Das Wichtigste in Kürze
- Wer beim Wasserschaden zahlt, hängt von der Ursache ab. Bei Leitungswasser teilen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den Schaden.
- Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser deckt nur die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.
- Beschädigen Sie das Eigentum anderer, etwa die Wohnung darunter, springt Ihre Privathaftpflicht ein.
- Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Die genaue Ursache entscheidet.
Wasser im Haus ist ein Schreckmoment, und sofort stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die Antwort fällt je nach Ursache sehr unterschiedlich aus. Ein geplatztes Rohr behandelt die Versicherung anders als einen überfluteten Keller nach Starkregen. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Fälle.
Die Ursache entscheidet
Bei Wasserschäden kommt es darauf an, woher das Wasser stammt. Drei Konstellationen sind typisch, und jede hat ihre eigene Zuständigkeit:
| Ursache | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Austretendes Leitungswasser, Rohrbruch | Hausrat (Inventar) und Wohngebäude (Bausubstanz) |
| Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser | Elementarschadenversicherung (Zusatz) |
| Schaden beim Nachbarn durch eigenes Wasser | Privathaftpflicht |
| Undichte Silikonfuge im Bad | oft nur mit besonderem Einschluss |
Leitungswasser: Hausrat und Wohngebäude
Der häufigste Fall ist austretendes Leitungswasser, etwa durch einen Rohrbruch oder einen defekten Anschluss. Hier greifen zwei Versicherungen ineinander: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die fest verbaute Bausubstanz wie Wände, Estrich und Fliesen. Die Hausratversicherung ersetzt das bewegliche Inventar wie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte. Wer zur Miete wohnt, braucht für seine Sachen nur die Hausratversicherung.
Starkregen und Überschwemmung: Elementarschutz
Dringt Wasser von außen ein, etwa nach Starkregen, einer Überschwemmung oder Hochwasser, reicht die normale Wohngebäudeversicherung nicht. Solche Naturgefahren deckt nur die Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein vereinbart wird. Angesichts häufigerer Wetterextreme ist dieser Schutz heute für fast jedes Haus zu empfehlen. Ohne ihn bleiben Sie auf den oft hohen Schäden sitzen.
Wasserschäden umfassend absichern
Von Leitungswasser bis Elementarschutz: Vergleichen Sie die Tarife und schließen Sie die Lücken bei Naturgefahren.
Spezialfall Badezimmer
Ein eigener Fall ist der Wasserschaden im Bad durch eine undichte Silikonfuge. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das nicht als Leitungswasserschaden und ist im Standardschutz oft nicht versichert. Hier hilft nur ein ausdrücklicher Einschluss von Nässeschäden durch undichte Fugen. Die Einzelheiten lesen Sie im Ratgeber Wasserschaden im Bad.
Elementarschutz ist heute kein Luxus mehr
Viele Hausbesitzer glauben, ihre Wohngebäudeversicherung decke auch Hochwasser. Das tut sie ohne Elementarbaustein nicht. Mit zunehmenden Starkregen-Ereignissen trifft es längst nicht mehr nur Häuser am Fluss. Prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Diese Lücke ist im Ernstfall die teuerste.

