Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1,6 Promille gilt auf dem Fahrrad absolute Fahruntüchtigkeit: eine Straftat, auch ohne Unfall.
- Die Folgen: Geldstrafe (häufig rund ein Netto-Monatsgehalt), Punkte in Flensburg und meist eine MPU.
- Schon ab 0,3 Promille droht eine Strafe, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen.
- Pedelecs bis 25 km/h zählen als Fahrrad – S-Pedelecs als Kfz mit 0,5- und 1,1-Promille-Grenze.
- Wer die MPU nicht besteht, verliert den Autoführerschein – als Radfahrer.
„Dann nehme ich halt das Rad“ ist nach dem Feierabendbier eine beliebte Idee – und kann richtig teuer werden. Denn auch für Radfahrer kennt das Strafrecht Promillegrenzen, und die MPU-Falle schnappt schneller zu, als viele denken.
Die Promillegrenzen auf dem Fahrrad
| Promillewert | Rechtsfolge |
|---|---|
| ab 0,3 ‰ | relative Fahruntüchtigkeit: Straftat, wenn Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen |
| ab 1,6 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit: immer Straftat (§ 316 StGB), auch bei unauffälliger Fahrt |
Anders als beim Auto gibt es für Radfahrer keine 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit – dafür wird es ab 1,6 Promille sofort strafrechtlich ernst.
Das droht bei 1,6 Promille auf dem Rad
- Geldstrafe: üblich sind etwa 30 Tagessätze, also rund ein Netto-Monatsgehalt.
- Punkte in Flensburg: die Straftat wird im Fahreignungsregister eingetragen.
- MPU-Anordnung: Die Führerscheinstelle zweifelt die Fahreignung an – wer die medizinisch-psychologische Untersuchung verweigert oder nicht besteht, verliert die Fahrerlaubnis fürs Auto.
- Eintrag ins Führungszeugnis ist je nach Strafhöhe möglich.

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Welche Grenze gilt?
Das normale Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad – es gelten die Radfahrer-Grenzen von 0,3 und 1,6 Promille. Das S-Pedelec bis 45 km/h ist dagegen ein Kraftfahrzeug: Hier greifen die Auto-Regeln mit 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot fürs Kfz) und 1,1 Promille (Straftat). Details zu Kennzeichen- und Versicherungspflicht dieser Klasse zeigt unsere Seite zur S-Pedelec-Versicherung.
Was Alkohol für Ihre Versicherungen bedeutet
Verursachen Sie betrunken einen Schaden, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar in der Regel – sie kann die Leistung bei grober Fahrlässigkeit aber kürzen oder Sie in Regress nehmen, wenn der Tarif keinen entsprechenden Verzicht enthält. In der privaten Unfallversicherung sind alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen häufig ausgeschlossen. Und für das Strafverfahren selbst lohnt der Blick in die Verkehrsrechtsschutzversicherung – Verteidigerkosten kommen schnell in den vierstelligen Bereich.
Im Verkehrsrecht abgesichert?
Verteidigung, Bußgeld-Einspruch, Führerscheinverfahren: Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten.

