Versicherungswissen

Rechtsanwalt-Versicherung:die Berufs­haftpflicht für Anwälte

Rechtsanwalt-Versicherung: die Berufshaftpflicht für Anwälte

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder zugelassene Rechtsanwalt braucht eine Berufshaftpflichtversicherung, genauer eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Mindestversicherungssumme beträgt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung 250.000 Euro je Schadenfall.
  • Versichert sind Vermögensschäden, die Mandanten durch einen Fehler des Anwalts entstehen, etwa eine versäumte Frist.
  • Höhere Deckungssummen sind ratsam, gerade bei wirtschaftsrechtlicher oder beratender Tätigkeit.

Für Rechtsanwälte ist die richtige Versicherung nicht nur Pflicht, sondern auch Existenzschutz. Schon ein einziger Beratungsfehler kann einen Mandanten viel Geld kosten, und dafür haftet der Anwalt persönlich. Die Vermögensschadenhaftpflicht fängt genau dieses Risiko ab. Worauf es bei der Berufshaftpflicht für Anwälte ankommt, klärt dieser Ratgeber.

Die Berufshaftpflicht ist Pflicht

Wer als Rechtsanwalt zugelassen werden will, muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das schreibt die Bundesrechtsanwaltsordnung vor. Ohne diesen Schutz gibt es keine Zulassung, und fällt die Versicherung weg, ruht die Zulassung. Die Pflicht dient dem Schutz der Mandanten, die sich darauf verlassen können, dass im Schadenfall eine Deckung vorhanden ist.

Was die Vermögensschadenhaftpflicht abdeckt

Anders als ein Handwerker richtet ein Anwalt selten einen Sach- oder Personenschaden an. Sein typisches Risiko ist der Vermögensschaden: ein finanzieller Nachteil, der dem Mandanten durch einen beruflichen Fehler entsteht. Klassische Beispiele sind eine versäumte Frist, ein übersehener Anspruch oder eine fehlerhafte Beratung. Genau diese Schäden deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab.

Mindestsumme und sinnvolle Deckung

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt bei 250.000 Euro je Schadenfall. Für eine kleine Kanzlei mit überschaubaren Mandaten kann das ausreichen. Wer aber im Wirtschafts-, Steuer- oder Gesellschaftsrecht berät, hat es schnell mit deutlich höheren Streitwerten zu tun. Hier sind höhere Deckungssummen ratsam, oft im Bereich mehrerer Millionen Euro. Die Mindestsumme ist die Untergrenze, nicht die Empfehlung.

Sozietäten brauchen mehr

In einer Anwaltssozietät haften die Partner oft gemeinsam. Hier sollte die Versicherungssumme an die Zahl der Anwälte und die Größe der Mandate angepasst werden, damit im Ernstfall genug Deckung vorhanden ist.

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Worauf Anwälte beim Abschluss achten sollten

Neben der Deckungssumme zählen die Details. Achten Sie darauf, dass alle Tätigkeitsfelder Ihrer Kanzlei eingeschlossen sind, auch Nebentätigkeiten wie Insolvenzverwaltung oder Mediation. Wichtig ist außerdem eine Nachhaftung, die Schäden abdeckt, die erst nach dem Ende der Tätigkeit gemeldet werden. Prüfen Sie zudem, ob die Versicherung auch bei wissentlicher Pflichtverletzung eines Mitarbeiters greift.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Die Mindestsumme ist selten genug

Viele Anwälte schließen nur die gesetzliche Mindestdeckung von 250.000 Euro ab und fühlen sich sicher. Doch schon ein mittlerer Wirtschaftsfall kann diese Summe sprengen. Passen Sie die Deckung an Ihre tatsächlichen Mandate an. Die Mehrkosten für eine höhere Summe sind gering, der Schutz im Ernstfall aber entscheidend.

Häufige Fragen zur Rechtsanwaltsversicherung

Brauchen Rechtsanwälte eine Versicherung?
Ja. Die Berufshaftpflicht in Form der Vermögensschadenhaftpflicht ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung Pflicht für die Zulassung.
Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme?
250.000 Euro je Schadenfall. Bei größeren Mandaten sind deutlich höhere Summen ratsam.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?
Finanzielle Schäden, die Mandanten durch einen beruflichen Fehler entstehen, etwa eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Beratung.
Reicht die Mindestsumme aus?
Für kleine Kanzleien oft ja, im Wirtschafts- oder Gesellschaftsrecht meist nicht. Dort sind höhere Deckungssummen sinnvoll.
Was passiert ohne gültige Versicherung?
Ohne Nachweis gibt es keine Zulassung. Fällt die Versicherung weg, ruht die Zulassung des Anwalts.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.