Rechtsschutz

Promillegrenze auf dem Fahrrad:Strafen, MPU und Versicherung

Fahrrad lehnt abends an einer Laterne vor einem Biergarten
Guter Ratgeber? In Google als bevorzugte Quelle hinzufügen:

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1,6 Promille gilt auf dem Fahrrad absolute Fahruntüchtigkeit: eine Straftat, auch ohne Unfall.
  • Die Folgen: Geldstrafe (häufig rund ein Netto-Monatsgehalt), Punkte in Flensburg und meist eine MPU.
  • Schon ab 0,3 Promille droht eine Strafe, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen.
  • Pedelecs bis 25 km/h zählen als Fahrrad – S-Pedelecs als Kfz mit 0,5- und 1,1-Promille-Grenze.
  • Wer die MPU nicht besteht, verliert den Autoführerschein – als Radfahrer.

„Dann nehme ich halt das Rad“ ist nach dem Feierabendbier eine beliebte Idee – und kann richtig teuer werden. Denn auch für Radfahrer kennt das Strafrecht Promillegrenzen, und die MPU-Falle schnappt schneller zu, als viele denken.

Die Promillegrenzen auf dem Fahrrad

Promillewert Rechtsfolge
ab 0,3 ‰ relative Fahruntüchtigkeit: Straftat, wenn Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen
ab 1,6 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit: immer Straftat (§ 316 StGB), auch bei unauffälliger Fahrt

Anders als beim Auto gibt es für Radfahrer keine 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit – dafür wird es ab 1,6 Promille sofort strafrechtlich ernst.

Das droht bei 1,6 Promille auf dem Rad

  • Geldstrafe: üblich sind etwa 30 Tagessätze, also rund ein Netto-Monatsgehalt.
  • Punkte in Flensburg: die Straftat wird im Fahreignungsregister eingetragen.
  • MPU-Anordnung: Die Führerscheinstelle zweifelt die Fahreignung an – wer die medizinisch-psychologische Untersuchung verweigert oder nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis fürs Auto.
  • Eintrag ins Führungszeugnis ist je nach Strafhöhe möglich.
Infografik: Promillegrenzen und Folgen für Radfahrer
0,3 und 1,6 Promille: die zwei Schwellen für Radfahrer – und ihre Folgen.

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Welche Grenze gilt?

Das normale Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad – es gelten die Radfahrer-Grenzen von 0,3 und 1,6 Promille. Das S-Pedelec bis 45 km/h ist dagegen ein Kraftfahrzeug: Hier greifen die Auto-Regeln mit 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot fürs Kfz) und 1,1 Promille (Straftat). Details zu Kennzeichen- und Versicherungspflicht dieser Klasse zeigt unsere Seite zur S-Pedelec-Versicherung.

Was Alkohol für Ihre Versicherungen bedeutet

Verursachen Sie betrunken einen Schaden, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar in der Regel – sie kann die Leistung bei grober Fahrlässigkeit aber kürzen oder Sie in Regress nehmen, wenn der Tarif keinen entsprechenden Verzicht enthält. In der privaten Unfallversicherung sind alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen häufig ausgeschlossen. Und für das Strafverfahren selbst lohnt der Blick in die Verkehrsrechtsschutzversicherung – Verteidigerkosten kommen schnell in den vierstelligen Bereich.

Im Verkehrsrecht abgesichert?

Verteidigung, Bußgeld-Einspruch, Führerscheinverfahren: Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten.

Rechtsschutz-Tarife vergleichen →

Häufige Fragen zur Promillegrenze auf dem Fahrrad

Wie viel Promille darf ich auf dem Fahrrad haben?
Ab 1,6 Promille ist die Fahrt immer eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille wird es strafbar, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.
Kann ich als Radfahrer den Führerschein verlieren?
Ja, indirekt: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Rad ordnet die Führerscheinstelle meist eine MPU an – wer sie nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis fürs Auto.
Welche Grenze gilt für das E-Bike?
Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrrad (0,3/1,6 Promille). S-Pedelecs bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge – dort gelten 0,5 und 1,1 Promille wie beim Auto.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich betrunken einen Unfall baue?
Gegenüber dem Geschädigten meist ja, aber der Versicherer kann bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder Regress nehmen – je nach Tarifbedingungen.
Passenden Tarif in wenigen Minuten berechnenKostenlos, unverbindlich und schnell – vergleichen Sie jetzt in Ruhe Ihre Möglichkeiten.Jetzt berechnen
Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.