperrungen aber fast immer aus. Der Grund ist einfach: Ein Streik ist kein zufälliges Ereignis wie ein Brand, sondern Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Manche Branchenverbände unterhalten eigene Fonds, um Mitglieder bei Arbeitskämpfen zu unterstützen, doch das ist keine klassische Versicherung.
Den eigenen Versicherungsschutz prüfen
Unabhängig vom Streik lohnt der Blick auf den persönlichen Schutz. Sichern Sie zuerst die existenziellen Risiken ab.
Wie Sie sich auf einen Streik vorbereiten
Wer in einer streikgeneigten Branche arbeitet, kann selbst vorsorgen. Eine kleine finanzielle Reserve fängt den Lohnausfall einzelner Streiktage ab. Wer auf das Streikgeld angewiesen ist, sollte rechtzeitig in die zuständige Gewerkschaft eintreten, denn der Anspruch entsteht nur mit bestehender Mitgliedschaft. So sind Sie im Arbeitskampf abgesichert, auch ohne ein Produkt namens Streikversicherung.
Die Gewerkschaft ist Ihre Streikabsicherung
Es gibt keine Police, die Ihren Lohn im Streik ersetzt. Diese Rolle übernimmt allein die Gewerkschaft mit dem Streikgeld. Wer in einer Branche mit häufigen Tarifkonflikten arbeitet und auf den Lohn angewiesen ist, sollte die Mitgliedschaft frühzeitig prüfen. Sie ist der einzige verlässliche Schutz für den Fall der Fälle.

