Versicherungswissen

Wasser­schaden:Welche Versicherung zahlt wann?

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt wann?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer beim Wasserschaden zahlt, hängt von der Ursache ab. Bei Leitungswasser teilen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den Schaden.
  • Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser deckt nur die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.
  • Beschädigen Sie das Eigentum anderer, etwa die Wohnung darunter, springt Ihre Privathaftpflicht ein.
  • Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Die genaue Ursache entscheidet.

Wasser im Haus ist ein Schreckmoment, und sofort stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die Antwort fällt je nach Ursache sehr unterschiedlich aus. Ein geplatztes Rohr behandelt die Versicherung anders als einen überfluteten Keller nach Starkregen. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Fälle.

Die Ursache entscheidet

Bei Wasserschäden kommt es darauf an, woher das Wasser stammt. Drei Konstellationen sind typisch, und jede hat ihre eigene Zuständigkeit:

Ursache Zuständige Versicherung
Austretendes Leitungswasser, Rohrbruch Hausrat (Inventar) und Wohngebäude (Bausubstanz)
Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser Elementarschadenversicherung (Zusatz)
Schaden beim Nachbarn durch eigenes Wasser Privathaftpflicht
Undichte Silikonfuge im Bad oft nur mit besonderem Einschluss
Welche Versicherung bei welcher Wasserschaden-Ursache zahlt.

Leitungswasser: Hausrat und Wohngebäude

Der häufigste Fall ist austretendes Leitungswasser, etwa durch einen Rohrbruch oder einen defekten Anschluss. Hier greifen zwei Versicherungen ineinander: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die fest verbaute Bausubstanz wie Wände, Estrich und Fliesen. Die Hausratversicherung ersetzt das bewegliche Inventar wie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte. Wer zur Miete wohnt, braucht für seine Sachen nur die Hausratversicherung.

Starkregen und Überschwemmung: Elementarschutz

Dringt Wasser von außen ein, etwa nach Starkregen, einer Überschwemmung oder Hochwasser, reicht die normale Wohngebäudeversicherung nicht. Solche Naturgefahren deckt nur die Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein vereinbart wird. Angesichts häufigerer Wetterextreme ist dieser Schutz heute für fast jedes Haus zu empfehlen. Ohne ihn bleiben Sie auf den oft hohen Schäden sitzen.

Wasserschäden umfassend absichern

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Spezialfall Badezimmer

Ein eigener Fall ist der Wasserschaden im Bad durch eine undichte Silikonfuge. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das nicht als Leitungswasserschaden und ist im Standardschutz oft nicht versichert. Hier hilft nur ein ausdrücklicher Einschluss von Nässeschäden durch undichte Fugen. Die Einzelheiten lesen Sie im Ratgeber Wasserschaden im Bad.

Tobias Friedrich, Versicherungsexperte

Tobias Friedrich · Versicherungsexperte bei Versicherungsriese

Elementarschutz ist heute kein Luxus mehr

Viele Hausbesitzer glauben, ihre Wohngebäudeversicherung decke auch Hochwasser. Das tut sie ohne Elementarbaustein nicht. Mit zunehmenden Starkregen-Ereignissen trifft es längst nicht mehr nur Häuser am Fluss. Prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Diese Lücke ist im Ernstfall die teuerste.

Häufige Fragen zum Wasserschaden

Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden?
Das hängt von der Ursache ab. Bei Leitungswasser Hausrat und Wohngebäude, bei Naturgefahren die Elementarschadenversicherung, bei Schäden Dritter die Privathaftpflicht.
Ist Hochwasser in der Wohngebäudeversicherung enthalten?
Nein. Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser deckt nur die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.
Wer zahlt, wenn mein Wasser den Nachbarn schädigt?
Ihre Privathaftpflicht, sofern Sie den Schaden verursacht haben.
Zahlt die Versicherung bei einer undichten Silikonfuge?
Oft nicht. Das gilt nicht als Leitungswasserschaden und braucht einen besonderen Einschluss im Tarif.
Brauche ich als Mieter eine eigene Versicherung?
Für Ihre eigenen Sachen ja, eine Hausratversicherung. Die Bausubstanz ist Sache des Eigentümers.
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.