Das Wichtigste in Kürze
- Einen Rohrbruch innerhalb des Hauses übernimmt die Wohngebäudeversicherung über den Baustein Leitungswasser.
- Versichert sind die Reparatur des Rohrs und die Folgeschäden an der Bausubstanz, etwa durchnässte Wände und Böden.
- Auch frost- und korrosionsbedingte Rohrbrüche sind in der Regel gedeckt, wenn die übliche Sorgfalt eingehalten wurde.
- Beschädigtes Inventar ersetzt die Hausratversicherung. Beide greifen je nachdem, was betroffen ist.
Ein Rohrbruch gehört zu den häufigsten und teuersten Schäden am Haus. Aus einer geplatzten Leitung läuft schnell so viel Wasser, dass Wände, Böden und Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden. Welche Versicherung dafür zahlt und worauf Sie achten müssen, klärt dieser Ratgeber.
Welche Versicherung beim Rohrbruch zahlt
Zuständig ist der Baustein Leitungswasser in der Wohngebäudeversicherung. Er kommt für Schäden auf, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen, und dazu zählt der Rohrbruch. Versichert sind sowohl die Reparatur des gebrochenen Rohrs als auch die Folgeschäden an der Bausubstanz. Geht durch den Wasseraustritt Inventar kaputt, etwa ein Teppich oder ein Schrank, ersetzt das die Hausratversicherung.
Welche Rohre und Schäden gedeckt sind
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die wasserführenden Rohre innerhalb des Gebäudes ab. Viele Tarife schließen auch die Zu- und Ableitungsrohre auf dem Grundstück ein, die zur Versorgung des Hauses dienen. Wichtig ist die Unterscheidung:
| Schaden | In der Wohngebäudeversicherung |
|---|---|
| Bruch wasserführender Rohre im Haus | versichert |
| Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück | oft versichert, je nach Tarif |
| Frost- und Korrosionsschäden | meist versichert bei üblicher Sorgfalt |
| Schäden an Regenrinnen oder Außenpools | häufig ausgeschlossen |
Frost- und Korrosionsschäden
Zwei häufige Ursachen sind Frost und Korrosion. Platzt im Winter ein Rohr, weil das Wasser gefroren ist, zahlt die Versicherung, sofern Sie die übliche Sorgfalt eingehalten haben, etwa die Heizung im Winter nicht komplett abgestellt haben. Auch altersbedingte Korrosion ist meist gedeckt. Verletzen Sie aber grob Ihre Pflichten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Heizen ist eine Obliegenheit
Wer ein Haus über den Winter unbeheizt lässt, riskiert nicht nur Frostschäden, sondern auch Kürzungen. Sorgen Sie für eine Grundtemperatur und kontrollieren Sie leerstehende Gebäude regelmäßig.
Wohngebäudeschutz mit Leitungswasser prüfen
Achten Sie auf den Einschluss der Ableitungsrohre auf dem Grundstück. Vergleichen Sie die Tarife und schließen Sie Lücken.
Was tun beim Rohrbruch?
- Wasser abstellen
Drehen Sie sofort den Haupthahn zu, um den Wasseraustritt zu stoppen.
- Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie die betroffenen Stellen, bevor Sie mit dem Trocknen beginnen.
- Versicherung melden
Informieren Sie umgehend Ihre Wohngebäude- und gegebenenfalls Hausratversicherung.
- Fachbetrieb beauftragen
Lassen Sie das Rohr reparieren und die Feuchtigkeit fachgerecht beseitigen.
Die Ableitungsrohre sind die häufige Lücke
Viele Tarife decken die Rohre im Haus, aber nicht die Ableitungsrohre draußen auf dem Grundstück. Genau dort sind Rohrbrüche besonders teuer, weil der Garten aufgegraben werden muss. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück mitversichert sind. Mehr zum Thema lesen Sie im Ratgeber zur Wasserschadenversicherung.

